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Alle Artikel von Tom - 3. Seite

Sammlung Gerichtsurteile

Sammlung von Gerichtsurteilen
 Haustier – Haltung  ( Haupt- und Nebenprobleme)

Unzulässigkeit des uneingeschränkten „Verbotes der Tierhaltung“ in Formular-Mietverträgen
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil die Unzulässigkeit des uneingeschränkten Verbotes der Tierhaltung festgestellt sowie die Klausel „Das Halten von Haustieren ist unzulässig“ gemäß § 9 Abs. 1 AGBG als unwirksam verworfen.

Bundesgerichtshof VIII Zivilsenat, 20.01.1993 , Az.: VIII ZR 10/92

Willkür-Entscheidungen des Vermieters – 1
Ist in einem Mietvertrag die Tierhaltung mit einer Genehmigung des Vermieters verbunden, dann muss der Vermieter die Genehmigung oder Versagung sorgfältig prüfen. Die Vermieterentscheidung muss für das Gericht nachprüfbar und von vernünftigen Gründen getragen sein. Dies gilt nicht nur für „normale“ Haustiere, wie Hund oder Katze, sondern auch für die Schlangenhaltung durch den Mieter. Gehen von der gehaltenen Schlange weder besondere Gefahren aus, noch objektiv messbare Störungen der Wohnumwelt bzw. wird das Vermietereigentum durch die Tierhaltung nicht mehr als sonst üblich abgenutzt, so kann der Vermieter deren Beseitigung nicht mit Hinweis darauf verlangen, andere Mitmieter ekelten sich vor dem Tier. Der Vermieter darf sich nicht zum Anwalt von Überempfindlichkeits-Symptomen erheben.
Amtsgericht Bückeburg, Az.: 73 c 353/33 (VI)

Willkür-Entscheidungen des Vermieters – 2

Entscheidungen müssen stichhaltig und sachlich begründet sein.

– Urteil liegt nicht wörtlich vor –
Landgericht Freiburg, Az.: 9 S 308/95

Willkür-Entscheidungen des Vermieters – 3

(Vermieterin verbietet die Haltung eines Yorkshire-Terriers.)

Eine Mieterin wollte sich einen Yorkshire-Terrier zulegen und bat dafür die Vermieterin um Erlaubnis. Im Mietvertrag war vereinbart, dass Tiere nur mit Zustimmung der Vermieterin in der Mietwohnung gehalten werden dürften. Die Vermieterin hatte allerdings kein Herz für Tiere und verweigerte die Zustimmung. Deshalb wurde sie von der Mieterin verklagt. Das Landgericht Kassel verhalf der Frau zu ihrem Hund  Die Tierhaltung gehöre nicht automatisch zum „vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“, denn sie könne Belästigungen für die anderen Hausbewohner und auch eine stärkere Abnützung der Wohnung nach sich ziehen. Daher sei es zulässig, wenn Vermieter die Tierhaltung von ihrer Genehmigung abhängig machten. Allerdings müssten sie die Anträge auf Genehmigung dann auch in jedem Einzelfall objektiv prüfen. Im konkreten Fall sei nicht einmal auszuschließen, dass der Antrag überflüssig gewesen sei: Yorkshire-Terrier seien der „Kleintierhaltung“ zuzurechnen, denn diese Hunde seien winzig klein, etwa so wie Meerschweinchen. Für die Haltung von Kleintieren sei die Zustimmung des Vermieters ohnehin nicht erforderlich. Auf keinen Fall aber könne die Vermieterin hier die Genehmigung versagen: Diese Hunde könnten sich allenfalls durch „leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen“ und seien erfahrungsgemäß nicht in der Lage, andere Hausbewohner zu belästigen oder die Wohnung stärker abzunutzen.
Landgericht  Kassel, 30. Januar 1997 – 1 S 503/96
Rücknahme erteilter Genehmigung

Ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

– Urteil liegt nicht wörtlich vor –
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 5 Ss OWi 476/89

Vermieter und des Mieters Haustiere

Eine Vermieterin hatte der ungezügelten Tierhaltung in ihrem Mietshaus durch ein genaues ‚Regelwerk‘ vorgebeugt. Im Mietvertrag stand, ohne ihre schriftliche Erlaubnis dürfe kein Tier in der Wohnung gehalten werden. Bei Hunden machte sie ihre Zustimmung von einem selbstentwickelten Kriterienkatalog abhängig. Unter anderem sollte die Hundehaltung nur erlaubt sein, wenn das Tier ausgewachsen nicht höher als eine ausgewachsene Katze sei. Mit diesem Katalog kamen die Mieter einer Drei-Zimmer-Wohnung in Konflikt, die sich ihre 71 Quadratmeter mit einem Mischling aus den Rassen Schäferhund und Husky teilten. Die Vermieterin forderte, den Hund zu entfernen. Damit hatte sie beim Amtsgericht Köln keinen Erfolg. Die Zustimmung zur Hundehaltung stehe nicht im freien Ermessen der Vermieterin. Der Mietvertrag bestimme, die Entscheidung sei „mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses“ zu treffen. Die Entscheidung setze also eigene Abwägung voraus, die auch das Interesse des Mieters an der Hundehaltung ausreichend würdige. In dem „Kriterienkatalog“ der Vermieterin, der ohnehin nicht Bestandteil des Mietvertrags sei, würden  jedoch die Besonderheiten des Einzelfalls nicht berücksichtigt. Ein Kriterium wie „nicht höher als eine ausgewachsene Katze“ sei bereits für sich genommen unpräzise; darüber hinaus sei die Größe eines Tieres kein ausreichender Grund, die Erlaubnis zu verweigern: Die Größe allein lasse „weder den Schluss auf eine besondere Gefährlichkeit des Tieres noch auf eine übermäßige Abnutzung des Mietobjekts zu“.
Amtsgericht  Köln, Az.:  216 C 58/97 v. 24. 06.‘97
 

Gericht entschied: Vermieter muss Tiere dulden (Hambg. Abendblatt vom 07.11.96)

Gute Nachrichten für Katzenliebhaber, die zur Miete wohnen: Der Vermieter einer Vier-Zimmer-Wohnung im Stadtteil Rotherbaum wurde verurteilt, eine Katze im Haus zu dulden. Zwei Instanzen hatten sich zuvor zwei Jahre lang mit der Klage der Mieter beschäftigt, die das Tier anschaffen wollten. Das erstinstanzliche Urteil wurde schließlich vom Landgericht bestätigt: Die Katze darf rein. Ein Sieg auch für den 14jährigen Jakob, den Sohn der Familie, der sich das Haustier gewünscht hatte. Der Rechtsanwalt Dr. Jürgen Schacht, der für die Katze focht: „Das Urteil ist rechtskräftig und hat in Hamburg grundsätzliche Bedeutung.“ Das Amtsgericht hatte in erster Instanz bereits vor einem Jahr im Namen des Volkes geurteilt: „Katzen verursachen keine störenden Geräusche (z.B. durch Bellen). Sie müssen nicht ausgeführt werden, weil sie in der Regel eine in der Wohnung befindliche Katzentoilette benutzen.“ Dadurch, so der Amtsrichter, sei eine Verunreinigung oder „eine unerwünschte Begegnung mit anderen Bewohnern“ des Mietshauses auszuschließen. Nach Ansicht des Amtsgerichts dürfe der „Vermieter nicht ohne triftigen Grund dem Mieter Einrichtungen versagen, die ihm das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten“. Und dazu gehöre eine Katze, wenn sie sich nur in der Wohnung aufhalte und nicht draußen frei herumlaufe. Gleichwohl gehen bundesweit die Meinungen über die Frage der Haustierhaltung in Mietwohnungen bei Rechtswissenschaftlern erheblich auseinander, wie viele unterschiedliche Urteile beweisen. Um dem Thema genauer auf den Grund zu gehen, zog das Landgericht im Streit um die Katze aus Rotherbaum in zweiter Instanz sogar einen Sachverständigen zu Rate. Für Professor Harald Schliemann vom Zoologischen Institut sprach nichts gegen den vierbeinigen Untermieter. „Die natürlichen Lebensbedürfnisse einer oder von zwei Katzen lassen sich ohne weiteres innerhalb einer solchen Wohnung befriedigen“, heißt es in seinem Gutachten. Bei artgerechter Haltung sei nicht davon auszugehen, dass eine Katze störe. So kam die Zivilkammer sieben des Landgerichts zu dem Schluss, dass „das Halten einer Katze als zum Wohnen gehörend angesehen werden muss. Nicht alle, aber viele Menschen gewinnen an Lebensfreude durch das Leben mit Katzen“. Und: „Es kann als pädagogisch sinnvoll angesehen werden, Kinder mit einem Haustier aufwachsen zu lassen“.
Als einzige Einschränkung fordert die Kammer, dass die Katze entsprechend der Empfehlung des Sachverständigen sterilisiert werden sollte, da sie dann problemloser und lenkbarer sei.
Amtsgericht Hamburg und Landgericht Hamburg, Urteil (LG) aus ‘96

Klausel der grundsätzliche Genehmigung zur Tierhaltung unwirksam

Ein Vermieter wollte sich nicht von einem vierbeinigen Hausgenossen überraschen lassen. Er setzte in den Mietvertrag die Klausel, dass Tierhaltung grundsätzlich einer Genehmigung bedarf. Ein Mieter bemühte sich trotzdem nicht um das Einverständnis des Vermieters. Seine fünfköpfige Familie teilte sich die 76 Quadratmeter große Wohnung mit einem ungenehmigten Hund. Der Vermieter wollte das Tier vor die Tür setzen und zog vor Gericht. Nach dem Urteil des Amtsgerichts Köln darf der Hund in der Wohnung bleiben. Der Vermieter könne die Tierhaltung nicht so prinzipiell beschränken, die Klausel sei unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteilige. Es sei nicht einzusehen, so der Richter, weshalb sich ein Mieter derart in seiner privaten Lebensführung einschränken lassen und für jeden Kanarienvogel um Erlaubnis fragen sollte. Auch die Haltung eines Goldfisches beispielsweise betreffe weder die Belange der Hausgemeinschaft noch die des Vermieters. Die Klausel wäre nur gültig, wenn sie sich ausdrücklich auf Hunde oder andere größere Tiere bezogen hätte. Da die generelle Einschränkung der Tierhaltung im Mietvertrag unwirksam sei, stelle die Hundehaltung keinen vertragswidrigen Gebrauch d. Wohnung dar. Wohnen umfasse die gesamte Lebensführung, Tierhaltung gehöre zum normalen Wohnen. Sie verstoße auch nicht gegen den Tierschutz: Ob der Hund artgerecht gehalten werde, hänge nicht von der Größe der Wohnung ab. Entscheidend sei vielmehr, wie viel Auslauf im Freien ein Tier bekomme.
Amtsgericht  Köln, Az.: 213 C 369/96 v. 13. 01.‘97

Klausel der schriftlichen Genehmigung zur Tierhaltung unwirksam

Eine Vermieterin verklagte ihre Mieter, weil sie einen „Golden Retriever“ namens „Nana“ in der Wohnung hielten. Im Mietvertrag stand nämlich: „Das Halten von Hunden und anderen Tieren bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters“. Die habe sie aber nie erteilt. Das Landgericht Freiburg entschied, dass „Nana“ bleiben darf. Die Klausel, auf die sich die Vermieterin berufe, sei unwirksam, weil sie die Mieter unangemessen benachteilige. Zum einen erwecke sie den Eindruck, eine mündlich erteilte Erlaubnis gelte nicht. Das sei nicht richtig, die Vertragspartner könnten sehr wohl auch mündlich Vereinbarungen treffen. Zum anderen verstoße ein generelles Verbot der Tierhaltung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben: Es erfasse auch so harmlose Kleintiere wie Wellensittiche und Zierfische oder etwa Blindenhunde, die gar nicht verboten werden könnten. Wenn die beanstandete Klausel wegfalle, sei die Frage der Hundehaltung im Mietvertrag allerdings ungeregelt, stellte das Gericht fest, weshalb man die Interessen der Kontrahenten anhand allgemeiner Kriterien abwägen müsse. Dies gehe zugunsten von „Nana“ aus: Bei dem Golden Retriever handle es sich um einen mittelgroßen Hund, der seit zweieinhalb Jahren keinen Nachbarn gestört oder belästigt habe. Dies sei durch eine Unterschriftenliste eindrucksvoll belegt. Allgemeine hygienische Einwände der Vermieterin oder ihre Befürchtung, andere Mieter könnten sich auch Hunde anschaffen, hätten sich weder bestätigt, noch rechtfertigten sie ein Verbot.
Landgericht  Freiburg, Az.: 3 S 240/93 v. 01.09.‘94

Gleichbehandlung von Mietern bei Haustierhaltung – 1

Geht es um die Erlaubnis der Hundehaltung, muss der Vermieter alle Mieter gleich behandeln; er kann (bei jeweils gleichen Voraussetzungen) nicht einem Mieter verbieten, einen Hund in der Wohnung zu halten, wenn er dies bei anderen Mietern zulässt
Amtsgericht  Leonberg, Az. . 5 C 836/96 v 07.01.‘97

Gleichbehandlung von Mietern bei Haustierhaltung – 2

Der Vermieter darf die Erlaubnis der Katzen- oder Hundehaltung nicht versagen, wenn andere Hausbewohner eine Katze oder einen Hund haben. Er kann jedoch die Haltung eines Kampfhundes verbieten.
Landgericht Gießen, AZ.: 1 S 128/94

Belästigung 1 –  Katzenurin-Gestank 1

Bewohner eines Miethauses beschwerten sich über unerträglichen Gestank nach Katzenurin, der von der Wohnung einer Nachbarin ausging, und kürzten die Miete. Daraufhin wurde die Katzenliebhaberin aufgefordert, innerhalb einer Woche dafür zu sorgen, dass der Gestank ein Ende habe. Als nichts geschah, kündigte die Vermieterin fristlos. Der Amtsrichter hielt diese Reaktion der Vermieterin für übertrieben: Sie hätte erst einmal das vertragliche Verbot der Tierhaltung durchsetzen müssen, statt sofort zu kündigen. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin muss die Mieterin aber doch ausziehen. Hier gehe es nicht bloß um den Vorwurf unzulässiger Tierhaltung, dann wäre der Einwand des Amtsrichters stichhaltig. Stein des Anstoßes sei hier aber vielmehr die Art und Weise der Tierhaltung. Eine Zeugin habe ausgesagt, im Flur vor der Wohnung der Mieterin habe es wie in einem Raubtierhaus im Zoo gerochen. Auf dem Balkon der darüber liegenden Wohnung habe man sich nicht mehr aufhalten können. Das sei eine so erhebliche Störung des Hausfriedens, dass der Vermieterin die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten sei. In hunderttausenden Berliner Haushalten würden Katzen gehalten, ohne dass es zu Geruchsbelästigungen komme – es wäre also möglich, sie abzustellen. Das habe die Mieterin aber trotz der Abmahnung nicht getan, deshalb sei die fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Landgericht  Berlin, Az.: 67 S 46/96  v. 30.09.‘96

Belästigung 2 – Katzenurin-Gestank 2

Viel Verständnis für Katzenfreunde bewies ein Hamburger Amtsrichter. Die Vermieter verklagten die Mieter auf Entfernung zweier in der Wohnung lebender Katzen. Der Hausverwalter hatte nämlich bei einer Begehung der Räume den Geruch von Katzenurin festgestellt. Die Vermieter befürchteten dauerhafte Schäden an der Wohnung. Der Amtsrichter wies die Klage ab und betonte, dass auch in einer Großstadt wie Hamburg das Halten von Katzen innerhalb einer Wohnung zur freien Lebensgestaltung der Mieter gehört. Hauskatzen verursachten bei artgerechter Haltung keinen störenden Lärm. Mitmieter hätten das auch bestätigt. Ferner seien Katzen reinlich und beschädigten nichts, zumindest nicht irreparabel. Kratzspuren auf den Tapeten zum Beispiel seien allemal bei Renovierungsarbeiten wieder auszubessern. Wenn die Katzentoilette groß genug sei, müsse auch nicht mit dauerhafter Geruchsbelästigung gerechnet werden. Nach dem Auszug der Katzenfreunde verziehe sich jedenfalls der Geruch wieder, so dass dem Vermieter kein bleibender Schaden entstehe. Da sich die anderen Hausbewohner bei der Befragung nicht nennenswert über die Tierhaltung beschwert hätten, habe der Vermieter gegen die zwei Katzen keine Handhabe.
Amtsgericht  Hamburg, Az.: 40 a C 402/95 v. 24.04.‘95

Belästigung 3 – Flöhe

Schleppt die Katze eines Mieters Flöhe ein, so muss er die Kosten für deren Beseitigung übernehmen.
Amtsgericht  Köln, Az.: 213 C 153/94 v. 06.12‘95

Belästigung 4 – Lärm- und Geruchsemissionen durch Tiere

Oft steht der bellende Hund an der Spitze der Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn.

Hier ist der gestörte Nachbar in aller Regel im Recht. Sowohl in den landeseinheitlichen als auch

in den gegebenenfalls einschlägigen gemeindlichen Regelungen ist festgeschrieben, dass die von Haustieren ausgehenden Lärmemissionen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten dürfen.

(Was von der Tierhaltung ausgehende Gerüche angeht, so sind diese im Wesentlichen wie die von
Tieren ausgehenden Lärmemissionen zu behandeln.)

Dadurch wird klar gestellt, dass Tiere nicht geräuschlos existieren müssen, dass aber der Nachbar

nicht jeden Lärm akzeptieren muss. Insbesondere Lärm, der von übermäßiger Tierhaltung ausgeht,

ist vom Nachbarn nicht hinzunehmen (Nur: Was übermäßig ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls.)

KG Berlin v. 8.4.1998, Az.: 24 W 1012/97, NZM 1998, 670

Wie viele Katzen in einer Mitwohnung sind „zu viele“?

Eine Mieterin teilte sich ihre Dreizimmerwohnung mit sieben Katzen. Die Katzenliebe der Vermieter ging weniger weit. Die Wohnungseigentümer, ein Ehepaar, wollten nur zwei Tiere in der Wohnung dulden. Ihre Abmahnung beeindruckte die Mieterin jedoch nicht. Das Amtsgericht Lichtenberg verpflichtete die Mieterin dazu, sich mit zwei Katzen zufrieden zu geben. Sieben Katzen in einer Dreizimmerwohnung zu halten, stelle einen „vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache“ dar. Schließlich diene eine Mietwohnung „in erster Linie den Menschen zu Wohnzwecken“. Die Mieter müssten sich also beschränken, auch wenn sie selbst ihren Wohnbedarf anscheinend im wesentlichen in der „Katzenhaltung“ sähen. Die Größe der Wohnung und das notwendige Zusammenleben mit anderen Bewohnern erfordere es aber, die Zahl der Tiere zu reduzieren. Allein der Umfang der Tierhaltung sei in diesem Fall schon als „vertragswidriger Gebrauch“ der Wohnung anzusehen; deshalb komme es für die Entscheidung des Gerichts nicht mehr darauf an, wie groß konkret
der Grad der Beeinträchtigung – z.B. die Geruchsbelästigung – für die Nachbarn sei.
Amtsgericht  Lichtenberg, Az.: 8 C 185/96 v 31.07.‘96

Extreme Tierhaltung

14 Katzen in einer 42 m²-Wohnung ist zuviel. Die Anzahl musste auf 4 Miezen reduziert werden.
Kammergericht Berlin, Az.: 24 W 6272/90

Verstoß gegen die genehmigte Anzahl von Tieren

Ist laut Mietvertrag die Haltung einer Katze gestattet, darf der Vermieter die Zustimmung widerrufen, falls die Katze Junge bekommt und sich andere Hausbewohner dadurch belästigt fühlen.
Landgericht Hamburg, AZ.: 316 S 195/96

Klausel „Haltung von mehr als einer Katze ist untersagt“ ist umstritten

Der Vermieter verlangte die Abschaffung von 3 der 4 gehaltenen Katzen. Dem widersprach jedoch das Gericht: Da von ihnen keine Belästigung ausging, könne man sie auch nicht verbieten.
Amtsgericht Hamburg, 04.12.1991, AZ.: 40 a C 484/91 

Untersagung der Katzenhaltung bei langjähriger Duldung nur aus triftigem Grund – 1 bis 3

Auch wenn ein Vermieter nicht die nach dem Mietvertrag vorgesehene Einwilligung erteilt hat, kann er von einem Mieter, der seit fünf Jahren unbeanstandet zwei Katzen in seiner Wohnung hält, nicht die Entfernung der Tiere verlangen, es sei denn er oder die Mitmieter würden in unzumutbarer Weise durch die Tierhaltung belästigt.

Amtsgericht Aachen, 13.03.92, Az.: 81 C 459/91- NK: BGB . 90a, BGB . 535
NJW-RR 1992, 906-907 (ST)  ZMR 1992, 454 (LT)  WuM 1992, 601 (LT)
dito Amtsgericht Hamburg, 6. März 1991, Az.: 40b C 1736/90
dito Amtsgericht Düsseldorf,15. Juli 1987, Az.: 29 C 36/87

Wirksames Katzenhaltungsverbot im Mietvertrag

Eine Katze, die von einer Mieterin entgegen dem Genehmigungsvorbehalt des Vermieters angeschafft worden ist, muss entfernt werden.
Amtsgericht  – 16.04.91 – Az.: 46 C 224/91 – NK: BGB . 535, BGB . 242
NJW-RR 1992, 203-204 (LT)

„Therapeutische Katze“  – 1

Der Vermieter kann es – trotz Verbotes im Mietvertrag – einem verhaltensgestörten Kind nicht verbieten, eine Katze zu halten, wenn das Tier eine wichtige Rolle für die seelische Gesundung des Kindes spielt.
Landgericht  Berlin, Az.: 64 S 447/93

„Therapeutische Katze“  – 2

Katzen, die zur Gesundheit eines Kindes beitragen, müssen – trotz anderslautender Regelung – vom Vermieter geduldet werden.
Amtsgericht Bonn, Az.: 8 C 731/93

Verstoß gegen Zustimmungsvereinbarung im Mietvertrag

Wurde ein Tier entgegen der im Vertrag vereinbarten schriftlichen Zustimmung des Vermieters angeschafft und wird trotz Abmahnung nicht entfernt, so darf die Wohnung gekündigt werden.

Wenn ein Mieter vertragswidrig Tiere hält, braucht sich der Vermieter nicht auf einen schlichten Unterlassungsanspruch nach § 550 BGB verweisen zu lassen. Ihm steht vielmehr ein Recht aut Kündigung gemäß § 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB zu. Das ist auch für den gestörten Nachbarn des Mieters bzw. den Verwalter ein wichtiges Argument, wenn der Vermieter behauptet, ihm seien die Hände gebunden.
Landgericht Berlin, 13.7.1998, Az.: 62 S 91/98, ZMR 1999, 28

Katzenhaltung ohne vorherige Einholung der vertraglich vereinbarten Zustimmung zulässig – 1 bis 3
Laut des Mietvertrages bedarf jede Tierhaltung, insbesondere die Hunde- und Katzenhaltung, der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Zwar ist eine derartige Erlaubnis vorliegend nicht erteilt, doch rechtfertigt dieser Umstand allein keinen Anspruch auf Abschaffung der Katzen.
Amtsgericht Schöneberg, 21.03.1991, Az.: 8 C 11/91
dito Amtsgericht Hamburg, 12.05.1992, Az.: 46 C 469/92
dito Amtsgericht Düsseldorf, 29.04.1992, Az.: 28 C 1493/92 

Katzenhaltung ohne vorherige Einholung der vertraglich vereinbarten Zustimmung zulässig – 4

Der Kläger kann von dem Beklagten nicht die Entfernung der beiden Katzen verlangen. Zwar ist es richtig, dass § 9 Abs. 4 des schriftlichen Mietvertrages vom 10.5.1986 die Tierhaltung in der vom Beklagen gemieteten Wohnung verbietet und der Kläger unstreitig niemals eine diesbezügliche Einwilligung erklärt hat. Doch ist insoweit zu beachten, dass der Beklagte die beiden Katzen unstreitig bereits seit seinem Einzug im Sommer 1986 hält und sich daher nach aller Erfahrung mittlerweile insoweit eine feste Mensch-Tier-Bindung entwickelt hat. Eine solche Beziehung zwischen einem Menschen und einem Haustier steht aber seit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht vom 20.8.1990 (BGBl. I, 1762) unter dem besondern Schutz der Rechtsordnung, wie es vor allem in § 90a BGB – Tiere sind keine Sachen im Sinne des BGB mehr – und § 811 c ZPO – Unpfändbarkeit von Haustieren – zum Ausdruck gebracht wird. Von daher kann ein Vermieter heutzutage nur noch dann die Entfernung von nicht genehmigten, aber schon über 5 Jahre gehaltenen Haustieren verlangen, wenn er oder die Mitmieter ansonsten in unzumutbarer Weise belästigt (permanent bellende Hunde, schnatternde Gänse) werden oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Tierhaltung in Gefahr gerät. Dies ist hier jedoch offensichtlich nicht der Fall. Der Kläger hat trotz entsprechenden Hinweises des Beklagten seine Behauptung, die Mitmieter würden durch die Katzen des Beklagten gestört, nicht weiter konkretisiert. Dies muss zu Lasten des darlegungsfälligen Klägers gehen. Im Übrigen ist eine solche Störung bei Katzen auch nur schwer vorstellbar. Der durch die Beweisaufnahme erwiesene Umstand, dass die Katzen die Wände der von dem Beklagten gemieteten Wohnung beschädigen, muss insoweit außer Betracht bleiben. Diese Beschädigung ist nämlich selbstverständlich von dem Beklagten zu beseitigen, sodass dem Kläger insoweit kein irreparabler Schaden entsteht.
Amtsgericht Aachen, 13. März 1992, Az.: 81 C 459/91

Katzenhaltung ohne vorherige Einholung der vertraglich vereinbarten Zustimmung zulässig – 5

Seit 11 Jahren hielt ein Mieter1 Hund und seit 5 Jahren 1 Katze ohne schriftliche Zustimmung. Mehrfache Abmahnungen blieben ohne Erfolg. Die Klage des Vermieters auf Abschaffung wurde als unbegründet zurück gewiesen: Gemäß des Mietvertrages bedarf der Beklagte der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Klägerin. Der Unterlassungsanspruch der Klägerin ist aber ausgeschlossen, da sie verpflichtet ist, die Tierhaltung zu genehmigen, obwohl bei Aufnahme der Tierhaltung eine Zustimmung nicht eingeholt wurde.
Amtsgericht Oberhausen, 16. August 1988, Az.: 32 C 287/88 

Anspruch auf Erlaubnis der Haustierhaltung steht über dem Haltungsverbot des Mietvertrages

Ist mithin davon auszugehen, dass ein Mieter einen Anspruch auf Erlaubnis der Katzenhaltung hat, ist es
dem Vermieter verwehrt, unter Berufung auf das im Mietvertrag enthaltene Tierhaltungsverbot, die Entfernung der Katze zu verlangen.
Amtsgericht Essen-Steele, 16. August 1990, Az.: 11 C 74/90

Aufstellen von Pflanzen auf Balkon + Katzenhaltung in Stadtwohnung als vertragsgem.  Gebrauch

Eine Klausel in einem Formularmietvertrag, die das außenseitige Aufstellen von Blumentöpfen auf Balkonen nicht gestattet, ist insoweit als unwirksam zu erachten, wenn die Sicherheit der Balkonbrüstung oder anderer Teile des Hauses sowie von Passanten und Mitbewohnern nicht gefährdet wird.

Ein in einem Formularmietvertrag enthaltenes Tierhalteverbot rechtfertigt nicht das Verbot der Haltung einer Katze, von der keinerlei Beeinträchtigungen ausgehen.

