Springe zum Inhalt

Tierschutz im Grundgesetz

Tierschutz im Grundgesetz 
Zwölf Jahre Kampf und Aufklärungsarbeit der Tierschützer haben endlich zu einem der größten Erfolge des Tierschutzes in Deutschland geführt. Am Vormittag des 17. Mai 2002 stimmte die überwältigende Mehrheit der Bundestagsabgeordneten für die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz der BRD.
Drei Worte haben mit einem Schlag die rechtliche Situation der Tiere und des Tierschutzes in Deutschland verändert. Denn im Prinzip waren es nur drei Worte über welche die 542 Bundestagsabgeordneten an diesem Tag abstimmten und für die Tierschützer seit 12 Jahren gekämpft haben. ,… und die Tiere…“ heißt die Zauberformel die dem Artikel 20 a des Grundgesetzes beigefügt wurden.

Artikel 20 a des Grundgesetz:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für zukünftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Quelle: „Der Tiernotruf – Ausgabe Sommer 2002“ Verfasser: „Tasso e.V.“ Copyright 2002 (Bericht gekürzt)