1. Aufstellen einer Rankpflanze auf dem Balkon ist kein vertragswidrigen Gebrauch iS des BGB . 550
2. Die Haltung einer Katze gehört nach ständiger Rechtsprechung auch in städtischen Ballungsgebieten zum normalen Wohngebrauch.
Amtsgericht Schöneberg, 22.01.90, Az.: 6 C 550/89 – NK: BGB . 550,
BGB . 242, AGBG . 9   MM 1990, 192-193 (ST)

Katzenhaltung in Mietwohnung

Ein Vermieter hat der Haltung von zwei kastrierten Katzen in der Mietwohnung zuzustimmen, selbst wenn die Mieter ganztägig berufstätig sind, wenn eine artgerechte Katzenhaltung gewährleistet ist.
Amtsgericht Sinzig, Az.: 7 C 334/89 v. 14.11.’89

Anspruch auf Gestattung der Hundehaltung in einer Mietwohnung

Die Verpflichtung des Vermieters zur Gebrauchsgewährung aus BGB . 535 S 1 beschränkt sich nicht nur auf die Überlassung der Wohnung als solche, sondern auch auf die Gestattung eines Verhaltens, das als typischer Wohngebrauch angesehen wird. Wohnen umfasst begrifflich alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existenziellem Lebensmittelpunkt gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters in allen ihren Ausgestaltungen
vgl. BayObLG München, 19.01.81, Allg-Reg 103/80, NJW 1981, 1275

Die Haltung üblicher Haustiere (Hunde und Katzen) zählt zum typischen Wohngebrauch. Dies gilt nicht nur für Eigentums- sondern auch für Mietwohnungen.
Amtsgericht Dortmund, 21.06.89, Az.: 119 C 110/89 – NK: BGB . 535 S 1

WuM 1989, 495-496 (ST)  – s. a. Amtsgericht Bonn, Az.:  6 C 463/89 v. 12.12.‘89

Unzulässigkeit des pauschalen Verbots der Haustierhaltung nach vorheriger Duldung

Halten einzelne Mieter mit stiller Duldung oder gar Billigung des Vermieters Hunde und Katzen, bedarf es der Darlegung konkreter, von den jeweiligen Tieren ausgehender Beeinträchtigungen, um das weitere Halten dieser Haustiere zu verbieten.
Amtsgericht Bonn – 05.05.87 – Az.: 6 C 101/87 – NK: BGB . 535, BGB . 550 WuM 1987, 213 (KT)

Unzulässigkeit einer Klausel des pauschalen Verbots der Haustierhaltung

Inwieweit eine Tierhaltung in einem Formularmietvertrag ausgeschlossen werden kann, ist umstritten (vgl. Palandt/Putzo, § 535 Rn. 17; MüKo-Voelskow, § 535 Rn. 51; Sternel, II Rn. 163, 168). Jedoch kann zumindest ein totales Verbot einer Tierhaltung, wie es die Klausel vorsieht, keinen Bestand haben, da es nicht die nach § 9 Abs. 1 AGBG geschuldete Bilanz der gegenseitigen Interessen berücksichtigt.
Landgericht Frankfurt a.M., Az.: 2/13 O 474/89 und – 476/89
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (2. Instanz), Az.: 6 U 108/90 v. 19.12.’91 
(Urteil liegt dem KSB vor)

Tierhaltung in Mietwohnung

Wenn im Mietvertrag keine andere Vereinbarung getroffen ist, ist der Mieter berechtigt, in seiner Mietwohnung die üblichen Haustiere wie Hund und Katze zu halten. In diesem Fall gehört die Haltung eines Hundes oder einer Katze heute zu der allgemeinen Lebensführung und zum vertragsgemässen Gebrauch der Mietwohnung, solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintreten.
Amtsgericht Offenbach – 12.06.85 – Az.: 34 C 705/85 – NK: BGB . 535
ZMR 1986, 57-58 (ST1
)

Tierhaltung gehört zur normalen Nutzung eines Mietobjektes

Haustierhaltung gehört grundsätzlich zur normalen Nutzung eines Mietobjektes. Ein Verbot der Tierhaltung muss der Vermieter beim Vertragsabschluß eindeutig zum Ausdruck bringen.
Landgericht Hildesheim, Az.: 7 S 472/86 v. 11.02.‘87

Mieter entscheidet allein über Anschaffung von Katze oder kleinem Hund

– Urteil liegt nicht wörtlich vor –  Landgericht Düsseldorf, Az.: 24 S 90 / 93


Tierhaltung in Mietwohnung – Verwirkung des Unterlassungsanspruchs

Wird durch die Katzenhaltung kein Hausbewohner belästigt und weiß der Vermieter bereits seit einem dreiviertel Jahr von der Tierhaltung, ist sein auf vertragliche Vereinbarung gestützter Unterlassungs-
anspruch gegen die Katzenhaltung gemäss BGB . 242 verwirkt.
Amtsgericht Hamburg-Harburg, Az.: 613 C 452/82 v. 25.11.’82

Verfall von Ansprüchen durch Duldung der Tierhaltung

Hat sich ein Nachbar lange Zeit.nicht wegen der Störung durch Tiere aufgeregt, können etwaige Ansprüche verwirkt sein. Obwohl es immer auf den Einzelfall ankommt, lässt sich hier jedoch eine großzügige Tendenz der Gerichte erkennen. So wurde einem durch Taubenhaltung gestörten Nachbarn der Unterlassungsanspruch nicht aus den. Händen genommen, obwohl er die Taubenhaltung seines Nachbarn 13 Jahre toleriert hatte.
vgl. LG Oldenburg, 28.5.1998, Az.: 4 0 981/97, DWW 1999, 259

Tierhaltung eines nicht störenden Haustieres ist nicht ausschliessbar

Das Recht des Mieters, ein nicht störendes Haustier (Katze) zu halten, kann nicht ausgeschlossen werden. Das Halten eines solchen Tieres gehört zur geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Amtsgericht Dortmund – 11.10.79 – Az.: 122 C 467/79 – NK: BGB . 535 , GG Art 2
Fundstelle WuM 1980, 206-206 (S1)

Vertragsklausel „Tierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters“ ist möglich

Vermieter kann sich das Recht vorbehalten, in jedem Einzelfall selbst zu entscheiden.
– Urteil liegt nicht wörtlich vor –
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 4 RE-Miet 5 / 80

Klausel „Tierhaltung nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters“ ist unwirksam

Ein Mietvertrag, der das Halten von Tieren nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet, verstößt gegen das AGB-G (Allgemeine Geschäftsbedingungen-Gesetz) und ist damit unwirksam. Tiere dürfen grundsätzlich in einer Wohnung gehalten werden, wenn von ihnen keine Belästigung ausgeht. Die bloße Möglichkeit, dass es dazu kommen könnte, rechtfertigt nicht das Verlangen nach Beseitigung des Tieres.
Amtsgericht Kerpen, Az.: 23 C 152/93 – siehe auch BGH-Urteil, Az.: VI AZR 10/92

Vertragsklausel „Tierhaltung unter Vorbehalt der Zustimmung des Vermieters“ nicht bindend

Selbst gegen eine ohne seine Zustimmung angeschaffte Katze kann der Vermieter nichts erwirken, wenn er keine ernsthafte Belästigung der Mitmieter glaubhaft nachweisen kann. Besteht er in einem solchen Fall auf der Abschaffung, so missbraucht er sein Recht.
Landgericht Hamburg, Az.: 16 S 92/1981

Vertragsklausel „Tierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters“ keine Basis für Willkür

Die Genehmigungserteilung liegt im gebundenen Ermessen des Vermieters, so dass zur Versagung sachliche Gründe erforderlich sind. Die Behauptung, der Vermieter und die übrigen Mieter seien mit der Tierhaltung nicht einverstanden, reicht für die Versagung der Genehmigung nicht aus.
Landgericht Frankfurt, Az.: 2/11 S 66/87 v. 11.08.‘87

Allergie – 1

Die Haltung von Kleintieren, auch Katzen, kann in Mietverträgen nicht untersagt werden, entschied  grund- sätzlich das Landgericht München. Jedoch kann sich aus den Umständen des Einzelfalles, z. B. einer Katzenallergie des Vermieters, etwas anderes ergeben. Dann muss der Vermieter aber erst eine Abmahnung aussprechen. Auch danach darf er nicht fristlos kündigen, sondern muss eine Unterlassungsklage erheben, um ein etwaig wirksames Tierhaltungsverbot durchzusetzen. Behauptet der Vermieter vor Gericht, an einer Katzenallergie zu leiden, kommt es unter anderem auf die räumlichen Gegebenheiten an. Wenn eine Katze nur in einer geschlossenen Wohnung gehalten wird und eine Begegnung mit dem Vermieter nahezu ausgeschlossen ist, besteht kein Anlas für ein Tierhaltungsverbot, so die Richter.
Landgericht München Az.: 14 S 13615/98

Allergie – 2

Die Katzenallergie des Vermieters rechtfertigt die Untersagung der Katzenhaltung nur dann, wenn ganz konkrete Gesundheitsgefährdungen bestehen.
Amtsgericht Bonn, Az.: 6 C 463/89 

Allergie – 3

Leiden Mieter unter einer Katzenhaar-Allergie, darf der Vermieter anderen Hausbewohnern die Haltung von Katzen untersagen.
Amtsgericht Köln, Az.: 219 C 565/87

Allergie – 4

Ein generelles Verbot der Katzenhaltung wegen einer allergischen Mietpartei im Hause ist unzulässig. In diesem Fall handelte es sich um eine reine Wohnungskatze, die keinen unmittelbaren Kontakt zu der allergischen Person hatte. Zur Vermeidung eines indirekten Kontaktes (über Katzenhaare auf der Treppe) hat der Katzenhalter für entsprechende Sauberkeit  zu sorgen.
Amtsgericht Bonn, Az.: 6 C 463/89
 

Positive Urteile zu Katzen-Schutznetzen

(Geliebte Katze 5/98) Vor kurzem entschied das Amtsgericht Hamburg, dass ein Balkonnetz vom Vermieter zu dulden sei. Dieser hatte die Mieter verklagt, nachdem sie sich geweigert hatten, das Netz zu entfernen, mit dem sie ihren Balkon im ersten Stock gesichert hatten. Die Klage wurde damit begründet, dass das Netz den Gesamteindruck der Häuserfassade in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtige und es daher einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache darstelle. Das am 17. Dezember 1997 vom Amtsgericht Hamburg verkündete Urteil gibt jedoch den Mietern recht und weist die Klage damit ab.
Amtsgericht Hamburg, AZ.: 41b C 195/97

In den Entscheidungsgründen führt das Gericht aus, dass das Anbringen des Netzes deshalb keinen vertragswidrigen Gebrauch darstelle, weil Netz und die Konstruktion, an der es befestigt ist, nicht in die Bausubstanz des Hauses und damit auch nicht in das Eigentum des Vermieters eingreifen. Das Netz wird in diesem Fall von zwei Metallstangen gehalten, die nicht verschraubt, sondern nur zwischen Balkonboden und den darüber liegenden Balkon geklemmt werden. Im Urteil heißt es: „Der Vermieter darf dem Mieter nicht ohne triftige, sachbezogene Gründe Einrichtungen versagen, die diesem die Nutzung der Mietwohnung als Mittelpunkt seines Lebens und der Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie als Freiraum eigenverantwortlicher Betätigung ermöglichen.“
Oberlandesgericht Karlsruhe WUM 1993, 525,526
LG Hamburg, Az.: 316 S 271/96 v. 17.06.‘97

Ein Mieter darf also seinen zur Wohnung gehörigen Balkon nach seinem Geschmack und seinen Bedürfnissen gemäß einrichten, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Ein solcher Grund könnte zum Beispiel eine optische Beeinträchtigung, Geruchsbelästigung und ähnliches sein. Neben Sonnenschirmen, Blumenkästen, Lampen etc. gehören „…zu solchen Einrichtungen … auch diejenigen, die dem Beklagten die Haltung von Katzen ermöglichen. Der Kläger hat zwar bestritten, dass die Katzen der Beklagten von der Balkonbrüstung fallen, wenn das Netz beseitigt wird. Eine solche Verhaltensweise von Katzen ist aber offenkundig und entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung.“
Zur Frage der optischen Beeinträchtigung hatte sich das Gericht bei einem Ortstermin ein eigenes Bild gemacht. Es gelangte zu dem Schluss, dass das Netz zwar von der Straße her gut zu sehen ist, dies aber nur, wenn man bewusst auf den Balkon schaut. Allein im Vorübergehen an dem Haus fällt auch nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg das Netz nicht auf. Eine nicht hinnehmbare optische Beeinträchtigung
sei damit nicht gegeben. Schließlich stellte das Gericht noch fest, dass das Netz durch die Art der Anbringung nicht in die Bausubstanz des Hauses und damit nicht in das Eigentum des Vermieters eingreift.

Allgemeine Statements – Irrtümer

Eduard Hepp (Tierschutzbeirat b. Ministerium f. Umwelt, Raumordnung u. Landwirtsch. NRW in DDorf)

– Die Aufforderung des Vermieters, die Zustimmung aller Mitmieter zur Tierhaltung einzuholen und die Tierhaltung bei Fehlen nur einer einzigen Mitmieterzustimmung oder Beschwerdeführung nur eines einzelnen Mieters oder nur einer einzelnen Mietpartei zu versagen, widerspricht demokratischen Rechtsprinzipien. Ein solches Begehren räumt einer einzelnen Person oder einzelnen Mietpartei die Ausübung jeglicher Willkür und jeglichen Mutwillens ein. Das aber ist unzumutbar.

– Das gleiche gilt, wenn sich nur eine Minderheit der Mitmieter gegen die Tierhaltung ausspricht, die Mehrheit sich jedoch Beschwerdeführern nicht anschließt.

– Damit ist das Interesse der Gesamtheit der Mitmieter nicht verletzt. Liegt das Einverständnis aller Mieter vor, so ist das Abschaffungsverlangen offenkundige Willkür und deshalb als rechtsmissbräuchlich zu verwerfen.

– Es verstößt gegen Treu und Glauben, einen Mieter wegen nicht rechtzeitig eingeholter Zustimmung ohne Vorliegen ernster und schwerwiegender Gründe zur sofortigen Abschaffung seines Haustieres unter Androhung von Räumungsklage aufzufordern. Hierzu Art. 13 und 14 Abs. 2 GG.

– Es entspricht Sinn und Zweck des zwischen Mieter und Vermieter bestehenden Partnerschafts-
Verhältnisses, den Mieter an die versäumte Einholung der Zustimmung der Tierhaltung zu erinnern.  Das Verbot der Tierhaltung dient dem Recht des Vermieters, einzuschreiten bei vorliegenden ernsten und schwerwiegenden Gründen, nicht aber seiner Willkür.

– Es ist ein absoluter Vermieterirrtum zu glauben, dass der Beschluss des OLG Hamm v. 13.01.1981grünes Licht für uneingeschr. Vermieterwillkür bei Tierhaltung in Mietwohnungen  gegeben hat.

– Es ist vor Weiterungen rechtens, dass der Vermieter den beschuldigten Mieter anhört, dem das Recht auf Schutz vor ungerechtfertigten Anschuldigungen zusteht.

> Freilaufende Haustiere / Haustiere und Nachbarschaft


Katze hat ein (gewisses) Recht auf Freilauf

Wenn eine Katze Freilauf gewöhnt ist und dadurch niemanden belästigt, dann kann ihr Halter darauf bestehen, da dies zur artgerechten Haltung gehört (Belästigung kann durch zu viele Katzen – in der Regel mehr als zwei (was als Ortsüblichkeit angesehen wird) auftreten
Oberlandesgericht Celle, AZ.: 4 U 64/85

Katze darf streunen

Hauskatze Trude (Name geändert) darf weiter nach Lust und Laune herumstreunen. Eine Kölner Amtsrichterin hat mit diesem Urteil die Klage einer Besitzerin von sechs Meerschweinchen gegen Trudes Herrchen und Frauchen abgewiesen. Trude, so der Anwalt der Klägerin, trachte den Nagern nach dem Leben und sollte sich deshalb nachmittags vom Nachbargarten fern halten. Die Richterin aber meinte, eingesperrte Katzen seien in Einfamilienhaus-Gegenden unüblich. Außerdem könne man keiner Katze klarmachen, zu bestimmten Uhrzeiten heimzukommen.
Amtsgericht Köln, AZ.: 134 C 281/2000

Haustiere und Spielplätze

Nicht nur Hunde, auch Katzen dürfen von ihren Besitzern nicht auf Kinderspielplätzen laufen gelassen werden.
Amtsgericht Köln, AZ.: 19 C 496/91

Haustiere und Nachbarschaft

Grundstücksbesitzer – zumal mit Kleinkindern – müssen es nicht dulden, dass drei Nachbarskatzen regelmäßig Kotspuren in ihrem Garten hinterlassen. Nachbarschaftliche Rücksichtnahme gebietet aber, dass der Katzenhalter wechselnd jeweils einem der Tiere freien Auslauf gewähren darf.
Amtsgericht Neu-Ulm, AZ.: 2 C 947/98

Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen – 1

Das Betreten fremder Grundstücke durch 1 (!!!) Katze pro Nachbar ist vom betroffenen Grundstückseigentümer hinzunehmen. Dies gilt allerdings nur auf dem Lande und in Vorortgegenden, nicht aber in der Großstadt.
Oberlandesgericht Köln,  Az.: 20 U 44/82  

Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen – 2

In Vorort-Wohngegenden sind gelegentliche „Besuche“ der Nachbarskatze hinzunehmen.
Auch, wenn das Tier an der Gartentränke Vögel jagt (Material Katzen + Vögel liegt dem KSB vor).
Zudem Hinweis auf nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis (Vergleichs-Hinweis auf Urteil  Oberlandesgerichtes Köln, Az.: 20 O 44/82 v. 17.09.82)
Landgericht Augsburg,  Az.: 4 S 2099/84 

Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen – 3

Wer sich durch fremde Katzen in seinem Garten gestört fühlt, ist empfindlicher als der ’normale‘ Durchschnittsbürger. Das überspitzte Empfinden eines Gestörten kann aber nicht dazu führen, daß ein Katzenbesitzer seine Tiere nicht mehr artgerecht halten kann. Auslauf aber ist für viele Hauskatzen artgerecht.
Amtsgericht Bonn,  Az.: 11 C 463/84

Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen – 4

Jegliches Betreten eines Grundstücks durch die Nachbarskatzen kann nicht untersagt werden. Entsprechende Beeinträchtigungen sind durch die sich aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis ergebende Duldungspflicht gedeckt.
Amtsgericht Mainz (1. Instanz),  Az.: 3 S 491/84
Landgericht Mainz (2. Instanz), Az.: 8 C 501/84

Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen – 5

In einem dörflichen Wohngebiet ist das Halten von Katzen bei freiem Auslauf traditionell Bestandteil der Lebenswirklichkeit. Dabei entspricht es der Natur dieser Haustiere, dass sie sich nicht an Grundstücksgrenzen halten und Vögeln sowie anderen Kleintieren nachstellen. Zudem Hinweis auf Sozialbindung von Eigentum sowie das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis (Vergleichs-Hinweis auf Urteil Landgericht Augsburg NJW 85, 499)
Amtsgericht Überlingen (1. Instanz),  Az.: 1 C 414/84 v. 21.02.‘85
Landgericht Überlingen [?] (2. Instanz), Az.: 1 S 55/85 (Berufung abgel.)

Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen – 6

Die von Katzen für einen Garten ausgehenden Beeinträchtigungen sind für einen (normal und durchschnittlich empfindenden) Gartenbesitzer als geringfügig zu bezeichnen. Hinweis auf Duldungsverpflichtung des Klägers unter Bezugnahme auf das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis.
Amtsgericht Gemünden am Main,  Az.: C 499/84

Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen – 7

Verunreinigungen durch Hunde spielen im Nachbarrecht eher eine untergeordnete Rolle. Interessanter ist hier die Lebensart von Katzen, die als freiheitsliebende und hygienebewusste Tiere ihre Fäkalien sorgsam in Nachbars Garten vergraben. Die hieraus resultierenden Probleme werden meist – wenn auch mit Abstrichen – zugunsten der Katze entschieden, die sich durch ihre Lebensweise der Kontrolle ihres Halters entzieht. (Ähnlich verhält es sich hier mit Tauben, wobei hier allerdings die Anzahl der gehaltenen Tauben ein wesentliches Entscheidungskriterium ist.)
Bei Verunreinigungen des Grundstücks durch Haustiere kann §.906 BGB greifen. Hier kann das   Betreten des Grundstücks durch Katzen ebenso wie das Überfliegen durch Tauben wie eine   Zuführung unwägbarer Stoffe begriffen werden.
vgl. LG Oldenburg v. 28.5.1998, Az.: 4 0 981/97, nWW 1999, 259


> Freilebende Katzen

Kein Füttern von mehreren wildlebenden Katzen

Wenn es den Nachbarn nicht gefällt, darf ein Grundstücksbesitzer nicht durch Fütterung
verwilderte Katzen (hier: bis zu 10) anlocken.
Oberlandesgericht Köln,  Az.: 13 U 199/88  

Kein Füttern bei Anlockung von Ratten

Fütterung freilebender Katzen (hier: bis zu 8) kann selbst auf dem eigenen Grundstück untersagt werden, wenn dadurch Ratten – die als Krankheitsüberträger eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen – angelockt werden
Oberverwaltungsgericht Koblenz,  Az.: 6 A 12111/00

Fütterung herrenloser Katzen ist verpflichtend und kann nicht (s.u.) verboten werden
Der Rentner Günther K. darf weiterhin auf seinem Schrebergartengrundstück verwilderte Katzen füttern, auch wenn sich sein Nachbar hierdurch gestört fühlt – Die Klage des Nachbarn wurde abgewiesen.:Wer über Jahre hinweg freilebende (verwilderte) Haustiere gefüttert hat, muss sogar dafür sorgen, dass die Tiere nicht verhungern.  Er ist dann nämlich – wie der Jurist sagt – »Garant«, weil er eine »enge Gemeinschaftsbeziehung« zu den Tieren hergestellt hat und »freiwillig Pflichten für deren Wohlbefinden« übernommen hat. Deshalb wurde auch die Klage des Nachbarn bereits vom Amtsgericht Elmshorn abgewiesen:
» Das Füttern von Tieren ist ein den Tierschutzbestimmungen entsprechendes Verhalten, das nicht im Wege der Besitzzerstörungsklage verboten werden kann!«

Landgericht Itzehoe, Az.: 2 O 489/86 – Urteil vom 16.03’87  –  Amtsgericht Elmshorn (2. Instanz),
Az.: 53 C 513/85  –  Berufungsverfahren Landgericht Itzehoe, Az.: 4 S 22/86  –  Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Schleswig (3.+letzte Instanz), Az.: 14 U 91/87 v. 14.07.’88

> Schadens – Ersatz / Halter – Haftung / sonstige Kosten

Haftung bei ausgesetzten / zugelaufenen Tieren – 1
Ein Tierschutzverein, der einen ausgesetzten Hund zur Weitervermittlung aufgenommen hat, wird im Sinne des Gesetzes Tierhalter. Damit haftet der Tierschutzverein auch für Schäden, die dieser Hund anrichtet (§ 833 BGB). Weisen aber Mitarbeiter des Tierschutzvereines den Interessenten darauf hin, dass dieser Hund schwierig sei, greift dieser gleichwohl unvermittelt zum Kopf des Tieres, worauf der Hund zuschnappt, so tritt die Haftung des Tierschutzvereines zurück, weil das Eigenverschulden des Geschädigten erheblich höher zu bewerten ist. Gerade bei ausgesetzten Tieren muss man generell davon ausgehen, dass solche Tiere schwieriger sind, als vom Züchter abgegebene Tiere. Wer sich auf solche Umstände, die auf der Hand liegen, aber nicht einstellt, setzt sich der Gefahr bewusst aus und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Amtsgericht Duisburg, Az.: 49 c 399/98

Haftung bei ausgesetzten / zugelaufenen Tieren – 2
Wer eine zugelaufene Katze regelmäßig füttert und zeitweise beherbergt, gilt rechtlich als Halter des Tieres und haftet bei einem Unfall für durch das Tier verursachte Schäden.
Landgericht Paderborn, Az.: 5 S 3/95

Heilbehandlungskosten für „wertlosen“ Mischling
Ein kleiner Mischlingshund wurde von einem ausgewachsenen Schäferhund angefallen und übel zugerichtet. Die Tierarztbehandlungskosten beliefen sich auf rund 4.600 Mark. Dies war dem Schäferhundhalter entschieden zu viel. Nach seiner Ansicht hätte der Mischlingshund eingeschläfert werden müssen, und er hätte dann nur den Wiederbeschaffungswert für das Tier zu ersetzen. Da der Gesetzgeber das Tier ausdrücklich aber nicht mehr als Sache, sondern als Mitgeschöpf behandelt, verurteilte das Gericht den Schäferhundhalter zum Ersatz dieser Behandlungskosten. Selbst dann, wenn der Mischlingshund praktisch „wertlos“ ist, sind die Aufwendungen zur Heilbehandlung in Höhe von 4.600 Mark noch nicht unverhältnismäßig. Entscheidend sind die persönlichen Beziehungen zum Tier. Bei einem „Familientier“ ist das Interesse an einer Heilbehandlung größer einzuschätzen als bei einem reinen „Nutztier“.
Amtsgericht Idar-Oberstein, Az.: 3c 618/98

Streitwert bei Katzenhaltung
Bei einem Streit über die Frage, ob der Mieter berechtigt ist, in seiner Wohnung 2 Katzen zu halten, kann die unterlegene Partei das amtsgerichtlichte Urteil nur dann im Wege der Berufung nur dann anfechten, wenn die Berufungssumme (der Streitwert) erreicht ist. Dies ist der Fall, wenn der Streitwert bei über 1.500 DM (767 €) liegt. Der Streitwert für die Haltung von zwei Katzen wurde vom LG Berlin auf 800 DM festgesetzt. Damit war eine Berufung unzulässig.
Landgericht Berlin, Az.: 61 s 129 / 00

Kratzspuren auf Autos – 1
Der Eigentümer eines Porsches verklagte seinen Nachbarn, Halter einer Katze, auf Schadensersatz, weil diese Katze auf seinem Fahrzeug herum gelaufen sei und dabei Verkratzungen auf dem Lack versucht habe. Seine Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 3.939,47 Mark wurde abgewiesen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige hielt es nämlich für unwahrscheinlich, dass eine Katze solche Lackschäden verursachen könne.
Er führt dazu aus, es sei unplausibel, dass sich die Tiere mit ausgefahrenen Krallen über glatte Oberflächen bewege, da zwischen den weichen Ballen und der glatten Lackierung eine Haftung erfolgen kann, aufgrund ausgefahrener Krallen diese Haftung aber verloren ginge. Lediglich leichte Lackverschrammungen seien daher durch eine Katze möglich. Diese Lackverschrammungen rührten aus anhaftenden Sandkörnern zwischen Ballen und Pfotenbehaarung her.
Amtsgericht Celle, Az.: 16 c 187 / 97

Kratzspuren auf Autos – 2
Wer Katzen aus „reiner Tierliebhaberei“ hält, darf sie nicht frei laufen lassen, wenn ein Autohalter in unmittelbarer Nachbarschaft glaubhaft machen kann, dass die Tiere Kratzspuren auf seinem Wagen hinterlassen haben.
Landgericht Lüneburg, Az.: 1 S 198/99

Kratzspuren auf Autos – 3
Kein Schadensersatz für Lackkratzer: TÜV-Gutachter stellt fest, daß Katzenkrallen nicht scharf genug sind, um Lackschäden zu verursachen.
Amtsgericht Oberhausen, Az.: 1 S 198/9

Bremsen für Tiere – 1: Autofahrer darf für Katze bremsen

(WZ 09.00) Auch für eine Katze darf innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gebremst werden. Anders als bei einem Hasen auf freier Strecke, wo ein Autofahrer zwischen dem Leben des Tieres und dem Unfallrisiko abzuwägen habe, müsse im Ort niemand eine Katze überrollen, nur weil eventuell ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer unaufmerksam sei, befand das Landgericht.
Landgericht Paderborn, AZ.: 5 S 181/00

Bremsen für Tiere – 2: Reflexbedingte Reaktion

(ADAC 05.01/WZ  07.01) Wer bei plötzlichem Auftauchen von Tieren (hier: rennende Katze) auf der Fahrbahn sofort auf die Bremse tritt, trägt lt. Urteil des LG Koblenz keine Schuld, wenn der Hintermann auffährt. Bei plötzlichen Hindernissen auf der Straße stellt der sofortige Tritt  auf die Bremse eine reflexartige Reaktion dar, die auch einem aufmerksamen Fahrer unterlaufen kann. Das Abbremsen vor der Katze sah das Gericht hier als unabwendbares Ereignis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Daher musste sich der Fahrer auch nicht die eigene Betriebsgefahr anrechnen lassen. Der Auffahrende hatte seinen Schaden selbst zu tragen.
Landgericht Koblenz, AZ.: 12 S 130/00

Bremsen für Tiere – 3: Vollbremsung nicht unbedingt „grob fahrlässig“

(ADAC 05.01) Überquert ein Tier (hier: Fuchs) die Straße und legt ein Autofahrer daraufhin bei  70 km/h eine Vollbremsung hin, so kann diese (riskante) Reaktion nicht ohne weiteres als „grob fahrlässig“ eingestuft werden!
Oberlandesgericht Nürnberg, AZ.: DAR 2001, 224

Bremsen für Tiere – 4: Für Dackel gebremst – Freispruch

Freigesprochen wurde eine Autofahrerin, die durch Bremsen für einen Dackel einen Auffahrunfall verursachte. Bremsen auch für Tiere – so das Gericht – ist erlaubt, wenn der Abstand zum nachfolgenden Verkehr groß genug ist. Zwar dürfe laut Straßenverkehrsordnung nur bei zwingenden Gründen stark gebremst werden – wozu kleine Tiere wie Dackel normalerweise nicht zählen, da sich der Vorfall aber in einer geschlossenen Ortschaft ereignet habe und der Abstand zwischen den Fahrzeugen mit etwa 25 Metern ausreichend gewesen sei, hätte der nachfolgende Autofahrer rechtzeitig reagieren müssen
über ‚Anwalt-Suchservice‘ Köln, 227 Az.: 12 U 9571/98 – Urteil vom 29.05.00

Wohnungsbrand und Katzenpensionskosten
Wenn die Wohnung vollständig abbrennt, ist die Hausratversicherung, sofern eine solche abgeschlossen ist, zur Schadensregulierung verpflichtet. Wird aber in einem solchen Fall die Katze des Versicherungsnehmers für die Zeit des Wiederaufbaus der Wohnung in einer Katzenpension untergebracht, dann muss die Hausratversicherung für diese Kosten nicht aufkommen.
Oberlandesgericht  Hamm, Az.: 20 W 21/98

Katzenloch in Zimmertüre der Mietwohnung ist kein Kündigungsgrund
Die Mieter wollten es ihrer Katze besonders bequem machen und sägten in die Zimmertür ihrer Mietwohnung ein ca. 16 x 16 cm großes Loch hinein, um der Katze den Durchgang von Zimmer zu Zimmer innerhalb der Wohnung zu ermöglichen, ohne dass dafür die Zimmertür geöffnet bleiben muss. Dem Vermieter gefiel dies gar nicht. Er kündigte den Mietvertrag fristlos. seine erhobene Räumungsklage  wies das Gericht allerdings ab. Zwar liegt ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor, doch werden  hierdurch die anderen Mieter oder der Vermieter selbst nicht beeinträchtigt. Die objektiv vorliegende Sachbeschädigung ist noch nicht so gravierend, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Nur mit Beendigung des Mietverhältnisses müssen die Mieter das Katzenloch wieder folgenlos beseitigen.
Amtsgericht Erfurt, Az.: 223 c 1095 / 98
 

Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Katze

Schläfert ein Tierarzt versehentlich die gesunde von zwei Katzen ein, die die Besitzerin mit in die Praxis gebracht hat, braucht er ihr kein Schmerzensgeld zu zahlen, da Trauer um ein Tier – anders als um einen Familienangehörigen – zum „allgemeinen Lebensrisiko“ zählt.
Amtsgericht Mannheim, Az. 9 C 4082/96

Kostenersatz für Tierschutzverein bei externer Unterbringung von herrenlosen Tieren
Ein Tierschutzverein muss den Beweis dafür führen, dass es sich bei einer  abgegebenen Katze um ein Fundtier handelt, wenn er von der Gemeinde für  die Unterbringung Kostenersatz erlangen will (nichtamtlicher Leitsatz).
Amtsgericht Schönau/Schwarzwald, 11.04.2000, Az.: C 71/99
 

Transport von Haustieren im Auto – 1

Ein Unternehmer fuhr mit dem Auto zur Jagd, wie immer begleitete ihn dabei sein Jagdhund im Rückraum des Fahrzeugs. Als er auf der Autobahn an einer Baustelle vorbeikam, sprang der Hund aus ungeklärten Gründen plötzlich ins Lenkrad. Der Wagen kam von der Fahrbahn ab, durchbrach eine Behelfsplanke und überschlug sich. Statt der Jagdbeute war das Resultat des Ausflugs ein Sachschaden von über 90.000 DM, denn es handelte sich um ein „Fahrzeug der Nobelklasse“. Die Kaskoversicherung lehnte es ab, den Schaden zu ersetzen, der Unternehmer zog vor Gericht. Dieses stellte sich auf die Seite der Versicherung. Der Unternehmer habe sich den Unfall selbst zuzuschreiben, deshalb müsse die Versicherung nichts zahlen. Ein Autofahrer, der einen Hund im Wagen mitnehme, müsse dafür sorgen, dass ihn das Tier beim Fahren nicht behindere. Das habe der Unternehmer versäumt; er müsse sogar grob fahrlässig die einfachsten Vorsichtsmaßnahmen unterlassen haben: Wenn er nämlich das im Auto eingebaute Trenngitter aufgerichtet oder das Tier wenigstens an die Leine gelegt hätte, hätte es zu einem so folgenschweren Vorfall gar nicht kommen können.
Oberlandesgericht  Nürnberg, Az.: 8 U 2819/96
 

Transport von Haustieren im Auto – 2
Der unsachgemäße Transport von Hunden führt immer wieder zu Verkehrsunfällen. Ein Autofahrer verliert im Schadensfall seinen Versicherungsschutz, wenn er dabei grob fahrlässig handelt. Dies bekam ein Verkehrsteilnehmer zu spüren, der seinen Zwergpudel im Fußraum vor dem Beifahrersitz mitgenommen hatte. Das Tier behinderte ihm beim Fahren und löste so einen Unfall aus. Das Gericht hielt das Verhalten des Fahrzeuglenkers für unentschuldbar. Trotz seiner langjährigen Erfahrung mit Hunden habe er nur hoffen, aber nicht darauf vertrauen können, dass das Tier nicht zum Fahrersitz hinüberkriechen werde. Es sei bloß einer glücklichen Fügung zuzuschreiben, dass er nach eigener Behauptung den Hund sehr oft ungesichert im Wagen mitgeführt habe, ohne von ihm behindert oder gefährdet worden zu sein. Er habe deswegen nicht im geringsten darauf vertrauen dürfen, das Tier werde den ihm angewiesenen Platz unter keinen Umständen verlassen. Da er die für einen Autofahrer erforderliche Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt habe, müsse die Versicherung für die Unfallfolgen nicht haften.
Oberlandesgericht  Nürnberg, 14. Oktober 1993 – 8 U 1482/93

Katzen eines Sozialhilfeempfängers (Unterhaltskosten bei Kuraufenthalt)

Wer als Sozialhilfe-Empfänger Katzen hält, hat keinen Anspruch darauf, dass das Amt während seines Kuraufenthaltes die Tiere versorgt oder für ihre Pflege aufkommt.
Verwaltungsgericht Berlin, Az, 8 A 6/96
> Haustiere und Ehescheidung

Haustiere und Ehescheidung – 1

Zwei Jahre nach der Scheidung sah sich ein Ehepaar wegen eines zehnjährigen Pudels vor Gericht, der bei der Frau lebte. Der Mann verlangte, dass das Gericht den Hund in Zukunft ihm zuweisen solle. Zumindest müsse er das Recht bekommen, den Pudel regelmäßig zu sehen, d.h. also ein sogenanntes „Umgangs-recht“, wie es für die Kinder aus geschiedenen Ehen gilt. Die Frau weigerte sich: Der Pudel müsste sich dann „zwischen seinen Bezugspersonen hin- und hergerissen vorkommen“. Das Gericht befand sich in einer Zwickmühle: Einerseits zählen Haustiere im Scheidungsfall schlicht als „Hausrat“, andererseits gibt es neuerdings die rechtliche Vorschrift, Tiere nicht als „Sachen“ zu behandeln. Man könne also nicht über sie verfügen wie über „leb- und gefühllose Gegenstände“, folgerte der Richter, man müsse auf „ihr Wesen und ihre Gefühle“ Rücksicht nehmen. Er beauftragte deshalb einen Tierarzt vom Veterinäramt als Sachverständigen. Dieser diagnostizierte, es gebe keine „tierpsychologischen Schwierigkeiten“, wenn Mann und Pudel gelegentlich „zusammen wären“; nur „ständiger Ortswechsel“ wäre unzumutbar. Der Amtsrichter in Bad Mergentheim beschloss daher, der Hund bleibe bei der Frau, der Mann dürfe aber jeweils am ersten und dritten Donnerstag im Monat von 14 bis 17 Uhr mit dem Pudel spazieren gehen (1 F 143/95). Der Richter stützte seine Entscheidung auch auf die Beobachtungen im Gerichtssaal. Von der Leine gelassen, sei das Tier gleich zum Mann gelaufen, habe sich auf den Schoß nehmen lassen und „zum Zeichen des Wohlgefallens“ Herrchen das Gesicht geleckt.
Amtsgericht Bad Mergentheim, 19. Dezember 1996 – 1 F 143/95


Haustiere und Ehescheidung – 2

Trennen sich Eheleute, und ist der Partner mit dem höheren Einkommen nicht bereit, Unterhalt zu zahlen, so kann ihn das Familiengericht (mit einstweiliger Verfügung) dazu verpflichten – zumindest zum sogenannten „Notunterhalt“. Eine Ehefrau beantragte eine solche Verfügung, es ging um 800 DM monatlich: Sie lebe mietfrei in der Ehewohnung und benötige 650 DM für sich, den übrigen Betrag unter anderem für ihren Hund. Das Familiengericht sprach ihr nur 650 DM zu. Begründung: Geld für die Hundehaltung habe nichts mit dem Trennungsunterhalt zu tun, das Familiengericht sei hier nicht zuständig. Dem widersprach das Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Unterhalt umfasse den gesamten Lebensbedarf. Dazu zählten auch die „Pflege geistiger Interessen und sonstiger Belange“. Die Zuwendung zu einem Haustier könne für die Lebensqualität und das Wohlbefinden so wichtig sein, dass sie durchaus in diese Kategorie gehöre. Daher müsse das Familiengericht diese Frage entscheiden.
Oberlandesgericht Düsseldorf, 30. September 1996 – 2 UFH 11/96

 

> Haustiere und Erbschaft

Geerbtes Futtergeld

Geld, das dazu dienen soll, Katzen einer Verstorbenen zu füttern (hier: zwei Pfund; Rindfleisch pro Woche), unterliegt der Erbschaftssteuer. Dass die tatsächlichen Aufwendungen im Laufe der Zeit den „geerbten“ Betrag übersteigen, spielt keine Rolle.
Finanzgericht Düsseldorf, Az. 4 K 3187/94

> Haustiere und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften / Hausordnung

Übermäßige Tierhaltung in einer Eigentums-Wohnanlage

Werden in einer Eigentumswohnung übermäßig Haustiere gehalten, liegt hierin, auch wenn die Teilungserklärung keine Beschränkung der Tierhaltung vorsieht, eine unzumutbare Belastung der Wohnungseigentümer. Hier kommt es auf eine konkrete Geruchs- oder Geräuschbelästigung der Nachbarn nicht an. Es genügt die Befürchtung der Belästigung (Fall einer Hundezucht in einer Wohnungseigentumsanlage).
OLG Zweibrücken v. 24.8.1999. Az.: 3 W 167/99. ZMR 1999. 853

Mehrheitsbeschluss zur Tierhaltung

Der Umfang einer Tierhaltung ist einer Mehrheitsbeschluss-50-Fassung zugänglich. Hier können Regelungen über den Gebrauch des Sondereigentums in Ergänzung zur Hausordnung getroffen werden. Ein solcher Mehrheitsbeschluss ist selbst dann möglich, wenn die Hausordnung formeller Bestandteil der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung ist
vgl. OLG Saarbrücken v. 9.10.1998, Az.: 5 W 3G5/98, WE 1999, Nr. 8, 6

Hausordnung 1

Durch die Hausordnung kann die Tierhaltung soweit eingeschränkt werden, als dies keine das Sonder- Eigentum unangemessen beeinträchtigende Gebrausregelung darstellt. Eine Regelung, die z.B. die Haustierhaltung auf einen Hund oder drei Katzen beschränkt, ist aller Regel nach nicht zu beanstanden.
vgl. KG Berlin v. 8.4.1998, Az.: 24 W 1012/97, NZM 1998, 670

Hausordnung 2

In einer Hausordnung kann überdies bestimmt werden, dass jeder Wohnungseigentümer verpflichtet ist, Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, so zu halten, dass sie in den Außenanlagen und im Haus nicht frei herumlaufen und die Wohnungen sowie Gartenanteile anderer Eigentümer nicht betreten können. Es kann auch festgelegt werden, dass bei Nichtbeachtung der Vorschriften bei drei erfolglosen schriftlichen Abmahnungen die Tierhaltung vom Verwalter untersagt werden muss.
vgl. BayObLG v. 9.2.1994, Az.: 2z BR 127/93

Zustimmung des Verwalters bzw. Verwaltungsbeirats

Die Eigentümergemeinschaft kann beschließen, dass für die Anschaffung von Haustieren die Zustimmung des Hausverwalters oder Verwaltungsbeirats erforderlich ist.
vgl. OLG Saarbrücken v. 7.5.99, Az.: 5 W 3G5/98, NzM 99, G21

Hunde- und Katzenhaltungsverbot in Wohnanlagen

Die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage darf ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung vorsehen. Der Verwalter kann daher – sofern der Verkauf einer Wohnung von seiner Zustimmung abhängig ist – seine Einwilligung in den Verkauf verweigern, wenn die Erwerber einer Wohnung zu erkennen geben, sie würden in ihrer Wohnung von dem Verbot erfasste Tiere halten und auch nicht freiwillig abschaffen.
Oberlandesgericht  Düsseldorf, Az.: 3 Wx 459/96 v. 5. Mai 1997

> Vereinsbelange

Eltern haften nur bei ausdrücklichem Hinweis für die Vereinsbeiträge ihrer Kinder
Die Satzung eines Vereines darf die Aufnahme von beschränkt geschäftsfähigen, also insbesondere von Minderjährigen, davon abhängig machen, das der gesetzliche Vertreter für die Mitgliedsbeiträge des neuen Mitglieds haftet. Die Ausgestaltung des Aufnahmeverfahrens muss aber so deutlich sein, dass der gesetzliche Vertreter bei Stellung des Aufnahmevertrages Kenntnis davon erlangt, dass er gleichzeitig die Mithaft für die vom Minderjährigen geschuldeten Mitgliedsbeiträge erklärt. Damit wurde die Klage eines Angelvereins gegen die Eltern abgewiesen, weil in dem Aufnahmeformular auf die Haftungserklärung nicht ausdrücklich hingewiesen worden ist. Nur die Unterschrift der Eltern alleine führt noch nicht dazu, dass auch für den Jahresbeitrag ihres Kindes haften.
Oberlandesgerichts Hamm, Az.: 15 W 195/99

Vereinsbeitrag auf dem Prüfstand
Will ein Verein den Vereinsbeitrag erhöhen, so darf er dies nur für die Zukunft tun. Eine rückwirkende Beitragserhöhung ist nur dann zulässig, wenn die Vereinssatzung dies ausdrücklich gestattet. Wird der Beitrag nicht wirksam und satzungsgemäß erhöht, dann steht den betroffenen Vereinsmitgliedern das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
Landgericht Hamburg, Az.: 302 s 128/98

Anspruchsverlust bei Austritt
Scheidet das Mitglied eines nicht rechtsfähigen Vereins (nicht eingetragene Vereinigung) aus diesem „Verein“ aus, dann hat dieses ‚Mitglied‘ keine anteiligen Ansprüche an der „Vereins-“ oder „Clubkasse“ gegen die verbleibenden Mitglieder.
Amtsgericht Grevenbroich, Az.: 11 c 460 / 96

Recht auf Teilnahme an Mitgliederversammlungen
Der Recht auf Teilnahme an Mitgliederversammlungen eines Vereins gehört zu den existenziellen Mitgliedschaftsrechten bzw. –pflichten, die in der Satzung verankert sein müssen und die nicht lediglich dem Einberufungsorgan überlassen bleiben dürfen. Sieht die Satzung „schriftliche“ Einberufung vor, so ist eine solche, die lediglich in dem Veröffentlichungsorgan (Zeitschrift) des Vereins bekannt wird, nicht ausreichend.
Amtsgericht Elmshorn, Az.: 52 c 79 / 00

Angaben ohne Gewähr! 



Recht und Gesetz

Katzennetz
Katzennetz 1

Das Anbringen von Halterungen an der Außenwand zwecks Befestigung eines Katzennetzes auf dem Balkon stellt keine vertragswidrige Handlung dar (AG Hamburg 40a C 2229/90). Die Anbringung eines Katzennetzes ist aber dann nicht vertragsgemäß, wenn es das gepflegte Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt und wenn die mietvertragliche Hausordnung optische Beeinträchtigungen des Gesamtbildes des Hauses verbietet.
(AG Hamburg 42 C 384/99). Quelle: Mieterjounale 4/1992 S. 10; 1/2000 S.9 des Mietervereins zu Hamburg

Katzennetz 2

Gegenüber dem Mieter, der den Balkon der angemieteten Wohnung mit einem Netz versieht, um das Entschwinden seiner wertvollen Rassekatze zu verhindern, steht dem Vermieter ein Unterlassungsanspruch zu.
AG Wiesbaden, Urt. Vom 17.12.1999 – 93 C 3460/99-25

 

Katze im Garten
Streunende Katzen im Garten

Ein Gartenbesitzer muss es dulden, dass Katzen des Nachbarn in seinem Garten streunen. Dies gilt jedoch nur für zwei Katzen. Hat der Nachbar mehrere Katzen, so muss er die übrigen entweder weggeben oder im Haus halten. Die Duldungspflicht des Gartenbesitzers hinsichtlich zweier Katzen „pro Nachbar“ begründete das Landgericht Darmstadt mit dem „Bedürfnis der Tiere nach einer eigenständigen und autonomen Lebensführung“, wovon sie sich „selbstverständlich nicht durch willkürlich gezogene Grundstücksgrenzen abhalten“ ließen. Daher müsse ein Gartenbesitzer auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen und zumindest zwei streunende Katzen dulden. Anderenfalls könne ja ein Grundstücksinhaber die Katzen einer ganzen Wohngegend verbieten lassen. Auf der anderen Seite müssten aber auch die Katzenhalter Rücksicht nehmen und sich auf zwei freilaufende Katzen beschränken.
LG Darmstadt, 9 O 597/92

 

Anspruch auf Finderlohn
Nach § 971 BGB hat der Finder eines Tieres Anspruch auf einen Finderlohn, der bei Tieren drei Prozent von deren Wert beträgt. Wenn aber der Halter eines wertvollen Tieres einen Finderlohn zusagt, der höher liegt, dann ist er auch verpflichtet, den entsprechenden Betrag an den Finder zu zahlen. Diese Erfahrung musste ein Tierhalter machen, der zehn Prozent des Wertes seines kostbaren Tieres als Finderlohn ausgesetzt hatte, dann die Summe aber nicht in voller Höhe zahlen wollte. Auch die Tatsache, dass er der Annahme war, der Finderlohn sei nach den gesetzlichen Vorschriften zu hoch, änderte nichts an seiner Zahlungsverpflichtung.
AG Rothenburg/W.; Az. 8 C 256/01

 

Katzentür
Einbau eines Katzenlochs rechtfertigt keine Kündigung des Mietvertrages

In dem verhandelten Fall hatte der Mieter ein 16 mal 16 Zentimeter großes Loch in eine Zimmertür gesägt und eine Klappe eingebaut. Durch dieses Loch hatte seine Katze problemlos innerhalb der Wohnung von einem Zimmer ins andere laufen können. Der Vermieter hatte daraufhin dem Mieter fristlos wegen „Beschädigung seines Eigentums“ gekündigt. Die Richter des Amtgerichts Erfurt gaben jedoch dem Mieter recht: Zwar stelle der Einbau eine Sachbeschädigung dar. Er habe jedoch nicht beabsichtigt, den Vermieter zu schädigen. Außerdem führe das Katzenloch zu keinen Belästigungen der übrigen Mieter und eine weitere Beeinträchtigung der Wohnung sei ebenfalls nicht zu erwarten. Eine Kündigung sei deshalb nicht gerechtfertigt. Allerdings habe der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses den Schaden an der Tür zu beheben.
AG Erfurt, 223 C 1095/98

 

Lackschaden am Auto
Lackschaden am Auto?

Der Besitzer eines Sportwagens verklagte seinen Nachbarn auf Schadenersatz, weil dessen Katze auf seinem Wagen herumgelaufen sei und dabei Verkratzungen auf dem Lack verursacht habe. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hielt es jedoch für sehr unwahrscheinlich, dass eine Katze derartige Lackschäden verursachen könne. Es ist unplausibel, dass eine Katze mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Oberfläche läuft, da sie dadurch ihre Haftung verliert. Diese erhält sie nur, wenn die weichen Ballen zum Einsatz kommen. Lediglich winzige Lackverschrammungen könnten durch anhaftende Sandkörner in der Pfotenbehaarung entstehen. Die Klage des Fahrzeughalters auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von DM 3.939 wurde daher abgewiesen.
Amtsgericht Celle, Az.:16C187/97

Nachbar muss fremde Katze auf der eigenen Fahrzeughaube nicht hinnehmen

Katzenbesitzer haben dafür zu sorgen, dass ihre Lieblinge die Autos der Nachbarschaft weder als Ruheplätzchen noch als Teil ihrer Laufstrecke benutzen. Wem dies nicht gelingt, dem drohen Ordnungsgelder oder bei Lackschäden durch Katzenkrallen sogar Schadensersatzforderungen. Dies entschied das Landgericht Lüneburg: Zwar bestehe in der Nachbarschaft grundsätzlich eine sog. „Duldungspflicht“ wenn das Tier über fremde Grundstücke laufe, doch ende diese spätestens dann, wenn der Stubentiger Fahrzeuge betrete, beschmutze oder gar beschädige. Die Rechtszeitschrift „Deutsches Autorecht“ berichtet auf Seite 271 über ein wenig tierfreundliches Urteil, das vom Landgericht Lüneburg (Az.: 1 S 198/99 vom 27.1.2000) gefällt wurde. Danach besteht zwar im Rahmen des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses grundsätzlich eine so genannte Duldungspflicht, wenn Katzen auf die angrenzenden Grundstücke wechseln. Dabei müssen sogar geringfügige Belästigungen hingenommen werden. Wenn eine Katze jedoch über die dort abgestellten Fahrzeuge läuft und sie beschmutzt oder beschädigt, muss dies nicht mehr geduldet werden. Da hilft es auch nicht, wenn der Katzenhalter auf das natürliche Verhalten dieser Tiere hinweist. Auch das Argument, es sei unmöglich, Katzen bei artgerechter Haltung von ihren Gewohnheiten abzubringen, ließ das Gericht nicht gelten. Es stellte in diesem Fall vielmehr die Interessen des Autohalters über die des Tierhalters.

 

Kratzspuren
Kratzspuren von Hund und Katze auf Parkettboden einer gemieteten Wohnung.

Da der Parkettboden einer vermieteten Wohnung Kratzspuren aufwies, verlangte der Vermieter von seinem ehemaligen Mieter Schadensersatz. Der Mieter weigerte sich jedoch, die verauslagten 2411 DM für das Abschleifen des Parkettbodens zu ersetzen. Vor Gericht bekam der Mieter Recht, denn die Kratzer, die tatsächlich von seinem Hund stammten, waren lediglich „die vertragsmäßige Nutzung der Wohnung“. Das Gericht argumentierte, da der Vermieter gegen die Hundehaltung nichts auszusetzen hatte, gehört die dadurch hervorgerufene Abnutzung des Bodens zum üblichen Mietgebrauch.
Amtsgericht Berlin, Az.:8C126/98

 

Katzenhaltung in der Mietswohnung
Haltung von Katzen in der Mietwohnung

Man kann davon ausgehen, dass Katzen bei artgerechter Haltung keinen störenden Lärm verursachen, reinlich sind und keine Sachbeschädigung verursachen.
AG Hamburg, 40a C 402/95

Katze in Mietwohnung erlaubt

Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluss auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.
AG Hamburg, 47 C 520/95 



Hilfe, meine Katze niest

Hilfe, meine Katze niest
Es muss nicht gleich ein Virusschnupfen sein, wenn bei Deiner Katze die Nase läuft und die Augen tränen. Doch auf die leichte Schulter solltest Du das Niesen und Nasenausfluss niemals nehmen. Manchmal verursacht bereits die zu trockene Heizungsluft das Kitzeln in der Katzennase und sie bekommt regelrechte Niesanfälle. Auch die Augen wehren sich gegen die Lufttrockenheit mit vermehrter Tränenbildung. Gar nicht so selten sind Zugluft oder winzige Staubpartikel, die der Wind in Augen oder Nasen geweht hat, schuld an heftigem Niesen oder entzündeten Bindehäuten. Und schließlich äußern sich auch allergische Reaktionen gegen eingeatmete Düfte, gegen Pollen oder Gase, gegen den Zigarettenrauch, dem Haarspray, usw. durch Husten, Schnupfen und gerötete Augen. Einigen Einflüssen kannst Du natürlich selbst entgegenwirken. Rauche nicht so viel, am besten draußen und verwende keine aggressiven Reiniger, keine starken Parfüms und vor allem keine Raumdeos und Raumparfüms. Du kannst also selber schon für Abhilfe sorgen oder aber beim Tierarzt auf eventuelle Ursachen suchen lassen. Beim Virusschnupfen ist das nicht so einfach. Wenn sich die Viren erst einmal massenhaft in den Schleimhäuten vermehrt haben, wenn die Nase läuft und die Katze durch Niesen versucht, ihre verschleimten Atemwege frei zu bekommen, wenn die Augen verklebt sind und tränen, dann haben nur Katzen mit Superimmunsystem eine Chance, die Krankheit zu überwinden. Bei jungen Kätzchen, die in schlechtem Allgemein- und/oder Ernährungszustand sind, gerade erst eine Krankheit überstandne haben oder unter Stress leiden, kann das Immunsystem die Virenmassenvermehrung nicht so schnell stoppen. Dazu kommt, dass Katzen, deren Geruchssinn gestört ist, weder Futter noch Wasser zu sich nehmen und sich damit zusätzlich schwächen. In solchen Fällen müssen die Katzen von einem Tierarzt intensiv und lange behandelt werden. Meist gelingt es, die Krankheit einzudämmen, doch können im Körper einige Viren verweilen, bereit, sich erneut auszubreiten, wenn Stress oder eine andere Krankheit die Katze schwächt. Und manche Katze bleibt chronisch verschnupft. Deshalb ist es dringend zu empfehlen, seine Katze rechzeitig zu impfen. Die Impfung gegen Virusschnupfen ist sehr wirkungsvoll und zuverlässig.



Neue Katze kommt ins Haus

Eine neue Katze kommt ins Haus
Du hast alles vorbereitet. Der neue Hausbewohner kann einziehen. Mache es Dir nun gemütlich. Wenn eine neue Katze Katze bei Dir einzieht, solltest Du ihr die Zeit geben, sich in aller Ruhe einzugewöhnen. Ruckartige, hektische Bewegungen verschrecken das Tier genauso wie laute Rufe. Wichtig ist, dass Du mit dem kleinen Kätzchen von Beginn an viel sprichst. Des weiteren solltest Du immer versuchen, die Aufmerksamkeit von der Katze zu wecken. Wenn Du ihr ihr gewohntes Futter erst einmal aus der offenen Hand fütterst, lernt Deine Katze, dass aus Deiner Hand nur Gutes kommt. Schlage Deine Katze niemals, erst recht nicht mit der Hand. Sie wird das vertrauen verlieren. Mit der Fütterungsmethode mit der offenen Hand verbindet Deine Samtpfote positive Erfahrungen und verliert schnell die anfängliche Scheu. Kommt die Katze von sich aus auf Dich zu, biete ihr die streichelnde Hand. Wenn das Tier bei den ersten Malen nur am Kopf und am Rücken gestreichelt wird und nicht festgehalten wird, fühlt es sich sicher und wird immer öfters zu Dir kommen und schmusen wollen. Lese dazu auch die Ratgeber: Katzenkinderfibel und Umzug mit der Katze.

Wenn bereits erwachsene Katzen aneinander gewöhnt werden sollen:

  • genügend Ausweichstellen schaffen
  • falls nötig für einige Tage „getrennte Haltung“
  • bereits über den Geruch kennen lernen lassen
  • die bisherige Katze darf keinesfalls vernachlässigt werden

Ein Katzenbaby kommt zu einer erwachsenen Katze:

  • gegebenenfalls das Katzenbaby zunächst separat unterbringen
  • auch bei einem Katzenkind darf die bisherige Katze nicht vernachlässigt werden
  • vorsichtig „Welpenschutz“ überprüfen
  • erst bei wirklicher Akzeptanz beide frei bewegen lassen

Ein Katzenbaby kommt ins Haus

  • ausreichend Zeit nehmen, am besten am Wochenende oder Urlaub nehmen
  • ausreichend Katzentoiletten zur Verfügung stellen
  • gewohntes Futter beibehalten, Umstellung nur schrittweise
  • ein stabiler Kratzbaum zum Schutz Deiner Möbel
  • Tierarztcheck
  • konsequente Erziehung
  • keine „gewaltsamen“ Kontaktversuche



Katzen und Hunde

Katzen und Hunde
Ganz im Gegensatz zu dem Sprichwort „wie Hund und Katze“ kann man Hund und Katze sehr gut aneinander gewöhnen. Abgesehen von anfänglichen Kommunikationsstörungen: Schwanzwedeln beim Hund hat nun einmal eine ganz andere Bedeutung als die unruhige Schwanzbewegung einer Katze, die nicht Freude sondern Spannung anzeigt, werden sich die Tiere bald miteinander angefreundet haben. Um diesen Vorgang zu beschleunigen, solltest Du einige Hinweise beachten: schneide Deiner Katze die Krallen, bevor Du die beiden das erste Mal zusammenbringst; Versuche nicht, die Katze zuerst einmal vor dem Hund zu verstecken, sondern konfrontiere beide Tiere, allerdings ohne dem Hund die Katze gewissermaßen vor die Schnauze zu setzen. Denke daran, dass Dein Hund jetzt nicht weniger Liebe benötigt, sondern eher etwas mehr Aufmerksamkeit braucht, damit er auf den Neuankömmling nicht mit Eifersucht reagiert. Am leichtesten tritt die Gewöhnung natürlich bei Jungtieren ein. Sie sind dann so beschäftigt, ihre neue Umgebung zu erkunden, dass sie gar keine Zeit für Streitigkeiten haben. Sehr bald werden sie miteinander spielen und gemütlich Seite an Seite schlafen.



Streunende Katze

Katze im Garten
Streunende Katzen im Garten

Ein Gartenbesitzer muss es dulden, dass Katzen des Nachbarn in seinem Garten streunen. Dies gilt jedoch nur für zwei Katzen. Hat der Nachbar mehrere Katzen, so muss er die übrigen entweder weggeben oder im Haus halten. Die Duldungspflicht des Gartenbesitzers hinsichtlich zweier Katzen „pro Nachbar“ begründete das Landgericht Darmstadt mit dem „Bedürfnis der Tiere nach einer eigenständigen und autonomen Lebensführung“, wovon sie sich „selbstverständlich nicht durch willkürlich gezogene Grundstücksgrenzen abhalten“ ließen. Daher müsse ein Gartenbesitzer auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen und zumindest zwei streunende Katzen dulden. Anderenfalls könne ja ein Grundstücksinhaber die Katzen einer ganzen Wohngegend verbieten lassen. Auf der anderen Seite müssten aber auch die Katzenhalter Rücksicht nehmen und sich auf zwei freilaufende Katzen beschränken.
LG Darmstadt, 9 O 597/92



Katzenkinder Fibel

Die Katzenkinder-Fibel
Die ersten Tage im neuen Zuhause.

Im Katzenzimmer
Als erstes solltest Du für Dein Kätzchen ein Zimmer auswählen, in dem es nach Lust und Laune spielen darf. Räume dort die Stromkabel aus dem Weg, entferne alle giftigen Pflanzen (siehe Katzenkrankheiten – Vergiftungen) und sichere den Kamin. Verbaue sämtliche Wege nach draußen, da die Katze erst nach Durchführung des kompletten Impfschutzes ins Freie gelassen werden sollte.

Gute Nacht
Für den richtigen Schlafplatz lege ein, zwei oder drei Stellen im Spielzimmer mit einer weichen Decke aus und lasse Deine Katze entscheiden, wo sie schlafen möchte. Hat sich Dein Kätzchen dann einen Platz ausgesucht, kannst Du diesen noch bequemer gestalten.

Das stille Örtchen
Stelle grundsätzlich eine Katzentoilette mehr auf, als Kätzchen im Haus sind. Die Katzentoilette sollte immer etwas abseits des Geschehens und möglichst weit entfernt vom Futter- und Ruheplatz stehen. Vermeide offene, ungeschützte Plätze, die Deinem Kätzchen wenig oder gar keine Privatsphäre bieten.

Der natürliche Instinkt für Sauberkeit.

Früh übt sich
Der Putzinstinkt ist kleinen Katzen angeboren. Dennoch gehen sie in ihren ersten Lebenswochen durch die strenge Putzschule der Katzenmutter, die peinlichst auf die Sauberkeit ihrer Kleinen bedacht ist. Bereits nach sechs Wochen sorgen die Kleinen dann selbst für beste Sauberkeit und ausgiebige Fellpflege.

So viel Zeit muss sein
Für ihr dichtes Fell nehmen die Kätzchen ihre Pfoten zu Hilfe, wenn sie mit der Zunge nicht herankommen. Für diese Art der Körperpflege verwenden Katzen jeden Tag über 3 1/2 Stunden. Dank des ausgiebigen Putzens wird die Sekretion der Talgdrüsen angeregt, so dass das Fell imprägniert und vor Wasser geschützt wird.

Von ganz allein stubenrein?
Normalerweise machen die Kleinen ihrer Mutter alles nach und lernen so auch, wie die Katzentoilette benutzt wird. Hat Dein Kätzchen aber doch Probleme mit der Stubenreinheit, so setze es nach dem Fressen in das Katzenklo und wiederhole dies so lange, bis es sein Geschäft dort erledigt. Schon bald wird sich der gewünschte Erfolg einstellen.

Deine Rolle bei der Katzenwäsche.

Fell und Haut
Schon kleine Kätzchen lassen sich gern bei ihrer Fellpflege helfen. Mit Staubkamm und Bürste kannst Du dabei insbesondere bei Langhaarkatzen assistieren. Besonders in Zeiten erhöhten Haarausfalls (Frühjahr, Herbst) ist die Fellpflege auch bei kleinen Katzen um so gründlicher zu beachten. Übrigens, Katzenkinder lieben es sanft, gekämmt zu werden.

Augen und Ohren
Die Augen und Ohren Deines Kätzchens sind sehr empfindlich. Kontrolliere die Ohren regelmäßig und reinige sie vorschichtig mit einem Wattepad. Den Schlaf in den Augen kannst Du mit einem feuchten Tuch sanft aus dem Augenwinkel wischen. Bei ungewöhnlichen Veränderungen suche bitte umgehend Deinen Tierarzt auf.

Zähne und Krallen
Das regelmäßige Zähneputzen bei einer Katze ist eine sehr effektive Möglichkeit, bakteriellen Zahnbelag zu entfernen. Deshalb empfiehlt es sich, das Kätzchen schon rechtzeitig an das Zähneputzen zu gewöhnen. Für die Krallenpflege reicht es, Deinem Kätzchen einen Kratzbaum oder ein Kratzbrett zur Verfügung zu stellen, an dem es seine Krallen abwetzen kann.

Sanfte Hygiene von Kindesbeinen an.

Wenn Kätzchen die Welt erkunden, reagieren sie besonders empfindlich auf Ihre Umgebung. Und sie sind anspruchsvoll was die Katzenhygiene angeht, denn sie besitzen einen sehr gut ausgeprägten Geruchssinn und nehmen selbst für Menschen kaum spürbare Gerüche intensiv war. Damit sie sich von Beginn an im neuen Zuhause geborgen fühlen, ist es unerlässlich, ein gutes Katzenstreu zu kaufen. Wir z. B. benutzen das Katzenstreu von Catsan (Hygiene Streu 20L) nachdem wir bei anderem Katzenstreu nicht die gewünschten Anforderungen feststellen konnten (aber das sollte jeder selber feststellen bzw. die Katze entscheiden lassen…). Es garantiert nicht nur zuverlässigen Schutz gegen Geruch, sondern ist auch besonders staubarm und sorgt so für ein sauberes und sanftes Hygieneumfeld.

Vorsorge ist die beste Medizin.

Gesundheit, die schmeckt
Natürlich ist auch die richtige Ernährung für das Kätzchen von besonderer Bedeutung. Du solltest Dein Katzenkind mit hochwertiger Vollnahrung füttern, die eigens auf seine speziellen Ernährungsbedürfnisse abgestimmt ist. Näheres findest Du unter der Rubrik Katzenernährung!

Sicher ist sicher
Um Dein Katzenkind vor den wichtigsten Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut zu schützen, solltest Du darauf achten, dass der erste vollständige Impfschutz bis zur 12. Lebenswoche abgeschlossen ist. Mehr zum Thema Impfen findest Du in der Rubrik Katzenkrankheiten – Impfungen

Katzen verstehen lernen

Das A&O der Katzensprache
Das Vokabular der Katzensprache ist mannigfaltig, und doch folgt es gewissen Grundregeln. Sehr viel sagt zum Beispiel der Gesichtsausdruck darüber aus, was Dir Deine Katze mitteilen möchte. Zufriedenheit erkennst Du daran, dass die Ohren aufgerichtet sind, die Pupillen normal geweitet und die Schnurrhaare entspannt herunterhängen. Ist irgendetwas nicht in Ordnung, richtet die Katze die Ohren nach hinten, zieht die Augen zusammen und sträubt die Schnurrhaare leicht nach vorn. Eine verängstigte Katze hat seitwärts angelegte Ohren, offene Pupillen und zurückgelegte Schnurrhaare. Natürlich wird diese Mimik noch durch die Körperhaltung und verschiedene Lautäußerungen – vom zärtlichen Miauen bis zum abwehrenden Fauchen – unterstrichen. Nehme Dir Zeit, um die Katzensprache zu erlernen. Mit ein wenig Geduld wirst Du ein Gespür für die genaue Stimmungslage Deiner Katze entwickeln. Mehr zu diesem Thema unter der Rubrik Katzensprache

Aus Kätzchen werden Katzen.

Abenteuer Freiheit
Wenn Dein Kätzchen nun munter und gesund heranwächst, wird es eines Tages den Drang verspüren, das Haus oder die Wohnung zwischendurch zu verlassen. Dabei hat Deine Katze normalerweise zwei Dinge im Kopf: andere Katzen und das Jagen. Da Du Deinem Liebling nicht auf Schritt und Tritt folgen kannst, solltest Du auch hier einige Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Gegensätze ziehen sich an
Nach durchschnittlich sieben Monaten werden Katzen normalerweise geschlechtsreif. Mache Dir aber schon vorher Gedanken darüber, ob Deine Katze Nachwuchs bekommen soll oder nicht. Am besten entscheidest Du Dich für eine Verhütungsmethode, noch bevor Dein Kätzchen sechs Monate alt ist.

Was ist noch zu beachten?
Sobald Deine Katze selbstständig die Umgebung auch außerhalb des Hauses erkundet, achte darauf, dass sie gekennzeichnet ist. Am sichersten ist eine Tätowierung (am besten direkt mit der Kastration) oder die Verwendung eines Mikrochips, da dieser nicht verloren gehen kann. Nähere Informationen hierzu findest Du in der Rubrik Katzenkörper – Kennzeichnung



Ferien mit der Katze

Ferien – Es ist soweit! Du verreist in die Ferien! 
Vielleicht haben Sie ein Ferienhäuschen und können Ihre Katze mitnehmen. Denken Sie daran, dass in diesem Fall die Katze während einer Bahnfahrt oder Autofahrt in einen sicheren Katzenkorb gehört. Bei heißem Wetter sollte man sie nicht der Sonne aussetzen und ihr genügend frisches Trinkwasser anbieten.
Am neuen Ort angekommen, beaufsichtigen Sie Ihre Katze gut, da sie sich bei einem Ortswechsel nicht sofort in der freien Natur zurechtfindet. Besonders während der Nacht gehört die Katze ins Haus. Auch schon am Tag vor der geplanten Rückfahrt sollte man sie im Haus behalten.

Weitere Lösungen des Ferienproblems kommen in Frage:
Ideal für freilebende Katzen, die sowieso nur zum Fressen nach Hause kommen, ist ein sogenannter Katzensitter. Diese Person kümmert sich in Ihrer Abwesenheit um die Katze. Allerdings sollte die Katze stets freien Zutritt ins Haus haben.
Hat Ihre Katze keine Gelegenheit zum Auslauf, sollte man sie nicht tagelang alleine lassen. Auch wenn sie eine Person zweimal am Tag füttert, vereinsamt sie. Denn Katzen brauchen für ihr Wohlbefinden die Gesellschaft von Artgenossen oder Menschen.

Vielfach ist die einzige Lösung ein Ferienheim. Dazu muss ihre Katze gesund und regelmäßig geimpft sein. Erkundigen Sie Sich beim Tierheim um die erforderlichen Impfungen und reservieren Sie rechtzeitig einen Platz. Während der Sommerferien sind die meisten schon Wochen im voraus ausgebucht.

Quelle: „Internet“ Verfasser: „unbekannt“



FAQ

Du bist hier: Katzenwelt Ratgeber FAQ
FAQ – die am meisten gestellten Katzen-Fragen und deren Antworten

Nachfolgende Fragen und Antworten stammen nicht vom Katzen-Life-Team, sondern von der Newsgroup de.rec.tiere.katzen. Deshalb übernehmen wir hierfür keinerlei Garantie auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für die unten eingebrachten Links gilt die gleiche Erklärung wie für alle Links der Katzen-Life-Seiten (nachzulesen im Impressum). Vielen Herzlichen Dank der Newsgroup de.rec.tiere.katzen! Das Katzen-Life-Team.

 

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1 ALLGEMEINES

1.1 Was sind Dosis?

Im Roman „Felidae“ von Akif Pirinçci bezeichnet der alte Kater Blaubart die Menschen etwas abfällig als „Dosenöffner“. Dosi ist die etwas freundlichere Kurzform davon.

1.2 Ich möchte eine Katze, was soll ich tun?

Bevor man sich für die Haltung einer Katze entscheidet, sollte man kritisch überprüfen, ob man dem Tier ein gutes Zuhause geben kann. Neben den anfallenden Kosten gehört dazu auch eine Portion Toleranz. Wer es nicht verkraften kann, wenn die Katze mal eine Tapete ankratzt, auf den Teppich kotzt oder eine Vase umwirft, der wird wahrscheinlich nicht viel Spaß an ihr haben. Auf keinen Fall sollte man sich spontan entscheiden oder das Tier gar verschenken, ohne die Lebensumstände vorher genau geprüft zu haben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Tatsache, dass Katzen deutlich über 20 Jahre alt werden können.

1.3 Wie komme ich an eine Katze?

Durch die Sorglosigkeit bzw. Gleichgültigkeit mancher Menschen (Stichwort Kastration) gibt es sehr viele Katzen. Zu viele Katzen, um jeder von ihnen ein gutes Zuhause geben zu können. Es ist also kein Problem, eine zu bekommen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf die im Folgenden und unter 1.7 etwas näher eingegangen wird.

1.3.1 Tierheim/Tierschutz-/Katzenschutzverein

Eine der tierfreundlichsten Möglichkeiten, an eine Katze zu kommen, besteht darin, das nächste Tierheim oder eine Katzenhilfe-Organisation aufzusuchen und sich dort von einem Stubentiger adoptieren zu lassen. Die Kosten dafür können sehr variieren. In einem kleinen, ländlichen Tierheim mag man vielleicht um eine Schutzgebühr in Höhe von 30 EUR pro Katze bitten, in einer großen Stadt kann sich die Schutzgebühr auch auf 100 EUR belaufen. Dafür erhält man ein geimpftes und – je nach Alter – auch bereits kastriertes Tier.

1.3.2 Züchter

Wer lieber ein Tier einer besonderen Rasse haben möchte, sollte sich zuerst über die in seiner Nähe wohnenden Züchter informieren (siehe auch 1.7.1). Dazu kann man den zuständigen Zuchtverein befragen, einen Blick in die Zeitung werfen oder auch Fachmagazine studieren (z.B. „Katzen“), wie es sie in jedem Supermarkt gibt.

Zum Preis können hier keine näheren Angaben gemacht werden. Es kommt auf die Rasse an und auf den Züchter selbst.

1.3.3 Fundtiere

Manchmal kommt man zur Katze wie die berühmte „Jungfrau zum Kinde“. Da sitzt mit einemmal ein hilfsbedürftiges Katzenkind vor der Tür und begehrt Einlass, oder man entschließt sich, den Streuner aufzunehmen, der einem aufgefallen ist.

Die rechtliche Seite sieht so aus, dass auch Tiere „Fundsachen“ sind, d. h. man muss sie bei der Polizei und/oder beim örtlichen Tierheim als gefunden melden. Damit wird ganz normal die sechsmonatige Fundfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf einem das Fundtier erst „richtig“ gehört.

Es könnte durchaus sein, dass das zugelaufene Tier irgendwo sehr schmerzlich vermisst wird. Dann gibt man dem eigentlichen Eigentümer mit der Anzeige beim Tierheim die Möglichkeit, sein vermisstes Familienmitglied wiederzufinden.

Meldet sich der rechtmäßige Eigentümer innerhalb der Fundfrist, darf man für das Tier angefallene Kosten (Futter, Streu, eventuell TA) geltend machen und Erstattung fordern.

1.3.4 Tierärzte

Auch über einen TA kann man zu seinem neuen Lebensgenossen kommen. TÄ wissen meist, welcher ihrer Kunden gerade Katzennachwuchs abzugeben hat. Im Warteraum der Praxis hängen oft auch entsprechende Zettel aus. Einfach mal fragen.

1.4 Was brauche ich alles, um eine Katze aufnehmen zu können?

Gar nicht viel. Wenn es dringend ist und schnell gehen muss (weil z. B. das frierende Katzenkind sofort ins Haus muss), tut es eine Plastikschüssel, etwa 5 cm hoch gefüllt mit Sand oder Erde, als Klo und ein Kompottschälchen als Wasserschale. Das Futter kann auf einer Untertasse gereicht werden. Als Liegeplatz wird sich sicher ein Sofa oder bequemer Sessel finden lassen.

1.4.1 Katzenklo

Zieht die Katze richtig ein, sollte vom sandgefüllten Klo-Provisorium umgestiegen werden auf die Profiversion – ein richtiges Katzenklo.

Es gibt verschiedene Versionen: Mit Deckel oder ohne, mit Geruchsfilter oder Einstiegsklappe. Durchsichtig, in dezenten Farben oder ganz futuristisch und poppig. Grundsätzlich ist der Katze egal, wie ihr Klo aussieht. Hauptsache, sie passt hinein.

Manchmal allerdings bestehen Vorlieben, Deckel oder Einstiegsklappe betreffend. Manche Tiere bevorzugen eine Toilette ohne Deckel, andere hassen die Klappe. Bei heiklen Tieren kann es beim Ignorieren solcher Abneigungen sogar zur Verweigerung der Klobenutzung kommen, und sie werden unsauber (siehe auch 5.1 und 5.8). In den meisten Fällen gibt es aber keine Probleme, und jedes Klo wird genutzt. Man sollte allerdings ein wenig auf die Größe achten, die Katze sollte schon bequem hineinpassen. Es kommt sonst auch leicht zu „Unfällen“, wenn das Hinterteil des Tieres hinausragt. Gegen das Hinausscharren der Streu gibt es extra aufsetzbare „Ränder“ oder Katzentoiletten mit besonders hohen Wänden.

1.4.2 Kratzbaum

Katzen sind Raubtiere und entsprechend mit Waffen ausgerüstet. Neben ihren Zähnen sind das die Krallen. Die Krallen wachsen ständig nach, vom Aufbau her ähneln sie Zwiebeln, mit vielen Schichten. Die oberste Schicht wird regelmäßig abgestoßen, so bleiben die Krallen scharf.

An den Hinterpfoten wird die Krallenpflege durch die Katze mit den Zähnen betrieben, die oberste Schicht wird abgeknabbert. Für die Vorderpfoten benötigt die Katze eine Fläche zum Kratzen – dadurch wird die inzwischen stumpfe Schicht „abgezogen“. Wenn die Katze also am Sofa oder an den Tapeten kratzt, ist das keine Böswilligkeit, sondern absolut notwendige (!) Körperpflege.

Will man seine Einrichtung schonen, kommt man um die Anschaffung eines Kratzbaumes (oder auch Kratzbrettes) nicht herum. Im Handel gibt es zahlreiche verschiedene Modelle, in allen nur denkbaren Farben, Formen, Größen und Preislagen. Wofür man sich entscheidet, bleibt dem eigenen Geschmack überlassen. Jedoch sollte man unbedingt auf Stabilität und Sicherheit des Katzenmöbels achten!

Eine Katze kann durch einen umfallenden, schweren Kratzbaum nicht nur dauerhaft von der Benutzung abgeschreckt werden, sondern sogar getötet! Wegen billiger Verarbeitung herausragende Nägel oder Klammern können das Tier böse verletzen. Also lieber ein bisschen mehr ausgeben und auf solide Verarbeitung achten. Und, ganz wichtig, auf absolut sichere Verankerung des Kratzbaumes an Wand und Zimmerdecke achten!

Möchte man seinem Tier etwas Besonderes bieten und hat ein klein wenig Talent, kann man natürlich auch selbst etwas bauen. Mit Kanthölzern, Brettern, Teppichresten oder Sisalseil kann man seiner Fantasie freien Lauf lassen. Obige Sicherheitshinweise gelten aber selbstverständlich auch hier!

1.4.3 Futter

Alle Fragen zum Thema „Futter“ werden detailliert im Abschnitt 2, „Ernährung“, behandelt. Hier lediglich der allgemeine Hinweis, dass nur spezielles Katzenfutter gegeben werden darf. Hundefutter zum Beispiel ist nicht geeignet. Hunde und Katzen haben ganz verschiedene körperliche Bedürfnisse.

1.4.4 Spielzeug

Katzenspielzeug gibt es wie Sand am Meer. Dafür gibt es keine direkten Empfehlungen. Einige Katzen können sich stundenlang mit einem Wollknäuel beschäftigen, andere wiederum polieren sich bei dem Anblick gelangweilt die Krallen. Alle Teile, egal ob im Haushalt vorhanden oder zugekauft, sollten allerdings unverschluckbar sein.

An käuflichem Spielzeug kommen meist mit Katzenminze („Catnip“) gefüllte Bällchen und Spielmäuse am besten an. Auch so genannte „Katzenangeln“ werden oft heiß geliebt, das sind biegsame Kunststoffstäbe, an deren Ende eine Plüschmaus hängt. Nicht zu vergessen die Laserpointer, mit denen man zur Jagd auf einen kleinen, durchs Zimmer flitzenden Lichtpunkt animieren kann.

ABER: So leicht man seinem Tier damit eine Freude machen kann – manche dieser harmlos wirkenden Spielzeuge können eine Katze schwer verletzen und sogar töten! Bei den kleinen Spielmäusen sollte man unbedingt Augen und Nase entfernen! Diese Teile werden oft mit einem scharfkantigen, spitzen Plastiksockel in das Spielzeug appliziert. Verschluckt die Katze diese Teile, können schwere Verletzungen der Verdauungswege die Folge sein!

Sehr beliebt sind Spielmäuse aus echtem Fell. Allerdings ist die „Gewinnung“, Herkunft und Herstellung der dafür verwendeten Felle zweifelhaft. Meist kommen sie aus Asien; wie dort teilweise mit Katzen und anderen Tieren umgegangen wird, ist wohl hinlänglich bekannt. Als sichere, preisgünstige und tierfreundliche Alternative zu den Fellmäusen gelten Sisalmäuse.

Der Laserpointer sollte so eingesetzt werden, dass der Lichtstrahl niemals direkt in das Katzenauge fallen kann. Schwere Augenverletzungen bis hin zur Blindheit können sonst die Folgen sein. Sicherer ist da z. B. eine kleine Taschenlampe, die meistens den gleichen Spielspaß garantiert, wenn der Lichtpunkt hell genug ist.

Eine Katze sollte niemals unbeaufsichtigt mit Schnüren, Bändern und Gummis spielen können! Auch die „Katzenangel“ gehört nach dem Spielen wieder sicher beiseite geräumt. Jedes Jahr erhängen oder erwürgen sich zahlreiche Katzen beim Spielen damit!

Gleichermaßen gefährlich ist das Spielen mit normalen Gummibändern: Oft werden sie verschluckt und verursachen lebensbedrohliche Darmverschlüsse. Gleiches gilt für die Zugbänder der „Gelben Säcke“, Wolle, Geschenkbänder und das obendrein giftige Lametta!

Ungefährlich, billig und für die Katze trotzdem hochinteressant hingegen sind zum Beispiel zusammengeknülltes Papier, die schon erwähnten Sisalmäuse, Tischtennis-Bälle, mit Katzenminze gefüllte und zusammengedrehte alte Socken oder auch Kunststoff-Verschlusskappen von Wasserflaschen.

1.5 Was kostet mich die Katzenhaltung?

Alles in allem ist eine Katze normalerweise eine sehr erschwingliche Lebensbereicherung. Und für nur wenig mehr kann man sich selber und seiner Katze eine große Freude machen, indem man gleich zwei Tiere hält. Auch Tiere können seelisch vereinsamen. Und als Mensch hat man für nur ein paar Euro mehr im Monat die Freude, seinen glücklichen Tieren beim Spielen, Kuscheln und gegenseitigen Putzen zusehen zu können.

1.5.1 Grundausstattung

Kurz zusammengefasst benötigt man für die Haltung einer Katze Folgendes:

  1. Zwei Futterschüsseln, die rutschfest und leicht zu reinigen sein sollten. Die Preise liegen zwischen 3 und 10 EUR.
  2. Ein billiges Katzenklo – eigentlich eine schlichte, rechteckige Plastikschüssel – bekommt man schon für etwa 9 EUR. Die Preise steigen schnell an, wenn man lieber etwas haben möchte, was in den Farben zur Wohnungseinrichtung passt, oder ein Klo mit Deckel und/oder Filter (bis 50 EUR und mehr).
  3. Einen stabilen Katzentransportkorb. Ab und an muss man mit dem Tier zum TA. Dann die Katze bitte nicht einfach auf dem Arm dahin bringen! Auch das ruhigste und liebste Tier kann sich schnell erschrecken (z. B. durch einen plötzlich bellenden Hund) und versucht dann alles, um zu entkommen. Jedes Jahr gehen so etliche Tiere auf Nimmerwiedersehen verloren! Stabile Körbe aus Kunststoff bekommt man ab ca. 20 EUR. Nach oben gibt es keine Grenzen. Geflochtene Weidenkörbe sehen hübsch aus, sind aber undicht, wenn die Katze hineinpinkelt, lassen sich schlecht reinigen und/oder desinfizieren und sind obendrein nicht immer ausbruchsicher.
  4. Ein Kamm oder eine Bürste sind sehr nützlich. Besonders zu Zeiten des Fellwechsels bewahrt man seine Katze so davor, sehr viele Haare zu verschlucken und sich häufig übergeben zu müssen. Der Preis einer solchen Bürste liegt zwischen 5 und 10 EUR.
  5. Ohne eine Kratzgelegenheit geht gar nichts. Die Preise schwanken von etwa 9 EUR für ein billiges Kratzbrettchen bis hin zu mehreren Tausendern für die Luxusausgabe einer „Kratz- und Spiellandschaft“.
  6. Spielzeug nach Wahl (unbedingt Sicherheitshinweise unter 1.4.4 beachten!). Hier variieren die Preise zwischen wenigen Cent und vielen Euro. Nicht immer muss das teuerste Spielzeug das Beste sein. Viele Katzenbesitzer haben schon die leidvolle Erfahrung gemacht, dass teuer bezahltes Spielzeug von der Pelznase völlig ignoriert wurde, ein Pappkarton, ein Flaschenverschluss oder eine alte Zeitung aber stundenlangen Spielspaß bescherte.

1.5.2 Laufende Kosten

Selbst bei so genanntem Premiumfutter belaufen sich die Futterkosten nur auf etwa 50-75 Cent am Tag (siehe 2.2). Leckerchen – bei hoffentlich sparsamem Einsatz (siehe auch 2.5) – kosten etwa 5 EUR im Monat. Auch bei Streu gibt es große Preisspannen, aber für eine Katze muss man mit etwa 20 EUR im Monat rechnen.

1.5.3 Tierarzt

Hat man eine rundum gesunde Katze, muss man nur einmal im Jahr für die Impfungen (siehe 3.3) zum TA. Wird die Katze mal krank, hat einen Unfall oder chronische Beschwerden, kann es schnell ins Geld gehen. Dazu mehr unter 3.11. Eine einfache Untersuchung (Check-Up) des Tieres mit einer Auffrischimpfung gegen Katzenschnupfen und -seuche kostet ca. 25-30 EUR.

1.5.4 Gibt es eine Krankenkasse für Katzen?

Nach dem aktuellen Stand bieten zwei Versicherer (Agila und Ülzener) eine Krankenversicherung für Haustiere an. Die monatlichen Beiträge liegen zwischen 15 und 80 EUR. Die Gegenleistungen sind unterschiedlich: Vom Bezahlen eines gedeckelten Betrages bis hin zum dreifachen Satz der GOT. Meistens ist das Eintrittsalter des Tieres auf fünf Jahre begrenzt.

In der WDR-Sendung ServiceZeit wurden die Versicherungen vor einiger Zeit vorgestellt. Das Fazit war: Es ist meistens sinnvoller, monatlich einen festen Betrag beiseite zu legen. Hierzu kann man z. B. ein Unterkonto anlegen, welches nur für Tierarztkosten genutzt wird. Am Ende hat man meistens ein besseres Ergebnis als bei jeder Versicherung, zumal das Geld auch noch verzinst wird.

Einen Test von Krankenversicherungen für Tiere gab es in der Ausgabe Juni 1997 der Zeitschrift „Finanztest“. Die beiden genannten Gesellschaften haben Webseiten: https://www.agila.de/ und https://www.uelzener.de/.

1.6 Katze entlaufen – was tun?

Viele von uns kennen die Situation, wenn Katz verschwindet… sei es, dass ein Freigänger nicht von seiner Tour zurückkommt oder eine bis dahin wohlbehütete Wohnungskatze durch einen dummen Zufall durchs offene Fenster entwischt. Jetzt ist es von Vorteil, wenn Katz tätowiert und/oder mit einem Chip versehen (und natürlich auch registriert!) ist, so dass der Finder sofort weiß: Es handelt sich nicht um einen herrenlosen Streuner. Katzen kann man bei verschiedenen Organisationen registrieren lassen, z. B. bei TASSO (https://www.tiernotruf.org) oder dem Deutschen Tierschutzbund (https://www.tierschutzbund.de/service/index.htm).

Wohnungskatzen, die noch nie draußen waren, verstecken sich meist in unmittelbarer Nähe. Hier hat es sich bewährt, Futter rauszustellen und vor allem nachts zu suchen und leise zu rufen.

In jedem Fall sollte man mit einem guten Foto der Katze einen Suchzettel fabrizieren und möglichst flächendeckend verteilen. Wenn die Katze bei TASSO (s. o.) registriert wird, sollte gleich ein gutes Foto mitgeschickt werden, denn dann können im Falle eines Falles recht brauchbare Suchplakate angefordert werden. Der erste Anruf sollte dem örtlichen Tierheim gelten, ebenfalls wichtig sind die Tierärzte am Ort. Auch eine Anzeige in der Tageszeitung kann Erfolg bringen. Je mehr Leute von der Suche wissen, desto eher ist mit Erfolg zu rechnen.

Weitere Tipps gibt es unter: https://www.christelw.de/katzen/tierschutz/entlaufen.html und https://www.sabine-brandl.de/katzen.html

Das Wichtigste aber ist: Nicht zu schnell aufgeben. Viele Katzen sind auch noch Wochen und Monate nach ihrem Verschwinden wieder zu Hause aufgetaucht.

1.7 Welche Katze ist für mich geeignet?

Zumeist steht für den Wunsch nach einer Katze zunächst ein Katzenbaby Pate, häufig ein putziges kleines Tierchen aus der Katzenfutter- oder Katzenstreu-Fernsehwerbung. Bevor man sich aber von so verführerischen Bildern zu übereilten Entschlüssen verleiten lässt, sollte man sich ein wenig über das Wesen der Katze an sich sowie über die Eigenarten verschiedener Rassen und Altersstufen informieren – damit die Traumkatze nicht zum Alptraum wird.

1.7.1 Rassekatze oder Mischling?

Über diese Frage entscheidet letztlich der persönliche Geschmack. Im Prinzip sind alle Katzen, ob Edel- oder Feld-Wald-Wiesen-Katze, gleich: wunderbar verschieden, individualistisch, eigensinnig und unberechenbar. Allerdings hat jede Rasse ein paar besondere Eigenheiten, über die man sich vor Anschaffung des Tieres informieren sollte. Zum Beispiel sind Orientalen sehr gesellig (= nicht als Einzelkatze geeignet), gesprächig und menschenfixiert. Langhaarkatzen benötigen intensive Fellpflege. Infos über die charakteristischen Merkmale der einzelnen Rassen gibt’s bei den Züchterverbänden oder in entsprechenden Katzenbüchern.

Rassekatzen gibt es nicht nur beim Züchter. Wenn es kein Jungtier sein soll, lohnt sich ein Blick in Tierheime und Katzenschutzhäuser, denn auch Rassekatzen werden ausgesetzt, abgeschoben, zu Scheidungswaisen oder verlieren ihren Menschen durch den Tod.

Wenn man sich an einen Züchter wendet, sollte man darauf achten, dass die Tiere in die Familie integriert sind, also von klein auf an Menschen gewöhnt und zutraulich sind. Ein seriöser Züchter gibt seine Jungkatzen frühestens mit zwölf Wochen ab, händigt dem Käufer den vollständig ausgefüllten Impfpass und die kompletten Papiere der Katze aus. Die Grundimmunisierung ist abgeschlossen, die Tierchen sind entwurmt. Ein guter Züchter gibt bereitwillig Infos über die Art der bisherigen Fütterung sowie Tipps für den richtigen Umgang mit den Kleinen und will eine Menge über das künftige Zuhause seiner Katzenkinder wissen.

In seriösen Züchter-Vereinen ist es verboten, Jungtiere an Tierhandlungen zu verkaufen. Rassekatzen, die in Tierhandlungen verkauft werden, sind meist aus dem Ausland und/oder von Züchtern ohne Vereinszugehörigkeit.

Rassekatzen haben ihren Preis: Welpen gibt es ab ca. 500 EUR, je nach Rasse. Ältere Tiere (aus der Zucht genommene Spätkastraten oder an den Züchter zurückgegebene Tiere) sind deutlich günstiger zu haben. Auch „fehlerhafte“ Katzen (falsche Fellfarbe, nicht ganz „typischer“ Körperbau etc.) kann man zu Liebhaberpreisen bekommen. Ein Züchter, der hingegen für einen Verzicht auf Stammbäume einen hohen Preisnachlass in Aussicht stellt, ist unseriös, da die von Katzenvereinen eingehobene Stammbaumgebühr sehr gering (ca. 40 EUR) ist. Meist sind solche Züchter wegen Unkorrektheiten aus ihrem Verein ausgeschlossen worden und können deshalb keinen gültigen Stammbaum beibringen.

Mischlinge bekommt man von privat, von Katzenschutzorganisationen, Tierheimen, Tierärzten. Wie sie sich charakterlich und körperlich entwickeln, ist meist nicht abzusehen – es sei denn, man kennt die Elterntiere. Sie stecken also voller – meist positiver – Überraschungen. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass sie gesund wirken. Sie sollten sauber und munter sein und keine übergroße Ängstlichkeit zeigen. Jungtiere von privat sind häufig noch nicht geimpft und entwurmt – unbedingt erfragen und das neue Familienmitglied baldmöglichst einem TA vorstellen.

1.7.2 Jungtier oder erwachsene Katze?

Das hängt am ehesten von den persönlichen Lebensumständen ab.

Katzenbabys sind süß, drollig, verspielt – und wahnsinnig anstrengend. Sie haben nichts als Unfug im Kopf, machen viel kaputt, haben einen enormen Energieüberschuss und müssen noch eine Menge lernen. Wer die Zeit und die Nerven hat, ein Jungtier aufzuziehen, sollte gleich an die Anschaffung von zwei Katzen denken. Dann hat das Kleine einen Kumpel, mit dem es sich austoben und seine für die Entwicklung nötigen Kampfspielchen exerzieren kann. Das schont die Wohnungseinrichtung, Haut und Nerven des Dosis und macht sehr viel Freude.

Vorsicht mit „Wildlingen“ (Jungtiere, die in den ersten Lebenswochen keinen Menschenkontakt hatten); sie sind kaum für Katzenanfänger geeignet.

Ein älteres Tier ist etwas ruhiger, meist schon ein wenig erzogen (weiß i. a. wenigstens, was „nein“ heißt). Auch Ex-Tierheimbewohner müssen übrigens nicht psychisch gestört sein. Die meisten leben sich schnell ein, fassen bald Vertrauen und begreifen, dass ihr neuer Versorger es gut mit ihnen meint. Die Geduld, die zu Anfang möglicherweise vonnöten ist, wird meist schnell mit besonderer Anhänglichkeit belohnt.

1.8 Wohin mit der Katze im Urlaub?

  • Mitnehmen: Im Allgemeinen die schlechteste Lösung, denn Katzen lieben Ortsveränderungen nicht. Handelt es sich allerdings um eine Art zweites Zuhause der Katze, in das sie regelmäßig „verschleppt“ wird – kein Problem.
  • Privat unterbringen. Siehe oben. Ein „zweites Zuhause“ wird relativ gut akzeptiert.
  • Katzenpension: Unbedingt vorher anschauen. Welche Impfungen werden verlangt, die bei reiner Wohnungshaltung bisher nicht nötig waren?
  • Zu Hause versorgen lassen. Das kommt der Natur der Katze am ehesten entgegen. Sie bleibt in vertrauter Umgebung, bekommt zweimal täglich Futter, Wasser, Streicheleinheiten von Menschen, die sie kennt. In Frage kommen dafür Verwandte, Freunde, Nachbarn oder Catsitter. Catsitting funktioniert am besten auf Gegenseitigkeit. Dann hat man die Gewähr, dass der Betreuer sich mit Katzen auskennt, sie mag und tun wird, was er kann, um bei eigener Abwesenheit auch seine Katze gut betreut zu wissen. Catsitter findet man über Catsitting-Clubs in den Städten (Kleinanzeigen), über holiday-petcare (https://www.holiday-petcare.de) und über Catsitter-Listen von Futterherstellern.
  • Einen Kurzurlaub (Wochenende z. B.) verkraften Katzen auch unbetreut, wenn sie zu zweit sind und ihnen genügend Futter (Trofu oder Futterautomat), Wasser und saubere Klos zur Verfügung stehen.

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2 ERNÄHRUNG

2.1 Welche Futter gibt es?

Industriell hergestellte Fertigfutter sind als so genannte Nass- oder Trockenfutter erhältlich. Unabhängig davon lassen sich beide Arten in Standardfutter und Premiumfutter unterteilen. Ersteres findet sich in praktisch jedem Lebensmittelgeschäft oder Supermarkt von diversen Herstellern, während Premiumfutter fast ausschließlich über den Tierbedarfsfachhandel vertrieben wird. Daneben sind so genannte Ergänzungsfuttermittel im Handel erhältlich, die entweder aus Inhaltsstoffen bestehen, welche nicht den gesamten Nährstoffbedarf der Katze abdecken (z. B. Futter, die ausschließlich aus Fisch bestehen) oder bestimmte Substanzen erhalten, die Mangelerscheinungen ausgleichen sollen (z. B. Vitaminpräparate). Die Zusammensetzung des Futters wird auf den Verpackungen angeführt. Leider bedienen sich die Hersteller dabei oftmals einer eher schwer verständlichen Ausdrucksweise. Was die Angaben auf den Packungen bedeuten, und wie man anhand dieser Angaben die Qualität des Futters feststellt, wird bei Cats-Country (https://www.cats-country.de/futteret.htm) erläutert. Umfassende weiterführende Hinweise zur Katzenernährung:
https://www.keinwitz.de/katzenernaehrung.html
https://de.geocities.com/ulrichlang2001/futter.html
https://www.christelw.de/katzen/futter/
https://www.ndh.net/home/schlangen/kib.html (Grundlagen, Rezepte für gesunde und kranke Katzen)

2.2 Warum sind Premiumfutter so teuer?

Das sind sie eigentlich gar nicht. Premiumfutter werden aus hochwertigen Rohstoffen hergestellt, die aufgrund ihrer besseren Verwertbarkeit in wesentlich geringeren Mengen bereits den Nährstoffbedarf der Katze decken und zur Sättigung führen. Daher reichen wesentlich geringere Mengen zur Fütterung aus, was den Preis pro Mahlzeit deutlich nach unten korrigiert. Man kann sich den Kostenfaktor ähnlich dem zwischen Junkfood und einem exquisiten Menü aus feinsten Zutaten vorstellen.

Rechenbeispiel:

Eine 100 g-Tüte des Futters der Marke W. kostet 39 Cent. Laut Fütterungsempfehlung werden pro Tag 400 g benötigt, also 1,56 EUR. Das höherwertige Futter der Firma I. kostet dagegen 0,79 EUR pro 170 g-Dose. Dieses deckt aber den gesamten Tagesbedarf eines Tieres. Somit fällt der Preisvergleich von 1,56 EUR zu 0,79 EUR zugunsten des Premiumfutters aus.

2.3 Trocken- oder Nassfutter?

Das entscheidet im Endeffekt der persönliche Geschmack der Katze. Im Gehalt unterscheiden sich beide Futtersorten praktisch nicht, wobei beim Nassfutter das als Feuchtigkeit enthaltene Wasser mitbezahlt wird. Bei Trockenfutterfütterung ist darauf zu achten, dass der Katze genügend Trinkwasser bereit steht, um den Flüssigkeitsbedarf zu decken (siehe 2.11). Der früher berechtigte Hinweis, dass Trockenfutter zu Harnwegproblemen bei Katern führen kann, ist heute, zumindest in Bezug auf Premiumtrockenfutter, nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die Futter sind mittlerweile so zusammengesetzt, dass ein falscher pH-Wert des Urins vermieden wird.

2.4 Was sollte auf keinen Fall gefüttert werden?

Generell ist für den menschlichen Geschmack zubereitete Nahrung nicht als Katzenfutter geeignet (siehe auch 2.8). Tabu sind schokoladenhaltige Lebensmittel: Schokolade enthält Theobromin, einen Stoff, den die Katze nur so langsam abbauen kann, dass er sich bis zu einer giftigen Dosis anreichern kann. Des weiteren ist nicht jede Sorte Fleisch, vor allem roh, geeignet als Katzennahrung. Rohes Schweinefleisch kann z. B. für den Menschen harmlose Herpesviren enthalten, die bei Katzen die tödliche Aujeszky’sche Krankheit (Pseudowut) hervorrufen. Einige Schinken- und Salamisorten enthalten rohes Schwein und fallen daher ebenfalls unter dieses Verbot. Bei rohem Geflügel besteht die Gefahr von Salmonelleninfektionen, so dass Geflügelfleisch besser durchgegart gefüttert werden sollte. Außerdem kann rohes Fleisch die Erreger der Toxoplasmose enthalten (siehe 3.2.9).

Dass Alkohol auf keinen Fall als Tiernahrung taugt, sollte selbstverständlich sein. Zurückhaltung ist auch bei allen Naschereien und Süßspeisen angebracht. Wozu diese führen, kann mancher Dosi an sich selbst auf der Waage und beim Zahnarzt sehen.

2.5 Leckerchen für die Katze

Wer seine Katze verwöhnen will, wird von einem riesigen Angebot geradezu erschlagen. Bei den zahlreichen im Handel erhältlichen Produkten gilt das Gleiche wie beim Futter: auf die Inhaltsstoffe achten. Auch Leckereien sollten zuckerfrei sein, möglichst wenig Kohlehydrate enthalten und nicht aus allen möglichen Schlachtabfällen bestehen. Gut geeignet sind z. B. einzelne Brocken einer dafür reservierten Trockenfuttersorte, Hefetabletten, frische Krabben, kleine Stückchen milder Käse – alles, was Katz besonders gern mag und aus der Hand fressen kann. Das können sogar kleine Stücke rohen Gemüses sein (z. B. Gurke oder roter Paprika, siehe auch 2.8).

Dabei sollte aber unbedingt beachtet werden, dass auch Leckerchen Energie liefern. Wenn viel nebenbei gegeben wird, müssen die Hauptmahlzeiten entsprechend kleiner ausfallen.

2.6 Katzenfutter selbst gekocht

Nicht nur aus Diätgründen, auch als besonderes Leckerchen, oder weil man selbst bestimmen will, was die Katze serviert bekommt, kann jeder seine Katze auch mit selbst Gekochtem füttern. Soll das Tier dauerhaft so ernährt werden, dann sind bei der Zusammenstellung der Nahrung unbedingt die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse der Katze zu berücksichtigen, um einer Mangelernährung vorzubeugen.

2.7 Ist vegetarische Ernährung sinnvoll?

Katzen sind Raubtiere und Fleischfresser. Ihr Gebiss und ihr gesamter Verdauungsapparat sind nicht für die Verarbeitung von Pflanzenkost geeignet. Katzen benötigen Pflanzen nur als Ballaststoffe sowie als Hilfe beim Auswürgen von Haarballen (Katzengras). Im Gegensatz zum Menschen kann die Katze den lebenswichtigen Stoff Taurin nicht selbst herstellen, sondern ist auf tierische Nahrung angewiesen, um die notwendige Menge aufnehmen zu können. Es werden vereinzelt Nahrungsergänzungsmittel zur vegetarischen Ernährung von Katzen angeboten, die den Mangel an Taurin, Arachidonsäure sowie Vitamin A und B12 in vegetarischer Ernährung ausgleichen sollen. Hierbei besteht aber die große Gefahr einer Mangelversorgung oder Überdosierung. Letztlich muss jeder für sich entscheiden, ob seine eigene Moralvorstellung nicht zu einer Qual für das Tier wird.

2.8 Kann ich meiner Katze normale Lebensmittel geben?

Ausprobieren. Fast alles, was Mensch isst und Katz mag, darf sie haben – in geringen Mengen. Tabu sind stark/scharf gewürzte, salzreiche, essig- und zuckerhaltige oder schwer verdauliche Lebensmittel (z. B. Hülsenfrüchte, Kohl), außerdem Süßigkeiten, Schokolade, Alkoholisches, Koffeinhaltiges und rohe Zwiebeln (siehe auch 2.4). Kein Problem sind Milchprodukte (Quark, Joghurt), Reis, Nudeln, Kartoffeln, gedünstete Gemüse, gekochtes Fleisch und gedünsteter Fisch (salzfrei oder wenigstens salzarm gegart).

2.9 Welches ist das Idealgewicht?

Das Idealgewicht einer Katze lässt sich nicht in Kilogramm ausdrücken, da Körperbau, Größe und evtl. Rasse eine entscheidende Rolle spielen. Unter https://www.odo.in-berlin.de/fbmi.html gibt es eine Tabelle, anhand derer man überprüfen kann, ob die eigene Katze Normalgewicht hat oder nicht. Allgemein könnte man sagen: Schlanke Katzen sind gesünder und leben länger. Ob eine Katze schlank ist, kann man sehen. Genaueres ergibt ein Abtasten (Vorsicht bei kitzligen Katzen!): Wenn die Rippen fühlbar sind, ist das Tier nicht zu dick. Sind sie nicht mehr problemlos tastbar, ist Abspecken angesagt (siehe 2.10).

2.10 Sie muss abnehmen! Wie stell ich das an?

  • FdH: Weniger füttern, Gebettel ignorieren, keine Leckerchen zwischendurch. Übergewicht langsam (!) abbauen; zu schnelle Abnahme kann zum Leberschaden führen. Funktioniert problemlos (bis auf die nervliche Belastung des ständig belagerten Dosis) bei Einzel-Wohnungskatzen und bei Wohnungskatzen in Mehr-Katzen-Haushalten, wenn sie an einen eigenen Futternapf gewöhnt sind. Fehlt diese Voraussetzung, müssen die Katzen vermutlich an getrennte Fütterung gewöhnt werden.
  • Ist das erwünschte Gewicht erreicht, kann kalorienreduziertes Futter gegeben werden, damit die Katze sich satt fühlt. Zum Abnehmen selbst taugt es nicht.
  • Bewegung verschaffen: spielen, spielen, spielen… Ganz Bewegungsfaule kann man wenigstens dazu animieren, ihr Futter zu „jagen“: Trofubrocken einzeln durch die Wohnung schnipsen.
  • Bei Freigängern: Versuchen festzustellen, ob er/sie sich woanders mit durchfüttern lässt. Falls ja, die mitleidige Seele bitten, das Tier nicht weiter zu mästen.

2.11 Was soll sie trinken?

  • Wasser: Das ideale Getränk für Katzen. Die Vorlieben der Tiger sind allerdings unterschiedlich. Manche mögen es frisch, manche abgestanden, manche nur aus dem tropfenden Hahn, aus dem Zimmerbrunnen, aus der noch feuchten Bade- oder Duschwanne. Da Trinken wichtig ist, sollte man der Katze entgegenkommen und ihre persönlichen Vorlieben beachten. Das Gießwasser, das sich in Blumenuntersetzern sammelt, ist allerdings nur dann geeignet, wenn kein Pflanzendünger und/oder Pflanzenschutzmittel (auch „biologische“!) verwendet wird, und auch dann nur bedingt. Besser ist, wenn Katz an dieses Wasser nicht herankommt. Auch die Toilette ist keine geeignete Trinkschale – weniger wegen der Hygiene als wegen der Gefahr, kopfüber in den Abfluss zu rutschen und zu ertrinken (Tiefspüler, Kleinkatzen). Wenn eine Katze sehr wenig trinkt, kann das auch daran liegen, dass ihre Wasserschale am „falschen“ Platz steht. Viele Katzen ignorieren den direkt neben dem Futter stehenden Wassernapf oder baden bestenfalls ihre Pfoten darin. Wassernäpfe in einigen Metern Entfernung, auf der Fensterbank, im Nebenzimmer dagegen werden gerne angenommen.
  • Milch: Kein Getränk, sondern ein energiereiches Lebensmittel, das von vielen Katzen nur schlecht vertragen wird. Nicht an Milch gewöhnte Katzen können den Milchzucker nicht verwerten und bekommen von Milch Durchfall.
  • Mit Wasser verdünnte Milch oder Kondensmilch: Geeignet für Wasserverweigerer, die Milch vertragen.
  • Katzenmilch: Kein Getränk, sondern Leckerli. Mögen viele Katzen nicht.
  • Joghurt, Quark (evtl. mit Wasser verdünnt): Geeignet für Wasserverweigerer.
  • Warmes Wasser unters Nassfutter gemischt: Geeignet für ganz Trinkfaule – sofern sie „Suppe“ mögen.

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3 GESUNDHEIT

3.1 Was kann ich tun, damit meine Katze gesund bleibt?

  • Gesund ernähren, siehe 2.1 bis 2.8
  • Mit Beschäftigung, Streicheleinheiten, Ansprache, Spielen belohnen. Leckerlis sparsam einsetzen, siehe 2.5
  • Dafür sorgen, dass sie genügend trinkt, siehe 2.11
  • Infektionskrankheiten vorbeugen, siehe 3.3.
  • Warme, vor Zugluft geschützte Schlafplätze anbieten.
  • Parasiten vorbeugen bzw. bekämpfen (auch bei reinen Wohnungskatzen!), siehe 3.5
  • Regelmäßige Gesundheitsschecks beim TA durchführen lassen – wichtig vor allem für ältere Katzen (ab etwa sieben Jahre), siehe 3.6, und sich mit den wichtigsten veterinärmedizinischen Fachbegriffen vertraut machen; hierbei hilft: https://www.veteribaer.de/Fachbegriffe.htm
  • Katzengras oder Malzpaste zur Verfügung stellen, damit die Katze beim Putzen aufgenommene Haare loswerden kann. Zumindest während des Fellwechsels regelmäßig kämmen oder bürsten, Langhaarkatzen täglich (!) ausgiebig kämmen.
  • Nicht fett und faul werden lassen: ausreichend, aber eher knapp ernähren und spielen, spielen, spielen. Auch Katzen rosten, wenn sie rasten.
  • Auf verdächtige Zeichen achten: Veränderungen von Klobenutzung, Kotbeschaffenheit, Fressverhalten, Trinkverhalten, Putzverhalten, Allgemeinbefinden; siehe auch 3.4
  • Unfällen vorbeugen: Haushaltsgifte (Putz-, Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Körperpflegemittel, Pflanzenschutzmittel, -dünger), Medikamente, Zigaretten und giftige Pflanzen außer Katzenreichweite schaffen (in der Giftpflanzendatenbank der Uni Zürich kann man nachschauen, ob eine Pflanze giftig ist oder nicht: https://www.vetpharm.unizh.ch/giftdb/giftf.htm). Türen, die von allein zuschlagen könnten, sichern. Katzen nicht unbeaufsichtigt in Räumen lassen, in denen Fenster aufgekippt sind. Balkon mit Katzennetz sichern. Kratzbaum so stabil aufstellen, dass er nicht mitsamt der Katze umfallen und sie erschlagen kann. Heiße Herdplatten abdecken (Topf mit Wasser draufstellen). Plastiktüten wegräumen. Waschmaschine/Trockner vor dem Anschalten auf Katzenfreiheit überprüfen. Wenn Katz gern auf den Heizkörpern liegt, kann er/sie beim Abspringen mit den Krallen im Abdeckgitter hängen bleiben: gegebenenfalls abnehmen oder abdecken. Kein gefährliches Spielzeug (Gummibänder, Geschenkbänder, kleine spitze oder scharfkantige Gegenstände, die verschluckt werden könnten) herumliegen lassen, gekauftes Katzenspielzeug auf riskante Bestandteile überprüfen (z. B. Augen von Spielmäusen; allgemein gelten die gleichen Kriterien wie bei Spielzeug für Kleinkinder, siehe auch 1.4.4).

3.2 Welche typischen bzw. häufigen Katzenkrankheiten gibt es?

In den folgenden Unterpunkten versuchen wir, einige der verbreiteten Katzenkrankheiten vorzustellen. Beim geringsten Verdacht auf das Vorliegen eines der beschriebenen Symptome empfehlen wir, unbedingt einen TA aufzusuchen.

3.2.1 Katzenseuche (Feline Parvovirose, Panleukopenie)

Die Katzenseuche wird durch das feline Parvovirus ausgelöst und ist eine hochansteckende Infektionserkrankung. Das Virus ist in der Umwelt äußerst widerstandsfähig und findet sich in allen Körpersekreten der Katze. Die Aufnahme des Virus erfolgt über die Mund- und Nasenschleimhäute, wo es sich auch vermehrt.

Die Katzenseuche beginnt bereits drei bis sechs Tage nach einer Infektion mit massiven Störungen des Allgemeinbefindens in Form von sehr hohem Fieber, Erbrechen und Appetitlosigkeit. Danach tritt im Falle einer so genannten perakuten Verlaufsform innerhalb von zwölf bis 36 Stunden der Tod ein. In ihrer so genannten akuten Form stellen sich dann äußerst heftige und blutige Durchfälle ein, bei starker plötzlicher Verringerung der weißen Blutkörperchen (Panleukopenie). Durch den hohen Flüssigkeitsverlust sterben die meisten Tiere an akutem Kreislaufversagen. Trotz intensiver tierärztlicher Betreuung überleben nur wenige Tiere. Die Diagnose der Katzenseuche gelingt über den Nachweis der Parvoviren im Kot.

Zum Glück hat die Katzenseuche heute ihren Schrecken verloren, da es einen wirksamen Impfschutz gibt (siehe 3.3).

3.2.2 Katzenschnupfen

Der Katzenschnupfen ist eine sehr ernsthafte Erkrankung für eine Katze, nicht zu vergleichen mit unserem Schnupfen. Viele unterschiedliche Erreger des Katzenschnupfens sind heute bekannt, wie verschiedene Viren, Mikroben und Bakterien. Die Ansteckungsgefahr ist groß, die Übertragung erfolgt im direkten Kontakt der Tiere.

Bereits wenige Tage nach einer Infektion zeigt sich der Katzenschnupfen in häufigem Niesen, und bald gesellen sich schleimiger Nasenausfluss, kräftiges Speicheln und Tränenfluss dazu. Die Katze hat Fieber um 40°C. Sie atmet zunehmend durch den Mund und verweigert jede Futter- und Flüssigkeitsaufnahme. Wenn die Katze jetzt nicht in tierärztliche Behandlung kommt, können Augenschädigungen bis hin zur Erblindung verbleiben, in seltenen Fällen kann es zum Tod der Katze kommen.

Die Behandlung des Katzenschnupfens richtet sich nach den Symptomen, in jedem Fall muss aber ein Antibiotikum über eine ausreichende Zeit verabreicht werden. Der Besitzer kann die Behandlung unterstützen, indem er die Verklebungen und Verkrustungen der Nasenöffnungen durch feuchte Tücher auflöst und entfernt, damit die Nasenatmung wieder möglich wird. Man muss unbedingt auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten, notfalls muss der TA mittels Infusion helfend eingreifen.

Es wird häufig eine chronische Verlaufsform des Katzenschnupfens beobachtet, d. h. es zeigen sich immer wieder in unterschiedlicher Heftigkeit die beschriebenen Krankheitsbilder.

Gegen Katzenschnupfen gibt es Schutzimpfungen (siehe 3.3).

3.2.3 Feline Leukämie („Leukose“)

Das feline Leukämievirus (FeLV) kann eine Vielzahl unterschiedlichster Erkrankungen bei der Katze hervorrufen, wobei Tumore der weißen Blutkörperchen (Leukämie, oder veraltet Leukose) eher selten sind. Häufiger werden Blutarmut, Lymphknotentumore, vom Knochenmark ausgehende Tumore sowie Störungen des Immunsystems und Magen-Darm-Traktes beobachtet.

Die Übertragung erfolgt über den Speichel und den Kot. Da das Virus in der Umwelt nur wenige Minuten überlebensfähig ist, ist zur Übertragung ein enger Kontakt mit anderen Katzen nötig. Die Ansteckungsgefahr nimmt mit der Größe einer Katzenpopulation zu. Die überwiegende Zahl der infizierten Katzen kann das Virus erfolgreich eliminieren, bei einem Teil der Katzen verbleibt es aber im Körper.

Eine Diagnose einer FeLV-Infektion erfolgt durch einen direkten Nachweis des FeLV in einer Blutprobe. Bei positivem Ausgang muss diese Blutuntersuchung nach ein paar Wochen wiederholt werden, erst bei erneutem positiven Ergebnis ist die Diagnose gesichert.

Bei dauerhafter FeLV-Infektion ist keine Heilung im Sinne einer Entfernung der FeLV möglich. Solche Katzen sterben innerhalb von drei bis fünf Jahren an den angeführten FeLV-assoziierten Erkrankungen. In erreger- und stressarmer Umgebung (ausschließliche Wohnungshaltung) haben sie jedoch eine längere Überlebensdauer zu erwarten.

Es gibt eine FeLV-Schutzimpfung mit ausreichendem Impfschutz für Freigänger und Katzen in mittelgroßen Katzenpopulationen (siehe 3.3).

3.2.4 Tollwut

Die Tollwut ist eine Viruserkrankung, die nach dem Tierseuchengesetz (TierSG) meldepflichtig ist. Liegt kein gültiger Impfnachweis vor, kann eine Katze im Verdachtsfall eingeschläfert oder in Quarantäne genommen werden, sofern sie sich in einem Tollwutsperrbezirk aufhielt.

Das Tollwutvirus wird hauptsächlich durch Bisse von infizierten Nagern übertragen, es kann aber auch über die Mundschleimhaut beim Verzehr infizierter Tiere aufgenommen werden.

Achtung! Die Katze kann die Tollwut durch Bisse auf den Menschen übertragen! Das Tollwutvirus verliert im austrocknenden Speichel seine Infektiosität in wenigen Stunden, in ungekühlten Kadavern in etwa einem Tag und in gekühltem Gewebe in mehreren Tagen.

Nach einer Infektion vermehrt sich das Virus zunächst im Muskelgewebe, bevor es über die Nervenbahnen ins Hirn gelangt, wo es sich stark ausbreitet. Das Virus verbreitet sich darüber hinaus in die Augennetzhaut und die Speicheldrüsen.

Nach zehn bis 15 Tagen kommt es zum Ausbruch der Tollwut, die in drei Stadien durchlaufen wird. In den ersten ein bis zwei Tagen kommt es zu auffälligen Verhaltensveränderungen (scheue Tiere werden zutraulich oder umgekehrt), vergrößerten Pupillen und erhöhter Temperatur. Daran anschließend zeigen sich über zwei bis vier Tage hinweg Muskelzuckungen, Koordinationsstörungen der Hinterläufe, Schluckbeschwerden und erhöhte Speichelproduktion sowie ein deutlich aggressives Verhalten. Das letzte Stadium führt innerhalb von ein bis vier Tagen zum Tod durch fortschreitende Lähmung, begleitet von großer Angst.

Man kann die Katze durch eine Tollwutschutzimpfung sehr gut schützen (siehe 3.3).

3.2.5 FIP (Feline infektiöse Peritonitis)

Die feline infektiöse Peritonitis ist eine Infektionserkrankung, die nicht sicher nachgewiesen werden kann, vor der es keinen zuverlässigen Schutz gibt und für die keine Behandlungsmöglichkeiten bekannt sind. Sie führt immer zum Tod der Katze. Am häufigsten erkranken junge Katzen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren und ältere Tiere ab 14 Jahren.

Man kennt zwei verschiedene Verlaufsformen, die trockene FIP und die feuchte FIP. Bei letzterer kommt es wegen des entzündeten Bauchfells, Herzbeutels und Brustfells zu massiven Ergüssen in die entsprechenden Körperhöhlen. Dies führt zum typischen „Wasserbauch“. Bei der trockenen Form bleiben Flüssigkeitsabsonderungen der entzündeten Organe aus. Allerdings werden auch Mischformen beider Verlaufsformen der FIP beobachtet.

Die Krankheitserscheinungen beim Ausbruch einer feuchten FIP sind vielfältig: Meist verweigert die Katze die Nahrung, magert ab und sieht ganz offensichtlich krank aus. Dann kommt es zu einer starken Zunahme des Bauchumfanges, und Fieber setzt ein. Die trockene FIP wird von weniger klaren Symptomen begleitet: Auch hier treten Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust ein. Darüber hinaus beobachtet man häufig Blutarmut, Gelbsucht und manchmal Probleme mit den Augen und dem Nervensystem.

Die Ursachen für FIP sind noch nicht abschließend geklärt. Heute geht man davon aus, dass es zunächst zu einer Infektion mit völlig harmlosen und überall in der Umwelt anzutreffenden felinen enteralen Coronaviren (FECV) kommt. Die überwiegende Mehrheit aller Katzen regiert mit einer funktionierenden Immunantwort. Leider mutieren diese FECV recht häufig, weshalb manchmal mutierte FECV entstehen können, die die gefährliche FIP auslösen können. Diese Viren nennt man dann FIP-Viren. Eine Katze infiziert sich also nicht mit FIPV, sondern mit FECV. FIPV entstehen erst durch Mutation in der Katze.

Seit 1991 ist eine Schutzimpfung gegen FIP namens Primucell® der Firma Pfizer auf den Markt, der direkt in die Nase der Katze geträufelt wird. Der Impfschutz wirkt über Antikörper in den Schleimhäuten der Nase, des Mundes und des Rachens, die die über den Mund und die Nase aufgenommenen FECV noch vor Eintritt in den Körper bekämpfen sollen. Die Wirksamkeit dieser Impfung wird in der Fachwelt allerdings äußerst kontrovers diskutiert. Weitgehend einig ist man sich darüber, dass eine Impfung nur für Katzen zu empfehlen ist, die noch nie Kontakt mit Coronaviren hatten. Aber selbst dann liegt die Schutzwirkung bei deutlich unter 100 Prozent. FIP ist vor allem in größeren Katzenbeständen ein Problem, also in Tierheimen und Katzenzuchten, da dort sehr viel mehr Katzen mit Coronaviren Kontakt hatten, als dies bei Katzen in Einzelhaltung ohne Freigang der Fall ist.

Weitere Details sind der von Michael Grimm geschriebenen Mini-FAQ zu FIP zu entnehmen, die unter https://www.odo.in-berlin.de/mini-FIP-FAQ.html zu finden ist.

3.2.6 FIV („Katzen-Aids“)

FIV steht für „felines Immunschwäche Virus“, und die durch dieses Virus verursachte Erkrankung wird in Analogie zu HIV auch „Katzen-Aids“ genannt. Es besteht keine Gefährdung des Menschen durch FIV-infizierte Katzen.

Das Virus ist in der Umwelt nur wenige Minuten überlebensfähig, es wird hauptsächlich durch Bisse übertragen. Deshalb unterliegen Freigänger in Gegenden hoher Katzendichte einem erhöhten Risiko, sich in Revierstreitigkeiten mit dem FIV-Virus zu infizieren. Des weiteren kann es zu einer Infektion beim Deckakt kommen, und infizierte Muttertiere können das Virus auf ihre Welpen übertragen. Bei normalen sozialen Kontakten existiert hingegen nur ein sehr geringes Infektionsrisiko.

Eine infizierte Katze bleibt über viele Jahre hinweg gesund, bevor allmählich eine Beeinträchtigung des Immunsystems erkennbar wird: Es häufen sich gesundheitliche Probleme mit unbekannter Ursache, wie häufiges Fieber, Lymphknotenschwellungen, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust; aber auch Verhaltenstörungen sind möglich.

Diese Phase der Erkrankung kann von wenigen Monaten bis ein paar Jahre anhalten, bevor ein mit dem menschlichen AIDS vergleichbares Krankheitsstadium ausbricht: Die Katze verliert stark an Gewicht, und die Anzahl der roten und weißen Blutkörperchen sinkt drastisch. Außerdem kommt es vermehrt zu entzündlichen Erkrankungen der Haut, der Mund- und Nasenhöhle sowie zu chronischem Durchfall.

In diesem angeschlagenen Zustand treten vermehrt Infektionen auf. Das Immunsystem der Katze ist so geschädigt, dass es trotz bester tierärztlicher Hilfe unweigerlich zum Tod kommen wird.

Die Diagnose erfolgt über einen Bluttest. Es gibt keine Heilung einer FIV-Infektion, man kann nur die begleitenden Erkrankungen behandeln, und derzeit ist in Deutschland noch keine Schutzimpfung zugelassen (siehe auch 3.3). Die wirksamste Vorbeugung besteht in der Vermeidung der Übertragung von Katze zu Katze.

Ähnlich wie beim Menschen gibt es für Katzen eine antivirale Chemotherapie mit Retrovir(R), die die Lebensqualität der Katze erhöhen und die Lebenserwartung verlängern kann. Diese Therapie bedarf aber einer regelmäßigen Überwachung der Blutwerte, weshalb es abzuwägen gilt, ob man stressanfälligen Tieren die regelmäßigen TA-Besuche zumuten will.

3.2.7 Niereninsuffizienz

Bei Niereninsuffizienz arbeitet ein großer Teil des Nierengewebes nicht mehr richtig. Feststellen kann man sie meist erst, wenn schon mindestens 60-70 Prozent des Filtergewebes der Nieren geschädigt sind. Die Diagnose chronische Niereninsuffizienz (CNI) bedeutet nicht, dass die Katze sofort eingeschläfert werden muss. Da aber bereits ein Großteil der Nieren irreparabel zerstört ist, muss von nun an u. a. die Ernährung umgestellt werden.

Die Nieren sind Filter, die das Blut von Stoffwechselabfällen reinigen, so dass diese über den Urin ausgeschieden werden. Wenn die Filter nicht mehr richtig arbeiten, vergiftet der Körper langsam. Die Auswirkungen sind z. B. Erbrechen, Durchfall, stumpfes Fell, Nickhautvorfall, Unsauberkeit. Bei vielen (nicht allen!) CNI-Katzen wird ein zu hoher Blutdruck festgestellt. Daher werden seit kurzem auch ACE-Hemmer (blutdrucksenkende Mittel) eingesetzt. Bei mangelndem Appetit kann man Vitamin B-Tabletten verabreichen oder Eisen-Vitamin B-Komplex-Injektionen geben lassen. Sollte der Phosphorspiegel im Blut zu hoch sein und/oder die Katze beim besten Willen kein Diätfutter fressen wollen, gibt es Präparate (u. a. Ipakitine), die den Phosphorspiegel senken können. Es empfiehlt sich daher, den behandelnden TA darauf anzusprechen. Auch Infusionen wirken sich positiv aus, denn oftmals sind CNI-kranke Katzen bereits sehr ausgetrocknet. Was genau gemacht wird, hängt auch von den Blutwerten ab.

Am wichtigsten ist es, die Nieren nicht unnötig zu belasten: Der TA wird wahrscheinlich bereits erwähnt haben, dass von jetzt an (ausschließlich, auch keine Leckerchen mehr!) eine Nierendiät gefüttert werden muss. Warum? Eine schwere Belastung für die Katzennieren sind die Stoffwechselprodukte aus pflanzlichen und damit für Katzen minderwertigen Eiweißen. Diese finden sich häufig in Billigfuttern (vgl. 2.1 und 2.2) und müssen von nun an gemieden werden, ebenso wie ein Zuviel an Phosphor, Calcium und Magnesium. Diese (oft unter Rohasche zusammengefassten) Mineralien können die Nieren zusätzlich belasten.

Nierendiäten sind in der Zusammensetzung auf die Bedürfnisse einer Katze mit CNI abgestimmt. Sie sind deshalb die wichtigste Hilfestellung, die man einer CNI-kranken Katze geben kann. Niemals sollte statt der Diät vom TA eine so genannte „Nieren-Schonkost“ aus dem Handel gefüttert werden; diese Schonkosten mögen zur Vorbeugung geeignet sein, zur Behandlung aber nicht. Sollte die Katze die Diät nicht akzeptieren, hilft es oft schon, das Futter leicht anzuwärmen.

Katzen mit Niereninsuffizienz können ebenso alt werden wie gesunde Tiere, wenn sie entsprechend behandelt werden: mit richtiger Fütterung, den nötigen Medikamenten und regelmäßigen Checks beim TA.

3.2.8 Diabetes mellitus

Wie der Mensch können auch Katzen an Diabetes mellitus, der „Zuckerkrankheit“ erkranken.

Was ist Diabetes?

Das Verdauungssystem spaltet Nahrung auf und wandelt einen Teil davon in Glukose um, die ins Blut aufgenommen wird. Die Zellen des Körpers absorbieren diese Glukose und gewinnen daraus Energie. Insulin ist das Hormon, das den Zellen signalisiert, die Glukose aufzunehmen – fehlt das Insulin, bleibt die Glukose im Blut. In einem gesunden System regt die Aufnahme von Nahrung die Bauchspeicheldrüse dazu an, Insulin auszuschütten. Je mehr Nahrung aufgenommen wird, desto mehr Insulin wird ausgeschüttet. Stark vereinfacht handelt es sich bei Diabetes um eine Erkrankung, bei der die Bauchspeicheldrüse kein Insulin produziert.

Ein Teil des Schadens, den Diabetes im Körper anrichtet, basiert darauf, dass die Glukose im Blut bleibt, aber größtenteils entsteht er dadurch, dass die Zellen wegen des Glukosemangels nicht mehr richtig funktionieren. Der Körper beginnt zu verhungern, weil die Zellen sich nicht erneuern können, wenn ihre Lebenszeit abgelaufen ist.

Die Anzeichen

Diabetes wird manchmal als Resultat eines routinemäßigen Bluttests diagnostiziert, und Katzen, die sehr viel Glück haben, werden behandelt, bevor sich Symptome zeigen. In den meisten Fällen wird die Diagnose jedoch gestellt, weil der Katzenhalter eines oder mehrere der folgenden Hauptmerkmale beobachtet:

  • PU = Polyurie (häufiges oder exzessives Urinieren)
  • PD = Polydipsie (häufiges oder exzessives Trinken)
  • Gewichtsverlust trotz ausreichender Nahrungsaufnahme

Der Diabetiker ist hungrig und nimmt mehr Nahrung auf, verliert aber trotzdem Gewicht. Einige Organe versuchen, das Problem zu korrigieren: Die Nieren beispielsweise reagieren auf das Überangebot an Glukose im Blut, indem sie sie ausfiltern. Sie arbeiten deswegen ständig auf Hochtouren und benötigen dafür eine Menge Wasser. Deshalb ist der Diabetiker ständig durstig und scheidet große Mengen verdünnten Urins mit hohem Zuckergehalt aus. Durch die ständige Überlastung sind die Nieren oft die ersten Organe, die geschädigt werden. Schäden an Augen oder Nerven werden wegen ihrer Auffälligkeit jedoch oft eher wahrgenommen. Wenn bei der Diagnose bereits Schäden festgestellt werden, existiert der Diabetes schon eine ganze Weile und hat ein kritisches Stadium erreicht.

Die Behandlung

Diabetes mellitus ist eine ernst zu nehmende Erkrankung, die unbedingt behandelt werden muss, da sie sonst langsam und zunehmend qualvoll zum Tode führt. Leider raten immer noch manche TÄ davon ab, eine Behandlung auch nur zu versuchen, obwohl die Prognose gut ist, wenn die Blutzuckereinstellung gelingt.

Das Ziel der Behandlung ist, den Blutzucker so unter Kontrolle zu bringen, dass er sich innerhalb (oder nahe) der Normal-Werte bewegt, die bei funktionsfähiger Bauchspeicheldrüse vorlägen.

Bei leichten Formen des Diabetes kann man versuchen, durch eine Nahrungsumstellung auf spezielles Diätfutter eine Besserung und Einstellung zu erreichen. In den meisten Fällen wird man jedoch zweimal täglich zu festen Zeiten Insulin spritzen müssen. Gliptizid-Tabletten wirken bei Katzen praktisch nicht. Sie sollen die verbleibenden Insulin produzierenden Zellen zu verstärkter Arbeit anregen, aber dies ist bei einer degenerativen Krankheit nicht sinnvoll. Für veterinärmedizinische Zwecke ist außerdem die Marktzulassung abgelaufen, so dass sie üblicherweise nicht mehr erhältlich sein sollten. Es könnte aber durchaus ein humanmedizinisches Präparat „umgewidmet“ werden (d. h. in diesem Fall für Tiere eingesetzt), da es nichts Vergleichbares gibt. Damit tut man seiner Katze aber keinen Gefallen, auch wenn es zuerst nicht so abschreckend klingt wie zweimal täglich die Spritze.

Am Anfang ist die Behandlung sehr aufwändig, da die richtige Dosis Insulin gefunden werden muss. Das bedeutet häufige Besuche beim TA, Blutentnahmen und damit jedes Mal Stress für die Katze. Obendrein können die Werte verfälscht werden, da bei Katzen durch den Stress der Blutzucker in die Höhe schießen kann. Man sollte in Absprache mit dem TA versuchen, Blutzuckermessungen zu Hause durchzuführen. Dies geht mit einem in der Apotheke erhältlichen Glucometer. Man braucht hierfür nur einen einzigen Tropfen Blut, den man durch einen Stich mit einer Lanzette in die kleine Ader am Ohrenrand gewinnen kann. Dies bedeutet für alle Beteiligten weniger Stress.

Das Spritzen selbst wird vom TA gezeigt und einige Male unter Kontrolle geübt. Es ist nicht sehr schwer, tut dem Tier nicht weh und wird sehr schnell zur täglichen Routine. Wichtig ist es nur, die Zeiten genau einzuhalten, da sonst entweder zu wenig oder zu viel Insulin im Körper ist. Zu wenig ist kurzfristig nicht so schlimm, nur sollte dies nicht zum dauerhaften Zustand werden, da man sonst wieder beim unkontrollierten Diabetes mit allen bereits beschriebenen Folgen anlangt. Gefährlich ist eine Überdosierung, da es hierbei zur Unterzuckerung kommt: Desorientierung, Krämpfe, Koma und u. U. schneller Tod sind die Folgen, wenn nicht eingegriffen wird. In solchen Fällen muss man der Katze schnellstens etwas Traubenzuckerlösung (zur Not tut es auch Honig) auf die Lefzen schmieren, sie gut einpacken und sofort zum (Not-) TA bringen. Dieser Zustand ist akut lebensbedrohlich, und je schneller man etwas unternimmt, desto besser sind die Chancen für die Katze.

Wenn es anfangs auch schwierig aussieht: Im Lauf der Zeit wird die tägliche Insulingabe schnell zur Routine, und eine gut eingestellte Katze mit Diabetes kann noch viele glückliche Jahre erleben. Man sollte nie vergessen, dass man mit den täglichen zwei kleinen Pieksern und der gelegentlichen Blutzuckerkontrolle das Tier nicht quält, sondern ihm im Gegenteil Lebensqualität zurückgibt.

3.2.9 Toxoplasmose

Wir erwarten ein Kind, müssen wir unsere Katze nun abschaffen?

Nein, es müssen nur gewisse Dinge beachtet werden. Toxoplasmen sind Einzeller, Endwirt ist die Katze, jedoch werden auch andere Lebewesen als Zwischenwirte genutzt. In diesem Fall bilden die Toxoplasmen im Fleisch der Zwischenwirte Zysten, in denen sie sich bis zum Erreichen des Endwirtes Katze verkapseln.

Die häufigste Toxoplasmeninfektionsquelle für Menschen ist nicht etwa die Katze, sondern der Verzehr von rohem oder unzureichend gegartem Fleisch (von allen Tieren, darunter fallen auch Rohwürste und Schinken), ebenso von ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat. Die meisten Erwachsenen haben sich längst mit Toxoplasmen infiziert und sind daher immun: In Mitteleuropa weisen 60-70 Prozent der Bevölkerung Antikörper (die mütterlichen Antikörper schützen auch das Ungeborene) gegen Toxoplasmen auf. Die Infektion verläuft meist unbemerkt oder mit unspezifischen Merkmalen einer allgemeinen Infektion.

Nur wenn eine Frau keine Antikörper (Frauenarzt nach Blutuntersuchung auf Toxoplasmen-Antikörper fragen!) aufweist, kann eine Toxoplasmeninfektion während der Schwangerschaft ein Risiko für das Ungeborene (Organschäden, Entwicklungsverzögerungen, Früh- und Totgeburten) darstellen. In dem Fall sollte man seine Katze beim TA auf Toxoplasmen-Antikörper testen lassen, denn nur eine frisch infizierte Katze kann die für den Menschen gefährlichen Oozysten über den Kot ausscheiden, der übrigens erst nach einer gewissen Zeit infektiös ist. Wenn der Antikörper-Test der Katze negativ ist, auf keinen Fall rohes Fleisch verfüttern (und natürlich auch selber keines essen!), um nicht doch noch eine Infektion herbeizuführen.

Bei Freigängern, die noch keine Infektion durchgemacht haben, steht man vor dem Problem, dass sie sich z. B. bei der Mäusejagd infizieren können. Das bedeutet: Katze drinnen behalten (sehr schwierig) oder penibel auf die Hygiene achten (häufiges Händewaschen).

Ist der Test der Katze positiv, der eigene aber negativ ausgefallen, sollte Frau die Reinigung der Katzentoilette jemand anderem überlassen oder zumindest Handschuhe dabei tragen. Nach Gartenarbeit (Kot der Nachbarskatzen!), Katzentoilettenreinigung und intensivem Schmusen (Kotreste im Fell -> Schmierinfektion) die Hände sorgfältig waschen, Salat, Obst und Gemüse nicht ungewaschen essen (auch Schnecken und Insekten können Toxoplasmenträger sein) und natürlich rohe und halbgare Fleisch- und Wurstwaren meiden. Wer diese Vorsichtsmaßnahmen beachtet, darf auch während der Schwangerschaft Freude an seinem Fellbüschel haben.

Weiterführendes zum Thema: https://www.laboklin.de/rat_tat/rt_toxop.htm

3.3 Wogegen kann und soll geimpft werden?

Katzenseuche (siehe 3.2.1)
Grundimmunisierung: In der neunten oder zehnten Lebenswoche erste Impfung, zwei bis vier Wochen später zweite Impfung. Der Impfschutz hält je nach Impfstoff ein bis zwei Jahre vor. Notwendig für: Alle Katzen, auch wenn sie weder Freigang noch Kontakt zu fremden Katzen haben. Die Erreger sind äußerst widerstandsfähig und werden vom Menschen in die Wohnung eingeschleppt.

Katzenschnupfen (siehe 3.2.2)
Grundimmunisierung: Ab der neunten Lebenswoche erste Impfung, vier Wochen später zweite Impfung. Der Impfschutz hält ein Jahr vor. Danach sollte jährlich nachgeimpft werden. Notwendig für: Alle Katzen, Katzenschnupfen kann sehr schnell chronisch werden. Probleme: Es gibt inzwischen Resistenzen, so dass immer häufiger auch geimpfte Tiere an Katzenschnupfen erkranken. Zudem wird diese Erkrankung durch verschiedene Erreger ausgelöst: vor allem Caliciviren und Chlamydien. Chlamydien stellen derzeit nur ein Problem in größeren Beständen, also in Zuchten und Tierheimen, dar. In Ein- oder Zwei-Katzen-Haushalten braucht nicht unbedingt gegen Chlamydien geimpft zu werden. Wer trotzdem dagegen impfen lassen möchte, kann auf einen Kombiimpfstoff gegen beide Erreger zurückgreifen.

Feline Leukämie („Leukose“, siehe 3.2.3)
Grundimmunisierung: Ab der zwölften Lebenswoche erste Impfung, zwei Wochen später zweite Impfung. Danach jährliche Auffrischung. Geimpft werden sollten nur FeLV-negative Tiere. Vor der ersten Impfung muss also ein Bluttest gemacht werden. Notwendig für: Freigänger und Katzen, die in größeren Gruppen leben. Wohnungskatzen, die allein oder zu zweit gehalten werden und garantiert nicht in Kontakt mit fremden Katzen kommen, brauchen nicht gegen Feline Leukämie geimpft zu werden. Probleme: Die Impfung bzw. die Trägersubstanz des Impfstoffes (Adjuvans) steht im Verdacht, bei älteren Katzen sehr aggressive Tumoren auszulösen – das so genannte impfinduzierte Fibrosarkom. Das Risiko scheint mit der Häufigkeit der durchgeführten Impfungen, der Anzahl verschiedener Impfungen an einer Impfstelle und dem Lebensalter des geimpften Tieres zu steigen. Da ältere Katzen anscheinend einen höheren Eigenschutz aufweisen und der Impfschutz ohnehin länger als ein Jahr anzuhalten scheint, empfehlen manche TÄ, die Impfung nicht jährlich, sondern nur alle zwei bis drei Jahre zu wiederholen und ab dem siebten Lebensjahr gar nicht mehr durchzuführen. Unabhängig davon sollte auf keinen Fall im Nacken, sondern auf den hinteren Oberschenkeln geimpft werden, weil dort ein evtl. auftretendes Fibrosarkom wesentlich erfolgversprechender operiert werden kann. Außerdem sollte die Leukose-Impfstelle nicht für andere Impfungen genutzt werden (Empfehlung: hinten links).

Tollwut (siehe 3.2.4)
Grundimmunisierung: Einmalige Impfung ab der zwölften Lebenswoche. Danach jährliche Auffrischung (amtstierärztlich vorgeschrieben, länger als ein Jahr zurückliegende Tollwut-Impfungen werden nicht als gültiger Impfschutz anerkannt). Notwendig für: Freigänger und Wohnungskatzen mit Kontakt zu Freigängern. Diese tödliche Virus-Infektion ist auf Menschen übertragbar. Gerät eine Katze ohne nachgewiesenen Impfschutz (Impfpass) unter Tollwutverdacht, kann sie getötet werden. Probleme: Auch die Tollwut-Impfung steht unter Verdacht, das impfinduzierte Fibrosarkom auszulösen. Da sie jährlich wiederholt werden muss, kann man nur eines tun, um das Risiko gering zu halten: Immer auf den hinteren Oberschenkeln impfen (Empfehlung: hinten rechts).

Feline infektiöse Peritonitis (FIP, siehe 3.2.5)
Erste Impfung frühestens ab der 17. Lebenswoche, danach jährlich. Notwendig für: Ein halbwegs wirksamer Schutz konnte bisher nur bei FCoV-negativ getesteten Jungtieren nachgewiesen werden. Bei älteren und/oder FCoV-positiven Tieren macht die Impfung keinen Sinn.

FIV („Katzen-Aids“, siehe 3.2.6)
In Europa gab es bisher keine wirksame Schutzimpfung. Im März 2002 hat jedoch die FDA (US-amerikanische Gesundheitsbehörde) die kommerzielle Produktion des ersten Katzen-Aids-Impfstoffes genehmigt. Er soll in den USA bereits im Sommer 2002 für Tierärzte verfügbar sein. Laut den Entwicklern Niels Pederson und Janet Yamamoto haben Studien nachweislich die Wirkung des Impfstoffes bestätigt: 67 Prozent der geimpften Katzen blieben gesund, als sie ein Jahr nach der Impfung infiziert wurden, verglichen mit 26 Prozent bei ungeimpften Katzen.

Weiterführende Informationen zur Impfproblematik allgemein sind zu finden unter https://www.barfers.de/cats/peichlHF.htm

3.4 Was sind typische Krankheitssymptome? Worauf deuten sie hin?

Im Folgenden sind die wichtigsten Symptome und die Krankheiten aufgelistet, auf die sie am ehesten hindeuten können. In jedem Fall gilt: Lieber einmal „zu oft“ zum TA, um abklären zu lassen, was genau hinter einem Symptom steckt, als einmal zu wenig! Diese Liste ist nicht vollständig. Sie zeigt nur einige Möglichkeiten auf, die zutreffen können.

3.4.1 Erbrechen

Man sollte zwei Arten von Erbrechen unterscheiden:

Zum einen das physiologische, also normale Erbrechen, bei welchem die Katze Haare z. B. in Verbindung mit Gras erbricht; zum anderen das krankhafte Erbrechen. Teilweise sind die Übergänge fließend, z. B. kann auch häufiges Fressen von Gras mit danach folgendem Erbrechen mit Schleim auf eine Erkrankung hindeuten.

Krankhaftes Erbrechen kann sich sowohl in Leererbrechen mit oder ohne Schleim als auch in Erbrechen von Futter äußern.

Beide Arten von Erbrechen sind häufig begleitet von Übelkeitsgefühlen, die sich in Form von Schmatzen, vermehrtem Speicheln und/oder evtl. Unruhe äußern.

Die Ursachen sind vielfältig: Magenschleimhautreizung oder -entzündung, Verstopfung (siehe auch 3.4.2), verschluckte Fremdkörper (siehe auch 5.11), Tumoren, Probleme mit Bauchspeicheldrüse, Leber oder Niere, massiver Spulwurmbefall, Vergiftungen und nicht zuletzt Futtermitteltunverträglichkeiten. Im Zweifelsfalle, v. a. bei täglichem oder sehr häufigem Erbrechen und bei schlechtem Allgemeinbefinden also immer zum TA.

Zur Selbsthilfe siehe 3.4.2 (Fastenzeit, Diät).

Als eher harmlos zu deuten ist das nicht selten vorkommende Erbrechen nach Aufnahme großer Mengen an Trockenfutter. Es quillt im Magen auf, dieser signalisiert Überfüllung, und das Futter kommt kurzerhand retour. Mitunter wird auch Feuchtfutter zu hastig verschlungen und wieder erbrochen.

Abhilfe schafft eine Portionierung des Futters. Zu langsamerem Fressen können auch ein oder mehrere große Steine im Futternapf animieren, um die herumgefressen werden muss. Die Steine sollten aber so groß sein, dass sie nicht verschluckt werden. Unter Umständen hat die Katze auch nicht genügend Ruhe beim Fressen, fühlt sich z. B. durch Mitkatzen gestört. In dem Fall sollte man getrennt füttern.

Hält das Erbrechen weiter an, sollten organische Ursachen abgeklärt werden.

3.4.2 Durchfall

Wenn die Katze mehrmals täglich breiigen oder wässrigen Kot mit oder ohne Blut und/oder Schleim absetzt, können verschiedene Ursachen dahinter stecken: Wurmbefall (dabei können sich Durchfälle mit normal geformtem Kot abwechseln), Gärungsprozesse im Darm (Blähungen), virale, bakterielle oder parasitäre Infektionen, Hormon- und Stoffwechselstörungen (z. B. Schilddrüsenüberfunktion), Futtermitteltunverträglichkeiten bzw. Allergien, Tumoren, Probleme mit der Bauchspeicheldrüse und/oder der Leber und nicht zuletzt, wenn auch selten, Vergiftungen.

Als Grundregel gilt: Auf jeden Fall den TA konsultieren, wenn der Durchfall länger als zwei Tage anhält, wässrig ist, viel Blut abgesondert wird, das Allgemeinbefinden schlecht ist oder es sich um einen Katzenwelpen handelt! Anhaltender Durchfall führt durch Wasser- und Nährstoffverlust zu Austrocknung sowie Abmagerung und kann Elektrolytverschiebungen im Blut bewirken.

Als erste Maßnahme bei erwachsenen Katzen, die sich ansonsten ungestört verhalten, sollte 24 Stunden nicht gefüttert werden, um den Magen-Darm-Trakt zu entlasten. Danach entweder eine selbst gekochte Diät oder eine beim TA erhältliche Schonkost füttern, damit die angeschlagenen Darmwände geschont werden. Handelsübliches Futter ist nicht geeignet, da die Darmwände jetzt durchlässiger sind, so dass größere Moleküle in die Blutbahn übertreten, vom Immunsystem als fremd erkannt werden und eine Futtermittelallergie auslösen können. Wichtig über die ganze Zeit ist, dass die Katze genügend trinkt! Dazu kann man neben Wasser auch Kamillen- oder verdünnten Schwarztee anbieten, wenn die Katze dies mag. Die Diät bzw. Schonkost sollte mindestens drei bis vier Tage lang gegeben werden, auch wenn der Durchfall bereits abgeklungen ist. Und zwar in möglichst kleinen, aber häufigen Portionen, um Magen und Darm nach dem Futterentzug langsam wieder an Nahrung zu gewöhnen und nicht gleich wieder zu überlasten.

3.4.3 Verstopfung

Setzt eine Katze seit mindestens einem Tag bei eigentlich gutem Fressverhalten keinen Kot ab, spricht man bereits von Verstopfung. Diese sollte so bald wie möglich behandelt werden, da sie zu einer lebensbedrohlichen Situation führen kann!

Mögliche Ursachen: Darmträgheit bei eher faulen Katzen, Darmverschluss durch Fremdkörper, Würmer, Tumoren oder Darmverschlingungen, Störungen im Nervensystem z. B. nach Unfällen oder Störungen des Stoffwechsels bzw. Hormonhaushaltes.

I. d. R. äußert sich eine Verstopfung neben dem Nichtabsetzen von Kot in Abnahme der Futteraufnahme bis hin zu Futterverweigerung, häufigem Leererbrechen und einem verhärteten Bauch, der auch schmerzhaft sein kann. In vielen Fällen wird sich die Katze lustlos zeigen.

Durch den im Darm liegenbleibenden Kot und seine Giftstoffe kann sich eine Vergiftung entwickeln; ferner kommt es zu einer Darmerweiterung, evtl. auch zu einer Schädigung des darmeigenen Nervensystems. Bekannt in diesem Zusammenhang ist das Megacolon, bei dem aus noch weitgehend ungeklärten Ursachen der Dickdarm dauerhaft erweitert ist. Hier ist u. U. lebenslang immer wieder mit Verstopfungen zu rechnen, eine Operation ist möglich. Befinden sich Fremdkörper im Darm, hängen die möglichen Folgen von der Art des Fremdkörpers ab: Spitze können den Darm durchbohren, was eine schwere Bauchfellentzündung mit Fieber nach sich zieht, stumpfe können die Darmpassage blockieren. In beiden Fällen kann eine Operation nötig werden.

Handelt es sich um eine reine Verstopfung, also eine Kotansammlung meist im Dickdarm, wird zunächst abgeführt: Die Katze bekommt einen Einlauf durch den After, um ihr die Entleerung zu vereinfachen. Wenn die mangelnde Wasseraufnahme im Darm bereits zur Austrocknung geführt hat, wird der TA eine Infusion von Elektrolyten unter die Haut vornehmen, gegebenenfalls auch röntgen, um nach möglichen Ursachen zu forschen. In den nächsten Tagen muss der Katze z. B. Laktulose oder auch Milch bzw. Milchzucker verabreicht werden, damit der Kot weich bleibt. In Absprache mit dem TA kann der Katzenhalter selbst einen Einlauf mit Klistieren für Säuglinge, z. B. Mikroklist, durchführen.

3.4.4 Schmerzen beim Wasserlassen

Schmerzen beim Wasserlassen äußern sich i. d. R. durch häufige Toilettengänge mit Lautäußerungen bis hin zum Schreien und geradezu zwanghaftes Absetzen nur kleiner Urinmengen. Evtl. wird die Katze auch unsauber. Bei diesen Symptomen ist Vorsicht angezeigt, und es sollte so schnell wie möglich durch einen TA nach der Ursache geforscht werden. In Frage kommen v. a. Blasenentzündungen und Harngrieß oder Harnsteine (Urolithiasis, siehe 3.4.5 und 3.4.6).

Als Komplikation können vorwiegend Folgen für die Nieren durch aufsteigende Entzündungen bzw. durch einen möglichen Harnrückstau in das Nierenbecken auftreten, schnelles Handeln und Behandeln ist also erforderlich!

Bei einer Urolithiasis ist es u. U. notwendig, eine dauerhafte Futterumstellung (Diätfutter, nur beim TA erhältlich, siehe auch 2.10) vorzunehmen, da der Urin dabei häufig zu alkalisch ist. Beim TA gibt es auch diverse Mittel zur Senkung des pH-Wertes (Säuerung) des Urins (Paste, Pulver, Tabletten). Für genügende Wasseraufnahme ist in jedem Fall zu sorgen (siehe auch 2.11).

3.4.5 Blut im Urin

Für Blut im Urin gilt das Gleiche wie unter 3.4.4: Ursachenforschung!

Neben Entzündungen und Harngrieß/-steinen kann die Ursache v. a. bei älteren Katzen auch ein Tumor der Blase sein; eine Ultraschalluntersuchung ist hierbei zur Diagnosestellung hilfreich. Eher selten: Vergiftungen.

3.4.6 Harnverhalten

Harnverhalten ist ein Symptom, das dringender Aufklärung bedarf, da durch den zurückgehaltenen Harn zum einen Nierenschäden auftreten können, zum anderen der im Urin enthaltene Harnstoff in das Blut übertritt und den Organismus regelrecht vergiften kann. Übelkeit, Brechreiz, Futter- und Wasserverweigerung sowie schlechtes Allgemeinbefinden sind die Folgen.

Die Ursachen liegen i. d. R. entweder in einem teilweisen bis vollständigem Verschluss der ableitenden Harnwege durch z. B. Entzündungen, Harngrieß bzw. -steinbildung, Tumoren oder in einer Störung der Nervenfunktion der Blase. Diese Störung kann durch ein Trauma bedingt sein, also eine Verletzung der Nerven. Man kennt bei der Katze aber auch eine – mit Behandlung vorübergehende – Lähmung unbekannter Ursache, die auch nach Operationen bzw. Narkosen auftreten kann.

In nahezu jedem Fall wird über einen Blasenkatheter Urin abgelassen und/oder ein entkrampfendes Mittel gespritzt. Die weitere Behandlung richtet sich nach der Ursache. Siehe auch FUS.

3.4.7 Sehr häufiges Wasserlassen

Häufiges Wasserlassen mit Produktion von insgesamt viel Urin ist i. d. R. ein Zeichen schwererer Erkrankungen, allen voran Erkrankungen der Nieren (siehe 3.2.7) und Diabetes mellitus („Zuckerkrankheit“, siehe 3.2.8). Sie alle gehen mit starkem Durst sowie vermehrter Wasseraufnahme einher und führen schnell zu einer Austrocknung.

Sehr selten liegt die Ursache in einer Störung der Nebennierenrinde (Morbus Cushing bzw. Cushing-Syndrom) bzw. der übergeordneten Schaltstellen im Gehirn (Morbus Cushing; Morbus Addison). Diese, wie auch die vorgenannten Erkrankungen, gehören unbedingt in tierärztliche Behandlung.

Bei häufigem Wasserlassen immer nur kleiner Mengen siehe 3.4.4.

3.4.8 Schlittenfahren

Wenn eine Katze auf etwas seltsame Weise ihren Hintern über den Boden zieht, wird dieses Rutschen oft als „Schlittenfahren“ bezeichnet. Es zeigt gewöhnlich an, dass das Tier unter einem heftigen Juckreiz am After leidet. Dieser ist fast immer einem von zwei Gründen zuzuordnen: Wurmbefall (siehe 3.5.4) oder Probleme mit den Analbeuteln.

Hinterlässt die Katze beim Schlittenfahren eine bräunliche, unangenehm, aber nicht nach Kot riechende Spur, dann hat sie vermutlich Probleme mit den Analbeuteln. Rechts und links neben dem After sitzen zwei Drüsen, die einen Geruchsstoff produzieren. Dieser wird in den Analbeuteln gesammelt und beim Koten abgegeben. Verunreinigungen oder erbliche Veranlagung können dazu führen, dass sich die Beutel nicht regelmäßig entleeren. Der dadurch entstehende Stau ist für die Katze sehr unangenehm, da er Druckschmerz und Juckreiz verursacht. Durch das Schlittenfahren versucht sie sich Erleichterung zu verschaffen. Wird ein solches Verhalten beobachtet, sollte unbedingt ein Besuch beim TA erfolgen. Ohne vollständige manuelle Entleerung und anschließende Kontrolle kann es zu schweren Entzündungen kommen. Als Warnung sei angemerkt, dass der tierärztliche Eingriff kurzfristig schmerzhaft sein kann und das Tier nicht gerade erfreut darauf reagiert. So manche normalerweise ganz liebe Schmusekatze hat dabei schon das Personal der TA-Praxis demoliert…

3.4.9 Appetitlosigkeit

Appetitlosigkeit kann durch sehr viele sehr unterschiedliche Erkrankungen ausgelöst werden. Sie ist oft das erste Anzeichen dafür, dass es der Katze nicht gut geht – also in jedem Fall abklären lassen! Als Appetitlosigkeit bezeichnet man völlige Futterverweigerung, „Mäkelei“ (wenn z. B. die Katze über einen längeren Zeitraum die aufgenommene Futtermenge immer weiter reduziert oder nur noch mit besonders leckeren Dingen zum Fressen zu überreden ist) oder auch erkennbaren Hunger, der einfach nicht gestillt wird (wenn sie z. B. fressen möchte, es aber aufgrund von Schmerzen oder weil sie ihr Futter nicht riechen kann, sein lässt).

Häufig bestehen Probleme in der Maulhöhle: Zahnstein, Zahnfleisch- oder Rachenentzündung, abgebrochene und/oder entzündete Zähne, Geschwüre (siehe auch 3.4.11), Verletzungen, seltener Tumoren können schuld sein. Oder im Verdauungstrakt: Magen- oder Darmschleimhautentzündungen, Verstopfung oder Fremdkörper (siehe auch 3.4.3), Tumoren, seltener Vergiftungen. Auch bei schwereren Erkrankungen tritt Appetitlosigkeit ein: Nierenerkrankungen (siehe 3.2.7), Diabetes mellitus (siehe 3.2.8), Erkrankungen von Leber, Bauchspeicheldrüse oder Herz, Infektionen aller Art (vom einfachen Schnupfen bis hin zur tödlich endenden FIP, siehe 3.2.5). Auch schlechtes Allgemeinbefinden (Fieber, Schmerzen) kann der Grund sein.

Wichtig ist – neben einem alsbaldigen TA-Besuch -, der Katze das Futter möglichst schmackhaft zu machen, sei es durch Anwärmen oder Zerkleinern. Nötigenfalls kann auch auf „Leckerchen“ und/oder zur normalen Ernährung eher wenig geeignete Lebensmittel wie Käse, Wurst o. ä. ausgewichen werden. In Absprache mit dem TA kann auch eine Zwangsernährung nötig sein, denn bei Katzen führt eine längere Nahrungsabstinenz durch Abbau körpereigenen Fettgewebes zu einer übermäßigen Anflutung von Fettsäuren in der Leber. Da diese nicht adäquat verarbeitet werden können, kommt es zum Fettleber-Syndrom, das – je nach Grad der Leberschädigung – tödlich enden kann.

3.4.10 Starker Durst

Trinkt die Katze plötzlich oder schleichend wesentlich mehr als vorher, ist ein TA-Besuch dringend angeraten. Sehr häufig liegen Nierenerkrankungen (siehe 3.2.7) oder ein Diabetes mellitus vor (siehe 3.2.8). Nur selten liegt die Ursache in einem Diabetes insipidus.

Keinesfalls sollte das Wasser rationiert werden, da durch das vermehrte Trinken i. d. R. ein Flüssigkeitsverlust über den Urin ausgeglichen wird. Bekommt die Katze jetzt weniger zu trinken, droht sie sehr schnell auszutrocknen!

3.4.11 Mundgeruch

Fällt ein vorher nicht dagewesener Geruch aus der Maulhöhle auf, sollte ein TA konsultiert werden.

Als Ursachen kommen Probleme in der Maulhöhle (Zahnstein, Zahnfleisch- und Mundschleimhautentzündungen, Karies), Entzündungen im Bereich der Speiseröhre oder der Magenschleimhaut (evtl. nach einer Verletzung durch einen möglicherweise verschluckten Fremdkörper) in Frage. Bei diesen Erkrankungen nimmt man i. d. R. einen unangenehm-fauligen Geruch wahr.

Bei Nierenfunktionsstörungen (siehe 3.2.7) fällt häufig und leider meist erst im Endstadium durch eine Absonderung von Ammoniak über die oberen Verdauungswege ein stechend-scharfer Geruch auf, während bei einem Diabetes mellitus (siehe 3.2.8) in einem ebenfalls fortgeschrittenen Stadium ein eher süßlich-scharfer Geruch auftritt.

3.4.12 Niesen, Schnupfen

Niest eine Katze mehrere Tage hintereinander mehrmals täglich, liegt die Ursache in den häufigsten Fällen in einer Infektion (siehe auch 3.2.2). Hierbei unterscheidet man Virusinfektionen mit klarem, meist wässrigem Sekret und bakterielle Infektionen mit gelblich-grünem, meist zähem Sekret. Erstere bilden i. d. R. durch Abwehrschwächung die Grundlage für zweitere. Beide können mit einer Allgemeinerkrankung einhergehen, so dass ein TA-Besuch angezeigt ist, bevor sich Schlimmeres entwickeln kann.

Seltener ist die Ursache eine Allergie (siehe 3.7.3), Tumoren oder Fremdkörper im Nasen-Rachenraum (sehr beliebt: Grashalme).

Liegt eine Infektion vor, sollte die Katze in jedem Fall warm gehalten werden. In Absprache mit dem TA kommen bei einer verstopften Nase auch Inhalationen (Vorsicht bei ätherischen Ölen, siehe 3.9.2; am besten geeignet erscheint Kamillentee), Nasentropfen für Säuglinge (nicht länger als sieben Tage!) oder Schleimlöser als unterstützende Maßnahme in Frage. Katzen sind, was das Futter angeht, stark auf ihren Geruchssinn angewiesen; deshalb muss auf regelmäßige Futteraufnahme geachtet werden (siehe auch 3.4.9).

Besondere Vorsicht ist bei jungen Katzen geboten aufgrund des Katzenschnupfenkomplexes (siehe 3.2.2). Dieser stellt eine schwere Erkrankung dar, die zwingend tierärztlich behandelt werden muss!

3.4.13 Husten

Hat eine Katze häufig Husten mit oder ohne Auswurf, sollte die Ursache möglichst rasch abgeklärt werden. Dabei sollte man darauf achten, in welchen Situationen dieses Symptom bevorzugt auftritt.

Meist liegen Infektionen im Bereich des Kehlkopfes bzw. der Luftröhre oder Lunge vor. Recht häufig spielen aber auch Allergien (siehe 3.7.3) oder Fremdkörper im Bereich der Atemwege oder der Speiseröhre eine Rolle. Darüber hinaus kann Husten ein erstes Anzeichen einer Herzerkrankung sein, die schnellstmöglich entsprechend behandelt werden sollte.

3.4.14 Verklebte Augen

Ein- oder beidseitig verklebte Augen entstehen durch eine i. d. R. übermäßige Absonderung von veränderter Tränenflüssigkeit. Meist geht damit ein Anschwellen und eine Rötung der Bindehäute einher. Werden die Augen zusammengekniffen, deutet das auf Schmerzen hin. Die häufigsten Ursachen sind Infektionen, wobei meist beidseitiger Ausfluss mit Bindehautentzündung und Schmerzen auftritt. Ferner kommen vor allem bei einseitigem Ausfluss Fremdkörper (Getreidegrannen u.ä.) in Frage.

In jedem Fall sollte schnell der TA aufgesucht werden, da sowohl Fremdkörper als auch Infektionen zu einer Schädigung der Hornhaut führen können. Mitunter kann sich eine Infektion auch tiefer in das Auge fortpflanzen, so dass die Sehfähigkeit beeinträchtigt werden kann.

Bei Veränderungen im Inneren des Auges, insbesondere Trübung, Gerinnseln oder Flocken in der vorderen Augenkammer, aber auch bei dauerhafter Weit- oder Engstellung der Pupille sollte schnellstmöglich ein TA aufgesucht werden!

Bitte unterlasst jede selbsttätige Verabreichung von Augensalben oder -tropfen! Sie können je nach Erkrankung des Auges kontraindiziert sein und die Sache eher noch verschlimmern. Bitte auch keine Salben oder Tropfen anwenden, die noch von einer eventuellen früheren Behandlung im Schrank liegen: Medikamente, die ins Auge eingebracht werden, dürfen längstens sechs Wochen nach Anbruch verwendet werden (Verkeimungsgefahr!). Auch Kamillentee hat nichts im Auge zu suchen, obwohl es als „altes Hausmittel“ gilt. Die darin enthaltenen Schwebeteilchen können die Augenbindehäute zusätzlich reizen; ferner steht Kamillentee im Verdacht, am Auge allergische Reaktionen hervorzurufen.

Einzig zu empfehlen als Erste-Hilfe-Maßnahme bei stark verklebten Augen ist das Entfernen der Krusten mit einem in lauwarmem Wasser oder einer speziell dafür gedachten Lösung (z. B. Camillosan aus der Apotheke) getränkten weichen, nicht fusselnden Läppchen. Das ersetzt allerdings nicht den Gang zum TA!

3.4.15 Häufiges, heftiges Kratzen

Juckreiz bei Katzen führt zu vermehrtem Kratzen, aber auch Beißen und hastigem Lecken an den betroffenen Körperstellen bis hin zur Verletzung der Haut (erkennbar an Krusten) und Ausriss oder -fall der Haare. In einigen Fällen fühlen sich die Katzen durch den Juckreiz so belästigt, dass das Allgemeinbefinden leidet und sie schlecht fressen.

Die häufigsten Ursachen sind Parasiten, insbesondere Flöhe (siehe 3.5.1), aber auch Grasmilben (sitzen meist an den Pfoten und im Kopfbereich), Ohr- und andere in der Haut lebende Milben (siehe 3.5.3); hin und wieder sind auch Haarlinge oder Läuse zu beobachten. Hier sind nach Konsultation eines TA entsprechende Insektizide bzw. Akarizide anzuwenden. Bitte keine Mittel aus dem freien Handel ausprobieren, die ätherische Öle enthalten (siehe 3.5.2)!

Vor allem bei langhaarigen Katzen tritt nicht selten ein Pilzbefall der Haut auf, der zu umschriebenem Haarausfall mit und ohne Juckreiz und Krustenbildung führt und unter allen Umständen behandelt werden muss. Zum einen übertragen sich die entsprechenden Pilze (meist Microsporum-Arten, seltener Trichophyton) auch auf den Menschen und andere im Haus lebende Tiere, zum anderen kann sich der Pilz in inneren Organen einnisten! Die Behandlung ist i. d. R. recht langwierig, und man sollte in dieser Zeit vermehrt auf Hygiene achten (z. B. die Hände nach Streicheln der Katze hin und wieder mit Sagrotan oder ähnlichen desinfizierenden Mitteln behandeln). Vorsicht ist v. a. bei Kindern, älteren Menschen und Immungeschwächten geboten.

Auch Allergien jeglicher Art können zu Juckreiz führen, siehe dazu 3.7.

3.4.16 Belag in den Ohren

Gerade bei jungen, aber auch bei älteren Katzen findet man häufig Beläge in den Ohren, i. d. R. im Zusammenhang mit einem mehr oder weniger intensiven Kratzen.

Ursache sind v. a. Ohrmilben (siehe 3.5.3). Bei Befall mit selbigen findet sich typischerweise ein krümelig-schwarzes Ohrsekret, das meist in großen Mengen die Gehörgänge ausfüllt. Ferner kommen hin und wieder Pilzinfektionen vor, wobei sich das Sekret eher zu braun und schmierig verändert. Mitunter kann dann auch ein unangenehmer, hefeartiger Geruch auffallen. Eher selten sind bakterielle Infektionen mit eitrigem, also gelblich-stinkendem Ausfluss.

Bei allen Veränderungen des Ohrsekretes ist dringend angeraten, einen TA aufzusuchen; zum einen können Entzündungen durch Milben u. a. durch das Trommelfell zum Mittelohr, im schlimmsten Fall zum Innenohr hin durchbrechen. Zum anderen ist der Juckreiz sehr unangenehm für die Katze; durch anhaltendes Kratzen am Ohr kann sie sich außerdem erhebliche Verletzungen zuführen.

Der TA wird eine Untersuchung und Reinigung des Ohres vornehmen und eine Salbe oder Tropfen mitgeben, die regelmäßig gegeben werden müssen. Ohrmilben sind sehr hartnäckig, und man muss mit einer mindestens 14-tägigen Behandlung rechnen. Seit einiger Zeit gibt es auch ein wirksames Spot-on gegen diese Parasiten, das vier Wochen vorhält. Eine eingehende Säuberung zu Behandlungsbeginn ist dennoch notwendig.

Achtung, wenn noch andere Tiere im Haushalt leben: Die Milben sind von Katze zu Katze sowie von Katze zu Hund und umgekehrt übertragbar. Deshalb: Auch bei den übrigen tierischen Mitbewohnern auf entsprechende Anzeichen achten.

Vielfach wird versucht, die Ohren selbst zu reinigen. Dies ist durchaus erlaubt, solange es sich um den sichtbaren Teil der Ohrmuscheln handelt. Aber bitte nicht mit Q-Tips o. ä. im Gehörgang herumstochern. Die Gefahr, das Trommelfell zu verletzen, ist nicht groß, solange man nicht am Ohr zieht und damit den abgewinkelten Gehörgang „begradigt“. Aber man kann das Ohrsekret dadurch weiter in den Gehörgang hineinschieben. Die daraus resultierende Verstopfung stellt eine willkommene Brutstätte für Bakterien dar.

3.4.17 Humpeln, Hinken, Schmerzen beim Bewegen

Hinkt eine Katze, können viele Ursachen dahinter stecken. Sehr häufig sind speziell bei Freigängern Abszesse in den Gliedmaßen (aber auch an anderen Körperstellen) aufgrund von Biss- und Kratzwunden durch andere Katzen, seltener aufgrund eingedrungener Fremdkörper. Dabei werden krankheitserregende Keime in die Wunde getragen, die zuerst zu einer massiven Verdickung des umliegenden Gewebes und nach Ausreifung zu einem eitergefüllten Raum (Abszess) führen. Das Problem: Im Laufe der Abszessreifung kommt es häufig zu einer Allgemeininfektion mit Fieber (Symptome können Appetitlosigkeit und Mattigkeit sein). Die Bakterien können sich schlimmstenfalls in wichtige Organe wie Niere, Herz oder Leber absiedeln und dort Erkrankungen mit nachfolgenden Funktionsminderungen verursachen. Deshalb bitte gerade bei solchen eitrigen Entzündungen nie zu lange mit der Konsultation eines TA warten!

Ebenfalls recht häufig sind Knochenbrüche, die nicht nur bei Freigängern, sondern auch bei Wohnungskatzen auftreten können, sowie Reizungen der Nerven im Bereich der Wirbelsäule meist durch „Verrenkungen“ bei Sprüngen usw., die sich in Bewegungsunlust mit „komischem Gang“, Vermeiden von Springen, hin und wieder auch Appetitlosigkeit aufgrund der Schmerzen äußert. Die Schmerzen entstehen hierbei durch den Druck auf die Nerven, die aus dem Rückenmarkskanal in den Körper abgehen.

Verschleißerscheinungen der Gelenke (Arthrosen), auch im Bereich der Wirbelsäule (Spondylosen) treten bei Katzen seltener auf; es können aber durchaus ältere Katzen betroffen sein bzw. solche, die in jüngeren Jahren Gelenksentzündungen oder Brüche hatten. Hierbei ist es sinnvoll, den TA auf eine Begleittherapie mit Wirkstoffen, die den Stoffwechsel der Gelenkflüssigkeit unterstützen, anzusprechen (als Handelsname und Beispiel sei hier Felistro Locomotion mit Muschelextrakten genannt).

Andere, eher seltene Ursachen sind z. B. Gelenksentzündungen und Knochenentzündungen.

Bei Lahmheiten, die beide Hintergliedmaßen betreffen, kann ein durch eine Herzerkrankung verursachter Thrombus verantwortlich sein, der den hinteren Teil der Aorta oder die zu den Gliedmaßen abgehenden Arterien verstopft. Dadurch erfolgt eine Mangelversorgung mit sauerstoffreichem Blut, die Hinterbeine werden kalt und schlaff. In einem solchen Fall muss sofort (!) der TA konsultiert werden, da es sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung handelt, die nur schwer behandelbar ist.

Bei Humpeln oder Hinken ist also immer Abklärung durch den TA notwendig.

3.4.18 Knoten

Knoten sind nicht automatisch Tumoren, also Geschwulste. Weit häufiger sind Entzündungen in Form von Abszessen (entstehen meist binnen weniger Stunden bis Tage) oder Verstopfungen der Talgdrüsen (= Grützbeutel). Bei älteren Katzen können auch Warzen vorkommen.

Bei Knoten, die schon länger vorhanden sind, ist eine Abklärung zu empfehlen, zumal wenn sie plötzlich größer werden. Im Zweifelsfalle sollte der Knoten entfernt und histo-pathologisch (auf die Art des Gewebes) untersucht werden, da bei Katzen einige bösartige Tumorformen verbreitet sind (u. a. das Fibrosarkom, das besonders im Zusammenhang mit der Leukose- und der Tollwutimpfung, siehe 3.3, auftreten kann). Schnelles Handeln erfordern auf jeden Fall Knoten im Gesäuge und an den Ohrrändern, da es sich hier oft um bösartige Tumoren handelt, die recht schnell in die Lunge oder andere Organe metastasieren können.

Als eher harmlos einzustufen sind Blutergüsse, die sich unter der Haut als weiche bis festelastische Knoten abzeichnen können, oder „Beulen“, die noch bis zu zwei Wochen nach einer erfolgten Injektion bestehen bleiben können.

3.4.19 Plötzliche starke Gewichtsabnahme

Verliert eine Katze in sehr kurzer Zeit merklich an Gewicht, steckt i. d. R. eine schwere Erkrankung dahinter, die dringend abgeklärt werden muss (bei gleichzeitigem Erbrechen, Durchfall oder Appetitlosigkeit siehe 3.4.1, 3.4.2 bzw. 3.4.9)! Neben starkem Wurmbefall (siehe 3.5.4) sind Diabetes mellitus (siehe 3.2.8), Nieren- (siehe 3.2.7), Bauchspeicheldrüsen- oder Lebererkrankungen die häufigsten Ursachen; aber auch Herzerkrankungen, Schilddrüsenüberfunktionen, FIP (siehe 3.2.5; insbesondere die trockene Form) oder FIV (siehe 3.2.6) können für den Gewichtsverlust verantwortlich sein.

Also: Katze gut auf andere Krankheitsanzeichen beobachten, um dann schnell beim TA vorstellig zu werden.

3.4.20 Plötzliche starke Gewichtszunahme

Hinter einer plötzlichen starken Gewichtszunahme verbirgt sich in der Regel eine ernsthafte Erkrankung, weshalb man zu deren Abklärung unbedingt einen TA aufsuchen sollte. So können bspw. eine Gebärmutterentzündung, ein Flüssigkeitserguss in Körperhöhlen (aufgrund von FIP, siehe 3.2.5, oder einer Herzerkrankung) oder ein schnell wachsender Tumor hierfür verantwortlich zeichnen. Auch eine mögliche Schwangerschaft bei unkastrierten Freigängerinnen sollte erwogen werden.

3.4.21 Krämpfe

Krämpfe können vielfältiger Natur sein und bedürfen immer einer Überprüfung durch den TA. Sie können bspw. auf eine akute Vergiftung, eine Unterzuckerung bei einem Diabetes (siehe 3.2.8), eine Niereninsuffizienz im Endstadium, eine Herzerkrankung, eine Lebererkrankung, Kalziummangel oder einen epileptischen Anfall (siehe www.katzenepilepsie.de für Einzelheiten) zurückzuführen sein.

Der TA braucht genaue Angaben für die Diagnose. Wenn irgend möglich, sollte man also auf die Uhr schauen, um festzustellen, wie lange die Krämpfe dauern, und auf die genauen Begleitumstände (Erbrechen, Speicheln, Einnässen, erweiterte Pupillen, Lichtscheu, Lärmempfindlichkeit, Orientierungslosigkeit usw.) achten.

3.5 Was tun gegen Parasiten?

Es gibt zwei Gruppen von Parasiten: die Ekto- (ekto = außen) und die Endoparasiten (endo = innen). Zu den Ektoparasiten zählen Flöhe, Milben, Zecken und andere auf der Katze sitzende „Mitesser“, zu den Endoparasiten vor allem die Familie der Helminthen, also der parasitär lebenden Würmer. Diese wiederum unterteilen sich in Rund- (Nematoden) und Plattwürmer. Zu den Rundwürmern gehören Spul-, Haken- und Peitschenwurm. Die Plattwürmer werden durch die Bandwurmarten vertreten. Im Folgenden wird beschrieben, wie man gegen die unerwünschten „Gäste“ vorgehen kann.

3.5.1 Flöhe

Flöhe sind in zweierlei Hinsicht lästig. Zum einem saugen sie bei der Katze Blut und verursachen durch ihren Speichel, der einen Gerinnungshemmer enthält, Juckreiz; im schlimmsten Fall bekommt die Katze eine Flohspeichelallergie. Zum anderen können sie Bandwürmer übertragen. Diese gelangen in die Katze, wenn sie einen Floh aus ihrem Fell holt und zerbeißt. Daher sollten bei Flohbefall nicht nur die Flöhe selbst bekämpft, sondern auch Kotproben genommen und auf Wurmeier untersucht werden (siehe 3.5.5.). Je nach Befund ist dann eine Wurmkur fällig.

Flöhe können Krankheiten übertragen (auch auf den Menschen). Deshalb sollte man die Flohbekämpfung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der geringste Teil der Flohpopulation sitzt übrigens auf der Katze. Wenn man also auf ihr Flöhe oder, häufiger, Flohkot (kleine schwarze Krümelchen, die auf ein Stück Papier gelegt und angefeuchtet einen rötlichen Hof bilden) gefunden hat, liegen in der näheren Umgebung bereits Unmengen von Eiern und Puppen. Ein einzelner weiblicher Floh legt nach seiner ersten Blutmahlzeit im Laufe seines ca. dreiwöchigen Lebens etwa 2.500 Eier. Diese rieseln aus dem Fell der Katze in alle möglichen und unmöglichen Ecken, Ritzen, Teppiche usw. Die Larven ernähren sich vom Kot (enthält Blutreste) der erwachsenen Flöhe, bis sie sich verpuppen. Die Puppen können unbeschadet ein Jahr und länger auf einen geeigneten Wirt warten. Das erklärt, warum auch reine Wohnungskatzen ohne Hundebesuch Flöhe bekommen können. Wenn man nämlich in eine Wohnung zieht, in der vor einem halben Jahr ein Tierhalter mit einem Flohproblem lebte, hat man die Bescherung: Die Jungflöhe sprengen die Puppenhülle und attackieren den sehnlichst erwarteten neuen Wirt.

Das bedeutet: Bei Flohbefall muss immer auch eine Umgebungsbehandlung durchgeführt werden. Wirksame (!) Mittel gegen Flöhe gibt es nur in der TA-Praxis oder in der Apotheke. Die im Zoohandel angebotenen Sprays, Puder und Halsbänder haben nur eine gesicherte Wirkung: Sie füllen die Kassen der Hersteller und des Handels. Die Flöhe hingegen fühlen sich durch sie wenig bis gar nicht in ihrer Arbeit gestört. Auch von der „natürlichen Alternative“ Teebaumöl sollte man die Finger lassen: Es enthält Terpene und Phenole, die für die Katze hochgiftig sind!

Wer mag und sehr sorgfältig arbeitet, kann den Plagegeistern auch mit Flohkamm und heißem Wasser, in das man die Flöhe entsorgt, zu Leibe rücken. Dazu muss man aber bei Freigängern täglich penibelste Kontrollen durchführen. In Gegenden mit vielen Igeln haben Katzen besonders häufig Flöhe. Igelnester sind immer flohverseucht, und wenn die Katze hindurchläuft, zieht sie die lieben Tierchen geradezu magisch an.

Die in der TA-Praxis angebotenen Mittel sind meist so genannte Spot-ons. Sie werden der Katze in den Nacken geträufelt, der Wirkstoff wird über die Haut aufgenommen und verteilt sich über das Blut auf den gesamten Organismus. Mittel der neueren Generation sind bei weitem nicht mehr so gefährlich, wie sie es noch vor ein paar Jahren waren, und werden in den allermeisten Fällen von der Katze gut vertragen.

Bei noch nicht zu starkem Befall können ein saugkräftiger Staubsauger (Tipp: Flohhalsband nicht der Katze umlegen, sondern in den Staubsaugerbeutel stecken!) sowie ein Dampfreiniger gute Dienste leisten. Dann heißt es fleißig saugen, saugen, saugen :-).

Darüber hinaus gibt es ein Präparat, das man der Katze vorsorglich einmal monatlich ins Futter geben kann, sozusagen die „Pille für den Floh“. Der Vorteil ist, dass dieses Mittel für Säugetiere völlig unschädlich ist, da es nur auf die Chitinbildung von Insekten Einfluss hat: Es tötet ausgewachsene Flöhe nicht, verhindert aber die Vermehrung, indem es den Zyklus Ei -> Larve -> Puppe -> erwachsener Floh unterbricht. Der Larven können sich nicht verpuppen, infolge dessen sterben sie ab. Für Katzen, die bei Medikamenten im Futter den „Braten riechen“ und streiken, gibt es das Mittel als Sechs-Monats -Spritze. Auf Dauer ist dies bei Freigängern die beste Möglichkeit der Vorbeugung.

3.5.2 Zecken

Zecken sind leider weit verbreitet. Wenn die Katze nur manchmal eine oder zwei Zecken mitbringt, reicht die mechanische Entfernung mittels Zeckenzange oder -haken. Bitte niemals mit bloßen Fingern (Ansteckungsgefahr mit Borrelien!) arbeiten oder zu Hausmitteln wie Spiritus, Öl und Ähnlichem greifen. Diese Mittel wirken zwar, aber zu langsam. In ihrem Todeskampf gibt die Zecke vermehrt Speichel und damit auch darin enthaltene Krankheitserreger in die Bisswunde ab. Nach heutigem Kenntnisstand können Katzen zwar keine FSME (Gehirnentzündung) oder Borreliose bekommen, aber Zecken übertragen auch andere Krankheitskeime. Entgegen landläufiger Meinung hat der Stechapparat der Zecken kein Gewinde ;-). Man muss sie also nicht aus der Haut herausdrehen, sondern kann sie mit einem beherzten Ruck einfach herausziehen. Sollte einmal der Zeckenkopf in der Haut stecken bleiben – keine Panik: Er wird ähnlich wie ein Holzsplitter herauseitern. Evtl. Wundsalbe beim TA besorgen.

Von „natürlichen“ oder „biologischen“ Alternativmitteln sollte man die Finger lassen. Teebaumöl und andere ätherische Öle (insbesondere terpenhaltige) sind entweder für die Katze giftig, oder sie vertreiben die Zecke von der Katze in die Wohnung, wo sie zu einer erhöhten Gefahr für den Menschen wird. Denn wenn ihr der Wirt Katze zu sehr stinkt, weicht sie gern auf den Wirt Mensch aus, sowie sich die Gelegenheit bietet.

Bringt die Katze ständig mehrere Zecken mit, dann sollte man sich in der TA-Praxis ein Ungeziefer-Spot-on besorgen, das nicht nur gegen Flöhe, sondern auch gegen Zecken hilft.

3.5.3 Milben

Wenn die Katze schwarze Verkrustungen oder schmierige Beläge in den Ohren hat, sich häufig in den Ohren kratzt und/oder den Kopf schüttelt, weist dies mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Ohrmilbenbefall hin. Unter den Fleischfressern sind diese Milben stark verbreitet, und die Ansteckung erfolgt von Tier zu Tier. Auch Hunde können diese Milbenart auf Katzen übertragen und umgekehrt. Befallen sind meist die Ohrmuschel und der äußere Ohrenrand, selten auch die Augen- und Stirngegend.

Da Ohrmilben starken Juckreiz auslösen und die befallenen Tiere sich kratzen, kommt es zu vermehrter Absonderung von Ohrenschmalz und Wundsekret. Hierdurch können sich dicke schwarze Beläge bilden. Durch das ständige Kopfschütteln und Kratzen kann es zu einer Entzündung des Gehörganges kommen, in schweren Fällen sogar zum Durchbruch des Trommelfelles, zu Mittelohrentzündung und Taubheit. Ein Befall mit Milben gehört auf jeden Fall tierärztlich behandelt. Der TA wird i. d. R. das Ohr reinigen und mit einer Salbe/Lotion behandeln, die die Milben abtötet, den Juckreiz lindert und heilungsfördernd wirkt. Die Behandlung muss vom Tierhalter mehrere Tage fortgeführt werden und sollte nicht ohne Rücksprache mit dem TA abgebrochen werden.

3.5.4 Darmparasiten (Würmer)

Würmer leben im Magen und im Darm der Katze und „stehlen“ ihr dort Teile der Nahrung. Bei starkem Befall kann es daher zur Unterversorgung mit Vitaminen, Mineralien und Eiweiß kommen. Für Katzenwelpen können Würmer lebensbedrohlich werden.

Es gibt verschiedene parasitär lebende „Wurmfamilien“ (Oberbegriff: Helminthen). Katzen werden von Plattwürmern (Bandwürmer) und Rundwürmern, auch Nematoden genannt (Spul-, Haken-, Peitschenwürmer), befallen. Zu sehen bekommt man sie so gut wie nie. Lediglich Bandwürmer fallen dem Tierhalter gelegentlich als „Reiskörner“ auf, wenn einzelne Wurmglieder am After kleben (erstklassig zu sehen auf den Fotos unter https://www.boerde.de/~matthias/parasit/). Spulwürmer können erbrochen werden – das allerdings nur bei länger andauerndem und sehr starkem Befall.

Für den Menschen gefährlich werden können vor allem drei Arten:

  1. Der Spulwurm, insbesondere für Kinder. Zu den möglichen Folgen gehören Fieber, Muskel-und Gelenkschmerzen, Lungenentzündung, Sehstörungen, nervöse Störungen, Hirnhautentzündungen bis hin zu epileptischen Anfällen.
  2. Der Fuchsbandwurm, ein besonders „heimtückischer“ Parasit. Fuchsbandwurmfinnen nisten sich in Leber und Lunge ein und schädigen diese Organe massiv. Eine Heilung ist kaum möglich, die Übertragung findet jedoch eher über ungewaschene, mit Fuchskot verseuchte Waldbeeren als über die Katze statt. Der bei Katzen viel häufigere, weil durch den Floh übertragene Gurkenkernbandwurm ist für den Menschen relativ harmlos. Bei der Katze hat er bei starkem Befall ein struppiges Fell, Futterverweigerung und schleimigen Durchfall zur Folge.
  3. Der Hakenwurm. Seine Larven werden durch Auflecken oder über die Haut aufgenommen. Sie bohren sich durch die Haut hindurch, gelangen so in die Blutbahn und über das Herz in die Lunge. Hakenwürmer gefährden vor allem Freigänger. Ein Befall kann erst nach etwa vier Wochen nachgewiesen werden. Bei starkem Befall kann es zu Abmagerung, Apathie, blutigem Durchfall, Darmentzündung, Blutarmut und Immunschwäche bis hin zum Tod kommen. Zu den Folgen beim Menschen siehe z. B. https://www.reise-tropenmedizin.via.t-online.de/larv.htm . Der Hakenwurm kommt weltweit vor, vor allem aber in den Tropen und Subtropen.

Der einzige für den Menschen ungefährliche Katzen-Darmparasit ist der Peitschenwurm. Bei der Katze löst er bei starkem Befall Blutarmut, blutige Darmentzündungen, Abmagerung und Kräfteverfall aus. Bei Katzenwelpen kann es zu Entwicklungsstörungen kommen.

Während Band-, Haken- und Peitschenwurm meist nur bei Freigängern und/oder Flohbefall auftreten, können Spulwurmeier auch von uns Menschen eingeschleppt werden (Schuhsohlen). Deshalb macht es Sinn, auch reine Wohnungskatzen regelmäßig auf Wurmeier untersuchen zu lassen. Hierzu sollte man ein- bis zweimal im Jahr eine Stuhlprobe (Kot von drei Tagen, da Wurmeier nicht ständig ausgeschieden werden!) zum TA bringen. Wichtig: Die Katze vorher wiegen. Wurmkuren werden nach Körpergewicht verabreicht, bei Unterdosierung nützt die Kur nichts. Es werden immer nur die erwachsenen Würmer getötet – Eier und Larven überleben -, so dass nach ca. drei Wochen erneut der Kot untersucht und gegebenenfalls nachbehandelt werden muss. Es empfiehlt sich, das Wurmkurmittel häufig zu wechseln, um Resistenzen vorzubeugen.

Bei Freigängern ist immer eine kombinierte Spul- und Bandwurmkur angesagt, bei Wohnungskatzen kann dies nach einem Flohbefall ebenfalls nötig sein. Deshalb: Freigänger alle drei Monate entwurmen (evtl. vorher Kotproben untersuchen lassen). Wohnungskatzen brauchen nur ein bis zweimal jährlich untersucht zu werden – es sei denn, es gab einen Flohbefall (siehe 3.5.1).

3.6 Meine Katze wird alt. Was bedeutet das eigentlich?

Ab wann gilt eine Katze als „alt“? Während Katzen noch vor wenigen Jahrzehnten selten älter als zehn Jahre wurden, liegt das Durchschnittsalter heute bei zwölf Jahren, und selbst Tiere mit 15 oder gar 20 Jahren sind keine Seltenheit mehr. Manchmal findet man sogar Katzensenioren, die noch mit 25 oder 30 Jahren ein durchaus katzenwertes Leben führen. Nicht zuletzt, wie bei uns Menschen auch, auf Grund des medizinischen Fortschritts. Außerdem spielt es natürlich eine Rolle, dass heutzutage viele Katzen nur in der Wohnung gehalten werden, wo die größten „Feinde“ wie z. B. Autos oder durch Revierstreitigkeiten erworbene Infektionskrankheiten wegfallen. Im Allgemeinen spricht man bei Katzen ab ca. acht Jahren von einem älteren Tier.

Ob sich eine Katze auch in hohem Alter noch fit fühlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der genetischen Veranlagung spielen überwundene Krankheiten, Umwelteinflüsse, aber vor allem auch die Fürsorge des Besitzers eine große Rolle. Gut gepflegte Katzen sind weniger gebrechlich, wenn sie älter werden. Werden aber Krankheiten oder Verletzungen nicht beachtet, beschleunigt sich auch der Alterungsprozess.

3.6.1 Was sind typische Altersbeschwerden?

Ältere Katzen haben ein höheres Schlaf- und Wärmebedürfnis, Freigänger gehen seltener auf Tour. Weniger Bewegung führt schnell zu Gewichtszunahme, daher sollte gegebenenfalls die Futtermenge reduziert werden, um Übergewicht zu vermeiden. Der Stoffwechsel verändert sich, viele Nährstoffe werden nicht mehr so gut aufgenommen. Wichtig sind daher hochwertige Futter, die den Stoffwechsel entlasten. Das Gebiss wird schlechter, es kommt verstärkt zu Zahnstein und Zahnfleischentzündungen (siehe 3.4.11), und mit zunehmendem Alter müssen auch Zahnverluste hingenommen werden, die die Katze in der Regel aber nicht bei der Futteraufnahme behindern. Nicht selten tritt auch Verstopfung (siehe 3.4.3) auf. Ballaststoffreiches Futter und Animation zum Spiel können hier Abhilfe schaffen.

Gelenke, Muskeln, Sehnen und Knochen werden müder, Nässe und Kälte werden schlechter vertragen. Infolge dessen kann es zu Arthrose kommen. Viele Katzensenioren haben Probleme, sich zu putzen, weil die Beweglichkeit nachlässt. Hier kann Mensch mit Kamm und/oder Bürste unterstützend eingreifen. Vielleicht schafft es die Katze auch nicht mehr, ihren höher gelegenen Lieblingsplatz zu erreichen. Mit einer selbstgebauten „Treppe“ kann man ihr das dennoch ermöglichen.

Immer häufiger hört man von Katzen mit Niereninsuffizienz (siehe 3.2.7). Wichtige erste Anzeichen sind verstärkter Durst und Gewichtsabnahme. Leber und Bauchspeicheldrüse werden weniger leistungsfähig, dadurch kann es zu Verdauungsproblemen kommen. Auch Herzprobleme, Harnwegsinfektionen, Diabetes mellitus (siehe 3.2.8), chronische Atemwegserkrankungen, Schilddrüsenüberfunktion und Tumorerkrankungen sind weitere Krankheiten, die im Alter verstärkt auftreten.

Mit höherem Alter lassen die Sinnesleistungen nach, wobei Einschränkungen in Sehkraft oder Gehör von Katzen erstaunlich gut weggesteckt werden. Die Widerstandskraft gegenüber Krankheiten und Parasiten verringert sich, weil das Immunsystem schwächer wird.

Um Altersbeschwerden rechtzeitig zu bemerken, sollte man die ältere Katze genau beobachten. Noch wichtiger als bisher ist natürlich der regelmäßige Besuch beim TA. Viele TÄ bieten Altersuntersuchungen, so genannte Geriatrie-Checks an. Hier wird die Katze auf „Herz und Nieren“ untersucht, es werden wichtige Bluttests gemacht, die Aufschluss über die Leistung innerer Organe geben.

3.6.2 Was ist mit dem Narkoserisiko?

Heutzutage gibt es sehr gute Narkosemittel, darunter auch solche, deren Wirkung mittels „Weckmittel“ aufgehoben wird. Daher ist es in vielen Fällen durchaus vertretbar, auch alte Katzen noch zu operieren. Ein guter TA wird in so einem Fall über alle Chancen und Risiken aufklären.

Zusätzliche Informationen zum Thema „Ältere Katze“ findet man u.a. hier: https://www.laboklin.de/rat_tat/rt_geria.htm . Außerdem ist der Ratgeber: „Meine Katze wird älter“ von Saskia Brixner wärmstens zu empfehlen, erschienen 1996 im Naturbuch-Verlag (ISBN 3-89440-218-0). Der Titel ist leider nicht mehr lieferbar, aber vermutlich in vielen Bibliotheken auszuleihen.

3.7 Meine Katze ist allergisch

Auch Katzen haben Allergien und leiden, ebenso wie Menschen, unter ihnen. Die Symptome sind unterschiedlich und reichen von juckenden Ekzemen bis hin zu Haarverlust und Atembeschwerden. Bei Allergien reagiert der Organismus übermäßig auf eigentlich harmlose Substanzen in der Umgebung wie Blütenpollen, Hausstaub, Hausstaubmilben oder Futterbestandteile. Die erhöhte Bereitschaft zu solchen Reaktionen gilt als erblich, doch hängt es von weiteren Faktoren ab, ob es zu Krankheitserscheinungen kommt oder nicht.

Juckreiz ist eine häufige Reaktion, ist aber leider nicht immer als solcher zu erkennen. Einige Katzen lecken sich stark (was als verstärktes Putzverhalten gedeutet werden könnte), bei anderen Katzen fällt nur unterschiedlich stark ausgeprägter Haarausfall auf. Am häufigsten betroffen sind alle Stellen, an denen leicht geleckt werden kann, also Bauch, Beine, bei einigen Tieren auch der Rücken. Da keine Veränderungen der Haut selbst auftreten und sich die meisten Katzen selten bis niemals in Anwesenheit oder Sichtweite ihrer Besitzer lecken, werden zunächst häufig Verhaltensprobleme oder Hormonstörungen vermutet.

Je nach Allergieauslöser können heute auch bei Katzen recht erfolgreich Hyposensibilisierungen durchgeführt werden.

3.7.1 Futtermittelallergien

Nur rund zehn bis 15 % der Katzenallergien sind auf die Futtermittel selbst zurückzuführen. Häufiger ist eine allergische Reaktion auf Futtermilben bzw. deren Ausscheidungen (im Trockenfutter). Gerade bei der Futtermittelallergie kann es zu Magen-Darm-Problemen kommen, es tritt aber auch häufig Juckreiz im Gesichtsbereich zwischen Auge und Ohr auf (nicht verwechseln mit Ohrmilben!) oder sogar am ganzen Körper.

Um herauszufinden, ob und, wenn ja, auf welche Futter-Inhaltsstoffe die Katze allergisch reagiert, muss eine Eliminationsdiät gefüttert werden. Eine solche Diät darf nichts enthalten, was die Katze bereits einmal gefressen hat, denn allergisch reagieren kann man nur auf Stoffe, die das Immunsystem bereits kennt. Wer sich also die Mühe machen möchte, selbst zu kochen, sollte dies berücksichtigen (Kartoffeln und unbehandelter, gekochter Reis sind hier bewährt; als Eiweißquelle: Wild, Ente, Kaninchen, Ziege). Es gibt auf dem Markt eine nahezu allergenfreie Fertigdiät, diese ist sehr teuer, aber auch sehr effizient. Ferner gibt es die Möglichkeit, sich gegen Gebühr (ca. 68 EUR) an der Tiermedizinischen Hochschule in München Diätpläne erstellen zu lassen (Ansprechpartner: Dr. Britta Dobenecker, Fach-TÄ für Tierernährung und Diätetik, Tel. 0 89/15 29 00, Sprechzeiten: werktags 10:00-12:00 Uhr, in der übrigen Zeit läuft der Anrufbeantworter; Fax 0 89/1 57 49 39). Eine Ausschlussdiät dauert mindestens sechs bis zwölf Wochen, erst danach werden einzelne Bestandteile auf ihre allergene Wirkung bei der Katze getestet und zwar immer ein Futtermittelbestandteil zur Zeit über ein paar Tage gefüttert. Die Reaktion auf den Stoff erfolgt meist nicht unmittelbar, sondern erst nach zwei bis drei Tagen.

Eine kurze Anmerkung zu Futtermilben: Vielfach wird empfohlen, das Katzenfutter einzufrieren, um die Futtermilben abzutöten. Das tötet zwar die Milben, aber für eine allergische Reaktion sind selbst einzelne Teile bzw. tote Milben ausreichend. Es bliebe also nur, das Futter zu entsorgen und das nächste Mal evtl. kleinere Trockenfutterpackungen zu kaufen oder bei einem Allergiker gänzlich auf Trockenfutter zu verzichten.

3.7.2 Kontaktallergien

Die häufigste Kontaktallergie bei Katzen ist die Flohspeicheldermatitis. Ihr kann man recht einfach beikommen, indem man den Allergieauslöser, nämlich Flohspeichel, ausschaltet. Eine regelmäßige Behandlung mit Antiflohmitteln (vor allem bei Freigängern) ist hier angezeigt, damit die Flöhe die Katze nicht beißen und somit auch ihren Speichel nicht in die Haut bringen können.

Katzen können, ähnlich wie wir, auch auf verschiedene Lacke, Metalle, Pflanzen, ätherische Öle und Flüssigkeiten allergisch reagieren. Nur ist der Nachweis einer solchen Allergie ungleich schwerer. Zum Glück sind sie eher selten. Sollte eine solche Allergie vorliegen, bleibt einem nichts weiter übrig, als zu versuchen den Auslöser zu finden. Wurde ein neues Möbelstück gekauft? Gibt es Pflanzen in der Wohnung, die dafür bekannt sind, ein hohes allergisierendes Potential zu haben? Wird ein neues Putz- oder Spülmittel verwendet? Wurden die Gartenstühle im Keller neu lackiert? Manchmal bleibt leider nur der Ausweg, regelmäßig ein Antihistaminikum zu spritzen oder oral zu verabreichen. In schweren Fällen können Kortisonpräparate die letzte Chance sein. Sie dämpfen das Immunsystem und damit die Überreaktion.

3.7.3 Atemwegsallergien

Eine ererbte Neigung zu Überempfindlichkeitsreaktionen (Atopie) gelten als zweithäufigste allergische Erkrankung der Katze. Auslöser kann z. B. Blütenstaub sein. Die Allergene gelangen auf zwei Arten in den Körper: durch die Atmung oder über die Haut. Das erste Anzeichen für eine Atopie ist Juckreiz. Da dies aber für andere Allergien genauso gilt, muss beim TA abgeklärt werden (durch Blutprobenentnahme und Laboruntersuchung), ob es sich um eine Atopie handelt. Bei Nichterkennen verschlimmert sich die Allergie meist mit steigendem Alter.

Auch hier können kortisonhaltige Medikamente Linderung verschaffen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Hyposensibilisierung. Sie kann die Antigentoleranz des Körpers erhöhen, die allergische Reaktion wird dadurch verzögert oder vermindert. Die Erfolgsquote liegt bei 50 bis 80 %.

3.8 Meine Katze braucht Medikamente. Wie verabreichen?

Da die Medikamentengabe oftmals erst bei älteren Katzen nötig ist, „übt“ man sie leider nicht bereits am jungen Kätzchen. Wer aber ein noch junges Kätzchen zu Hause hat, der kann es mal mit Trofu versuchen: Schnabel auf, Futterbrocken rein, Schnabel zu und warten, das Ganze täglich üben. Das wäre nämlich das Beste, um die Katze auf spätere evtl. nötige Dauermedikation vorzubereiten. Da das aber kaum ein Katzenhalter tut, stehen die meisten von uns irgendwann einmal vor der Frage: Woher zur Hölle kommen die anderen acht Pfoten bei meiner Katze?

Medikamentengabe (vor allem Pillen) bei Katzen stellt den Halter immer wieder vor neue Herausforderungen. Was eben noch klappte (Pille in Thunfisch, Wurst, Käse usw. verstecken), hat Mieze längst durchschaut. Die Brachialmethode aus der TA-Praxis sieht zwar schlimm aus, ist aber am effektivsten und am schonendsten für alle Beteiligten: Also Katze gepackt, Maul auf, Pille in den Schlund geschoben, Maul zuhalten, Kehle reiben und hoffen, dass Katz das Ding drinnen behält! Wer sich das zutraut, sollte es genau so handhaben. Wer etwas zarter besaitet ist, muss sich etwas anderes einfallen lassen.

Bei Tabletten hat es sich bewährt, diese im Mörser zu zermahlen und das Pulver unter Nassfutter zu mischen oder mit etwas Wasser vermischt und einer Spritze (ohne Kanüle!) ins Maul zu flößen. Auch die Methode, eine Pille in einer Kugel aus z. B. Thunfisch einzufrieren und diese dann, leicht angetaut, der Katze zu präsentieren, funktioniert in einigen Fällen gut. Ganz wichtig bei all diesen Aktionen: Niemals die Katze die Pille sehen lassen, nicht mal an das Teil denken! Katzen scheinen in solchen Fällen nämlich Gedanken lesen zu können ;-).

Etwas leichter gestaltet sich die Gabe von Flüssigkeiten, man kann sie entweder mit einer Spritze (ohne Kanüle) oder mit dem mitgelieferten Applikator ins Katzenmaul geben, was meist einfacher als Tablettengabe ist. Wurmkuren (zumindest gegen Bandwürmer) gibt es mittlerweile als Spot-on, und gegen Spul- und Bandwürmer gibt es Pasten, seit neuestem sogar eine, die lecker sein soll.

Wer es sich zutraut, kann seinen TA auch fragen, ob es das Medikament zum Injizieren gibt, und zu Hause selber spritzen. Für die ganz schlimmen Fälle, siehe https://www.katzennothilfe.de/felidae/gedichte/humoriges/anleitung.htm 😉

3.9 Kann ich meine Katze gefahrlos selbst behandeln?

Wie immer im Leben: Es kommt ganz drauf an. Ein harmloser grippaler Infekt, eine leichte Magenverstimmung, eine kleine Kratzwunde – dafür braucht man seine Katze nicht unbedingt dem Stress eines TA-Besuches auszusetzen (siehe auch die einzelnen Symptome unter 3.4). Voraussetzung ist jedoch immer, dass eine ernstere Erkrankung oder Verletzung ausgeschlossen ist.

Grundsätzlich gilt: Jede Selbstbehandlung und/oder die tierärztliche Behandlung begleitende und unterstützende Maßnahme sollte mit dem behandelnden TA abgesprochen werden. Er wird nur dann etwas dagegen haben, wenn er der Meinung ist, dass dem Tier damit Schaden zugefügt wird.

3.9.1 Medikamente der Humanmedizin

Alles, was Mensch für sich selbst im Arzneischränkchen stehen hat, ist zunächst einmal tabu – und zwar auch dann, wenn es sich nicht um verschreibungspflichtige Medikamente handelt. Katzen können z. B. durch eine falsche Dosierung mit Aspirin (ASS, Acetylsalicylsäure) vergiftet werden, da sie den Inhaltsstoff – im Gegensatz zum Menschen – nicht schnell genug abbauen können. Deshalb darf Aspirin nur unter tierärztlicher Anleitung verabreicht werden! Natürlich sind einige Medikamente der Humanmedizin auch für Katzen geeignet, aber welche das sind und wie sie dosiert werden müssen, das kann nur der TA im Einzelfall entscheiden. Der Gang zum TA oder wenigstens der Griff zum Telefon ist eh angesagt, wenn man der Meinung ist, eine Erkrankung medikamentös behandeln zu müssen.

3.9.2 Alternative Medizin

Logischerweise gibt es alternative, „natürliche“ Heilmethoden nicht nur für Menschen, sondern auch für Katzen. Und ebenso logischerweise gilt hier das Gleiche wie bei den chemisch synthetisierten Medikamenten der Humanmedizin: Was für Menschen gut ist, kann u. U. eine Katze schwer schädigen oder gar umbringen.

Pflanzliche Heilmittel (Phytotherapeutika): Sie wirken auf den Organismus der Katze nicht automatisch genauso wie auf den menschlichen Organismus. Als Beispiel sei hier das ätherische Öl der Nadelbäume genannt: Was unseren Atemwegen gut tut, kann für die Katze tödliche Folgen haben, denn die darin enthaltenen Terpene sind für sie hochgiftig. Noch stärker gilt das für das beliebte und sogar zur Floh- und Zeckenbekämpfung angebotene Teebaumöl: Finger weg, es ist Gift für Katzen (Näheres dazu ist unter https://people.freenet.de/sindern/teebaum.html zu finden)! Pflanzliche Heilmittel sind auch nicht per se harmlos und unschädlich. In den meisten Fällen handelt es sich um hochwirksame Medikamente. Unerwünschte Nebenwirkungen sind also möglich, und bei falscher Anwendung oder Dosierung können sie heftig schaden.

Homöopathika: Die klassische Homöopathie ist nicht zur Selbstbehandlung geeignet. Der Homöopath sieht sich den Patienten sehr genau an und wählt anhand einer sehr umfassenden Untersuchung und Betrachtung das nur für diesen Patienten richtige Homöopathikum aus. Wenn lediglich aufgrund eines einzelnen Symptoms ein Homöopathikum empfohlen wird: Finger davon! Ein Symptom wie Husten z. B. kann enorm viele verschiedene Ursachen haben, von harmlos bis lebensbedrohlich. Kein echter Homöopath wird aufgrund einer so nichtssagenden Angabe wie Husten ein Homöopathikum empfehlen.

Allerdings ist nicht alles, was sich Homöopathie nennt, auch wirklich Homöopathie. Viele pflanzliche Medikamente werden homöopathisch hergestellt, aber phytotherapeutisch verwendet. Das betrifft vor allem Urtinkturen und Potenzen im unteren D-Bereich. Hier gilt wieder dasselbe wie bei den pflanzlichen Heilmitteln: Sie sind wirksam, teils hochwirksam, können unerwünschte Nebenwirkungen haben und bei falscher Dosierung oder Anwendung schaden.

Bachblüten: Bachblüten sind kein Medikament. Sie sind grundsätzlich nicht zur Behandlung von Krankheiten gedacht und geeignet. Wer sie zur Bekämpfung übergroßer Ängstlichkeit, Unruhe, Aggression, Eingewöhnungsschwierigkeiten oder Pinkelproblemen geben will, sollte sich einschlägige Literatur besorgen und in der Apotheke stets um die alkoholfreie Variante bitten. Bachblüten sind unschädlich – solange durch ihren Einsatz eine notwendige tierärztliche Behandlung nicht hinausgezögert wird. Bei vermeintlich psychischen Problemen sollte daher immer auch an eine mögliche körperliche Ursache gedacht und diese abgeklärt werden.

3.10 Wie finde ich einen guten Tierarzt/eine geeignete Tierklinik?

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da jeder andere Maßstäbe für die Auswahl des TA ansetzt. Sinnvoll ist es sicher, im Freundes- und Bekanntenkreis nachzufragen, ob jemand positive oder negative Erfahrungen mit einem TA gemacht hat. Wenn auch auf diesem Wege keine Erfahrungen zu sammeln sind, dann hilft meistens nur ein Blick in die Gelben Seiten. Sinnvoll ist es, bei dem ausgewählten Arzt einen Termin auszumachen. Wenn man in die allgemeine Sprechstunde ohne Voranmeldung kommt, dann kann es durchaus sein, dass sich der Arzt nicht so viel Zeit nehmen kann, wie man es für ein erstes Kennenlernen wünscht.

3.11 Was kostet eine Behandlung?

Die Kosten für den TA werden durch die Tierärztegebührenordnung (GOT) festgelegt. Für eine Behandlung unter „normalen“ Umständen muss mindestens der einfache, maximal der dreifache Satz der GOT bezahlt werden. Besondere Umstände, wie z. B. ein Nachteinsatz, werden mit höheren Gebühren abgegolten. Aber auch hier nennt die GOT den Rahmen, in dem sich die Preise bewegen müssen. Die derzeit gültige Version stammt vom 1. August 1999 und ist unter https://www.tiermedizin.de/tierme98/taego99/f1.htm nachzulesen.

3.12 Wie finde ich einen guten Tierheilpraktiker?

Das ist alles andere als einfach, weil sich auf diesem Gebiet eine Menge Scharlatane und Betrüger tummeln, die nur auf das Geld gutgläubiger und verzweifelter Tierhalter aus sind.

Zunächst einmal ist die Bezeichnung Tierheilpraktiker kein geschützter Begriff. Wer immer will, darf sich so nennen und Tiere „behandeln“. Medizinische Kenntnisse sind nicht nötig.

Die Wirksamkeit der meisten Behandlungsmethoden, die von Tierheilpraktikern praktiziert werden, ist nicht nachgewiesen. Das soll nicht heißen, dass sie in jedem Fall nutzlos sind. Es gibt aber bisher keine Beweise für ihren Nutzen.

Für die Wahl des „richtigen“ Tierheilpraktikers können hier nur Anhaltspunkte gegeben werden. Er sollte:

  • mehr als nur oberflächliche (tier-) medizinische Kenntnisse haben
  • mehrere Jahre Erfahrung in einer Fremdpraxis gesammelt haben, bevor er seine eigene Praxis eröffnet
  • bereit sein, mit einem TA zusammenzuarbeiten
  • von vornherein auf die Grenzen seiner Möglichkeiten hinweisen – ein seriöser Tierheilpraktiker behauptet niemals, z.B. FIP, feline Leukämie oder eine chronische Niereninsuffizienz heilen zu können
  • umgehend an einen TA verweisen, wenn eine Krankheit vorliegt, gegen die er nichts ausrichten kann
  • sich den Patienten auf jeden Fall selbst ansehen und gründlich untersuchen – Fernbehandlung ist immer und in jedem Fall Scharlatanerie und außerdem nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG § 9) verboten
  • nicht gleich auf jeden „neuen Zug“ aufspringen. Wenn er jede in der aktuellsten Illustrierten als sensationelle Neuentdeckung angepriesene Methode noch am selben Tag aufgreift und als Nonplusultra verkauft, weiß er mit Sicherheit nicht, was er tut.

Ideal wäre ein guter TA mit naturheilkundlicher Zusatzausbildung.

3.13 Wenn gar nichts mehr hilft…

Manchmal kommt der Augenblick, an dem man am Ende aller Heilkunst angelangt ist. Hier steht der Mensch vor der sehr schweren Entscheidung, ob er seine Katze einschläfern lassen soll. Bei einer Krankheit ist häufig der Rat eines zweiten TA sinnvoll, um eine endgültige Entscheidung mit größerer Sicherheit treffen zu können. Letztlich sollte immer das Wohl des Tieres, nicht das des Menschen im Vordergrund stehen. Es ist nicht leicht, sich von einem langjährigen Lebensbegleiter zu trennen, aber dies wird durch die ersparten Leiden der Katze aufgewogen.

3.13.1 Der Tod eines Tieres

Leider gehört der Tod zum Leben. Und uns ist immer nur eine kurze Zeit mit den Tigern vergönnt. Wenn es so weit ist, müssen wir sie gehen lassen, auch wenn es schwer fällt. Wenn ihr noch andere Tiere habt, gebt ihnen bitte die Gelegenheit, sich ebenfalls zu verabschieden. Lasst sie den leblosen Körper beschnuppern und auf ihre Art Lebewohl sagen.

Nach einer gewissen Zeit denkt ihr bestimmt auch an eine andere Katze. Es ist kein Ersatz, und es ist keine Treulosigkeit, wenn ihr einer anderen Katze ein Zuhause gebt. Im Gegenteil, viele Katzen warten sehnsüchtig auf eine neue Heimat. Und euer Herz ist groß genug.

3.13.2 Meine Katze muss eingeschläfert werden? Wie geht das vor sich?

Um das Leben einer Katze zu beenden, benutzt der TA gewöhnlich eine von drei Methoden.

Die einfachste Variante ist die Überdosierung eines normalen Narkosemittels. Nach der Injektion schläft das Tier langsam ein, bis alle Lebensfunktionen erlöschen.

Die zweite Variante besteht aus der Gabe von zwei Spritzen: Die erste enthält ein Narkosemittel in normaler Dosierung, die zweite das eigentliche Gift (häufig T61 oder Eutha77). Die Narkose ist in diesem Fall unbedingt erforderlich, da die Gifte ohne Narkose zu einem qualvollen Ersticken führen würden.

Die dritte Methode ist umstritten. Bei dieser wird das Gift direkt in das Herz gespritzt. Wenn es funktioniert, ist das Tier binnen Sekunden gestorben. Jedoch setzt diese Methode große Erfahrung beim TA voraus. In drtk wurde schon mehrfach von Vorfällen berichtet, bei denen der TA das Herz nicht richtig getroffen hatte und die Katze noch unnötige Schmerzen vor ihrem Tod erleiden musste.

3.13.3 Darf ich meine Katze im Garten begraben?

Viele Katzenhalter wollen ihr totes Tier nicht einfach beim TA zurücklassen, da dieser es normalerweise in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt bringen lässt. Grundsätzlich ist das Begraben des Tieres im eigenen Garten erlaubt, wenn dieser nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Zusätzlich gilt, dass das Tier mit einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt werden muss. Geregelt wird dies durch den Paragraf 5 des Tierkörperbeseitigungsgesetzes, das in Deutschland bundesweit gültig ist.

Wenn man keinen eigenen Garten hat, in dem man sein Tier begraben könnte, dann existiert noch die Möglichkeit, das Tier einäschern zu lassen (TA nach entsprechenden Unternehmen fragen) oder ein Grab auf einem Tierfriedhof zu kaufen.

3.13.4 Wo finde ich die Geschichte von der Regenbogenbrücke?

Die „Regenbogenbrücke“ ist ein kleines Gedicht, welches den Halter eines verstorbenen Tieres in seinem Schmerz etwas trösten möchte. Christel Wysocki hat das englischsprachige Gedicht eines unbekannten Autors ins Deutsche übersetzt und auf https://www.christelw.de/katzen/rainbow/ veröffentlicht.

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4 FORTPFLANZUNG

4.1 Sterilisieren oder Kastrieren?

Ein populärer Irrtum ist, dass Kater kastriert und Kätzinnen sterilisiert werden. Die beiden Begriffe bezeichnen unterschiedliche Operationen: Bei der Kastration werden die Keimdrüsen (Eierstöcke, Hoden) entfernt. Bei der Sterilisation hingegen bleiben sie erhalten, jedoch werden Ei- oder Samenleiter durchtrennt. Bei Katzen ist die Kastration seit Jahren allgemein üblich. Im Gegensatz zur Sterilisation, bei der lediglich Verhinderung von ungewollten Schwangerschaften im Vordergrund steht, wird bei der Kastration auch in den Hormonhaushalt und damit in das Verhalten des Tieres eingegriffen. Hiermit wird zum einen ein dem Menschen unangenehmes Verhalten unterdrückt (z. B. das Markieren mit Urin), zum anderen wird ernstzunehmenden Gesundheitsschäden wie Krebs vorgebeugt, die z. B. eine Dauerrolligkeit verursachen kann (umfassendere Ausführungen dazu sind unter https://www.odo.in-berlin.de/kastration.html zu finden).

4.2 Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Kastration?

Die meisten Tierärzte kastrieren etwa bei Erreichen der Geschlechtsreife oder kurz davor. Aber auch ein früherer Kastrationszeitpunkt ist in der Regel unproblematisch und bietet sich insbesondere bei Freigängern oder Geschwisterhaltung an.

Eine Frühkastration erhöht übrigens nicht das Risiko, Harnsteine oder Harnwegserkrankungen zu bekommen.

4.2.1 Kater

Mit dem Erreichen der Geschlechtsreife setzt auch das Markieren ein. Der Kater wird dann ca. sechs bis zehn Monate alt sein. Meist fängt vorher der Urin an, streng zu riechen. Daher ist es bei Drinnenkatern auch nicht schwer, diesen Zeitpunkt zu treffen. Hat das Markieren erst angefangen, wird es allerhöchste Zeit. Manchmal behalten kastrierte Kater ein einmal angefangenes Markieren bei. Aber keine Sorge, das muss nicht so sein.

4.2.2 Katze

Die Katze sollte spätestens kurz nach der ersten Rolligkeit kastriert werden. Grob wird das so zwischen sechs und zwölf Monaten der Fall sein. Es gibt allerdings auch Spätzünder. Während einer Rolligkeitsphase sollte möglichst keine Kastration durchgeführt werden, da Eierstöcke und Gebärmutter stark durchblutet sind. Ist es unumgänglich, muss auf jeden Fall der Tierarzt von dem Zustand unterrichtet werden, damit er sich darauf einstellen kann.

Auch eine trächtige Katze kann noch kastriert werden. In dem Fall (möglichst frühzeitig, wenn die Föten noch klein sind) wird die Gebärmutter komplett entfernt. Das hört sich nicht gut an, ist aber manchmal für die Katze besser. Eventuell ist sie noch zu jung, oder es drohen Missbildungen aufgrund von Inzucht.

4.2.3 Besondere Berücksichtigung von Pärchen

Bei Pärchen sollte ebenso wie bei Draußenkatzen darauf geachtet werden, dass eine Kastration frühzeitig passiert, um ungewollten Nachwuchs zu verhindern.

Bei einer Kater-Kastration ist zu bedenken, dass der Kater trotz Kastration noch ca. sechs Wochen – in Einzelfällen auch länger – zeugungsfähig sein kann!

4.3 Was spricht für eine Kastration?

Es gibt viele Katzen, die in Tierheimen und bei privaten Tierschützern auf ein neues Zuhause warten. Und es gibt viele Katzen, die ungeliebt und allein auf sich gestellt versuchen, durch ihr viel zu kurzes Leben zu kommen. Es muss nicht sein, dass nur, weil jemand gern mal Katzenbabys haben möchte, noch mehr Tiere produziert werden.

Kommen wir zu „handfesteren“ Gründen:

Der unkastrierte Kater…

  • markiert sein Revier. Und die Duftmarke wirkt auf die Menschen ziemlich penetrant.
  • kämpft hart um Reviergrenzen und rollige Weibchen. Das hat häufig hohe TA-Rechnungen zur Folge, abgesehen von den schmerzenden Wunden, die sich der Kater mitunter durch diese Kämpfe einhandelt. Dazu kommt ein erhöhtes Risiko, sich durch die Kämpfe mit FeLV (Felines Leukämie Virus, also Leukämie/Leukose) oder FIV (Felines Immunschwäche Virus) zu infizieren.
  • stromert auf der Suche nach rolligen Weibchen.

Die unkastrierte Katze…

  • wird regelmäßig rollig. So eine Rolligkeit mag ja ganz putzig auf die Menschen wirken. Aber für die Katze ist es Stress. Wird ihre Rolligkeit nicht befriedigt, wird sie schnell wieder rollig. Es droht eine Dauerrolligkeit. Sie isst kaum noch, wird nervös, vernachlässigt ihre Körperpflege.
  • trägt als Draußenkatze ebenfalls ein erhöhtes FeLV-Risiko durch die Nachstellungen der Kater (insbesondere durch den Nackenbiss des Katers bei der Paarung).
  • kann krankhafte Veränderungen an der Gebärmutter bekommen (Krebs, dazu siehe auch 4.1).

4.4 Woran erkennt man die Geschlechtsreife?

Der Kater beginnt oft damit, sein Revier zu markieren. Das kann leider auch in der Wohnung passieren. Beim Markieren wird Urin mit Duftstoffen (recht penetrant für Menschennasen) meist schräg nach oben gegen eine Fläche (Wand, Schrank, Sofa, Baum, Hausecke…) gespritzt. Der Schwanz ist nach oben abgespreizt, und die Hinterpfoten treteln (oder pumpen). Auch der Urin in der Katzentoilette riecht durch die Duftstoffe streng.

Dazu kommt häufig ein typisches Revierverhalten, d. h. es beginnt die Zeit der Katerkämpfe um Revier und Weibchen.

Eine Kätzin wird rollig. Dieser Begriff ist durchaus wörtlich zu nehmen. Jeder wird eine rollige Katze erkennen, auch wenn er nicht weiß, wie das im Detail aussieht: Die Katze rollt sich auf dem Boden, streckt das Hinterteil hoch und spreizt dabei den Schwanz ab. Sie bietet sich förmlich an. Dazu kommt ein lautes Gurren und Rufen nach einem potenten Kater, was durchaus schon mal als Lärmbelästigung aufgefasst werden kann.

Auch rollige Katzen markieren. Es kommt sogar vor, dass sie in Katermanier gegen Flächen spritzen. Meist sind es aber kleine Pfützen, die der Katzenmensch an unerwünschten Stellen findet.

Eine Rolligkeit dauert ca. fünf bis sieben Tage.

4.5 Wie kann ich uns auf die Geburt und die Zeit danach vorbereiten?

Für eine Katze sind Trächtigkeit und Geburt ein völlig natürlicher und meistens unkomplizierter Vorgang. Trotzdem sollte man auf ungewöhnliche Anzeichen achten, die andeuten könnten, dass etwas nicht ganz richtig läuft. Im Zweifelsfall ist der TA der richtige Ansprechpartner – vor, während und nach der Geburt.

4.5.1 Unsere Katze ist trächtig. Wie sorgen wir für sie?

Handelt es sich um eine Rassekatze, die zu diesem Zweck zum Kater gebracht wurde, ist die Errechnung des Geburtstermins sehr einfach. Die Tragezeit einer Katze beträgt durchschnittlich 62-65 Tage (die Extremwerte sind 58-71 Tage). Schwieriger wird es, wenn die (freilaufende) Katze, die eigentlich demnächst hätte kastriert werden sollen oder eigentlich noch viel zu jung für Derartiges ist, plötzlich ruhiger wird und ein immer dickeres Bäuchlein bekommt. Dann kann man den Wurftag nur ungefähr schätzen. Allerdings kann der TA auch eine trächtige Katze kastrieren (siehe 4.2.2).

Während der Trächtigkeit wird die Katze mit dem gewohnten, hoffentlich hochwertigen Futter gefüttert wie immer (sie braucht ebenso wenig wie eine Schwangere „für zwei“ zu essen). Allerdings ist der erhöhte Kalziumbedarf zu berücksichtigen, ein geeignetes Präparat empfiehlt evtl. der TA. Sollte die Katze während der Trächtigkeit Krankheitsanzeichen zeigen oder gar Blut verlieren, ist sofort der TA aufzusuchen.

4.5.2 Geburt

Man sollte auf jeden Fall zu Hause sein, wenn die Katze wirft. Urlaubstage sind entsprechend einzuteilen. Auch bei einer Katze, die schon öfter problemlos geworfen hat, können unerwartete Schwierigkeiten auftreten. Am besten bespricht man sich vorher mit dem TA, um ihn bei Problemen erreichen zu können. Wenn man zum ersten Mal eine Katzengeburt erlebt, ist es am günstigsten, sich des Beistandes einer erfahrenen Person zu versichern und diese mit Versprechungen von Kaffee und Kuchen ins Haus zu locken.

Als Wurflager und Kinderstube eignet sich sicher ein entsprechend großer Pappkarton (mit abnehmbarem Deckel und Eingang), aber ein Korb, mit einem Polster und einem selbstgemachten abnehmbaren Himmel sieht als Katzenkinderstube doch hübscher aus. Als Einlage während der Geburt eignen sich am besten Bettnässereinlagen, die man in der Apotheke erhält. Desinfektionsmittel (am besten Sterillium, Apotheke), saubere Tücher (und Küchenrollen) und eine kleine scharfe Schere sollten zur Hand sein. Wichtig ist auch eine Gramm-genaue Waage.

Obwohl in Katzenbüchern oft zu lesen ist, dass Katzen die bevorstehende Geburt durch Unruhe oder Einstellen der Futteraufnahme anzeigen, ist das nicht immer so. Ich kenne eine Katze, die sich zehn Minuten vor der Geburt ihres ersten Kindes (insgesamt waren es dann sieben) noch kräftig den Bauch vollgeschlagen hat. Knapp vor dem Geburtstermin wird die Katze nun wirklich unruhig, hechelt und putzt sich vermehrt die Geschlechtsteile.

Normalerweise wird das Kätzchen in der Fruchtblase geboren, die die Kätzin sofort aufreißt, um das Kleine trockenzulecken. Die Nachgeburt wird gefressen und dabei die Nabelschnur abgekaut (länger als 2 cm sollte sie nicht sein, damit sie sich nicht um ein Beinchen des Neugeborenen wickeln kann). Hört die Katze nicht auf zu kauen und kommt zu nahe an das Bäuchlein des Kleinen, nimmt man es ihr weg. Wenn sie das Kleine nicht auspackt, Fruchtblase aufreißen, abnabeln (die Nabelschnur möglichst ein wenig massieren vor dem Abschneiden) und, wenn das Kätzchen nicht atmet, ausschütteln (bitte vorher unbedingt zeigen und erklären lassen). Übertragene Kätzchen überleben Sauerstoffmangel nach der Geburt viel schlechter (geringe Herzglykogenreserve), deshalb sollten spätestens am 69. Tag die Kätzchen notfalls durch einen Kaiserschnitt geholt werden.

Meist kommen die Jungtiere in Abständen von einer halben bis einer Stunde, es können aber auch Stunden dazwischen sein. Wenn die Kätzin in diesen Pausen keine Wehen hat, verläuft alles normal. Sollte sie aber über längere Zeit (ab ca. 1 Std.) Wehen haben, ohne dass ein Kind erscheint, bitte den TA anrufen!

Zu jedem Kätzchen gehört eine Nachgeburt; wenn eine fehlt, TA kontaktieren. Eine im Körper verbliebene Nachgeburt kann schlimme Folgen haben.

4.5.3 Aufzucht

Nun ist die Geburt vorbei, das Körbchen mit einer frischen Einlage versehen, im Idealfall trinken alle Kätzchen tretelnd, dabei geschwind ihre Geschwister wegschubsend, und die junge Mutter schnurrt beruhigend. Die Kätzchen sind gewogen und ein Geburts- und Aufzuchtprotokoll angelegt, denn die Kleinen sollen die ersten Wochen täglich zur selben Zeit gewogen werden, damit man sofort sieht, wenn eines nicht zunimmt. Waage, Wurfkorb, Menschenhände – alles wird peinlich sauber gehalten und desinfiziert. Besucher der Wöchnerin schauen mit den Augen, nicht mit den Händen. Ebenso Kinder, die zwar beobachten und die Mama streicheln, jedoch die Kätzchen nicht herausnehmen und herumtragen dürfen. Die Kätzin verliert einige Tage noch ein wenig Blut. Bis das vorbei ist und solange die Nabelschnüre noch nicht abgefallen sind (nach ca. sechs Tagen), wird die Einlage des Wurflagers täglich gewechselt. Bei den geringsten Anzeichen von Erkrankungen von Mutter oder Kindern muss sofort der TA kontaktiert werden.

In der ersten Lebenswoche nehmen die Kleinen etwa 1-2 g täglich zu. Mit vier Wochen sollten sie zwischen 350 und 500 g schwer sein, wobei die Mädchen meist leichter sind als die Kater. Mit neun bis zehn Tagen öffnen sie die Augen (sollten sie sich nicht öffnen oder gar die Lider anschwellen, TA kontaktieren). Die Mutter nimmt beim Putzen Kot und Urin auf (dadurch bleibt das Nest sauber und geruchlos für Feinde), solange die Kleinen sich nur von Muttermilch ernähren. Die Mutter sollte weiterhin Kalzium erhalten und ausreichend fressen. Wenn meine Anna nicht fressen wollte, stellte ich ihr das Futter in den Wurfkorb. Da sie es als nicht geeignet für ihre Kinder einstufte, futterte sie sofort das Schüsselchen leer.

Ehe die Kleinen vier Wochen alt sind, sollten sie neben dem Wurfkorb ein Kinderklo (flache, kippsichere Schale, kein Klumpstreu, da es gerne gefressen wird) finden. Ich weiß noch, wie so ein kleiner Mann laut jammernd und entsetzt das Würstchen anstarrte, das da plötzlich aus ihm herauskam. Meist wird das Klo gerne benutzt, vor allem zum Spielen. Dafür benutzte eines unserer Katzenkinder hartnäckig die Trockenfutterschale als Klo (hat sie sich aber bald wieder abgewöhnt).

Ab etwa vier Wochen verlassen sie ihr Körbchen und beginnen, ihre Umgebung zu erforschen. Da sie aber die Gewohnheit haben, den Menschen auf Schritt und Tritt zu folgen, ist es am besten, ihre Aktivitäten vorerst auf einen Raum zu beschränken, damit man nicht auf sie tritt. Wir haben deshalb in die offene Türe eines Zimmers ein ca. 20 cm hohes Brett geklemmt, über das die Mutter hüpfen konnte, nicht aber die Kinder, und dadurch verhindert, dass die Kleinen in der Wohnung herumlaufen und sich an den unmöglichsten Stellen zum Schlafen niederlassen.

Als Erstfutter eignet sich gutes Katzenfutter (siehe Kapitel 2). Wenn die Mutter nicht mehr so viel säugt, sollte man die Kleinen fünfmal am Tag füttern: abwechselnd Futter und Brei aus Kondensmilch und Hefeflocken, versetzt mit Kalzium und Vitaminen.

Zum Impfplan siehe 3.3. Der Zeitpunkt der ersten Entwurmung richtet sich nach den Lebensumständen der Mutterkatze. Welpen von Freigängerinnen sollten so früh wie möglich, evtl. schon mit zwei Wochen, erstmals entwurmt werden, alle anderen kurz vor den ersten Impfungen.

Wenn die Kleinen abgegeben werden sollen, sieht man sich rechtzeitig (d. h. sobald sie geboren sind) nach geeigneten Plätzen um. Ihre neuen Halter dürfen sie zwar besuchen, aber erst mitnehmen, wenn sie zwölf Wochen alt sind. Dass nur der beste Platz mit den nettesten Menschen gut genug ist, versteht sich von selbst. Auch bei Hauskätzchen sollte man sich zumindest die Impfkosten ersetzen lassen. Dieser Beitrag ist für gute künftige Katzeneltern sicher selbstverständlich.

4.6 Mutterloses Junges – was nun?

Kommt man in die Verlegenheit, ein mutterloses Kätzchen aufziehen zu wollen oder müssen, gibt es einige Dinge, die unbedingt zu beachten sind. Grundsätzlich allerdings unterscheidet sich die Versorgung eines Katzenbabys nicht sehr von der eines menschlichen Kindes.

Als obersten Grundsatz (wie immer bei der Tierhaltung) sollte man wohl nehmen, dass der TA einer deiner besten Freunde ist! Mit dem Kätzchen sollte man sich also schnellstmöglich zu ihm begeben. Erst mal muss das Kleine gründlich untersucht werden und dann mit Sicherheit eine Behandlung gegen Parasiten – innere wie äußere – bekommen. Auch eine Unterstützung des Immunsystems ist in vielen Fällen anzuraten (Baypamun).

Hat man das solcherart grundversorgte Kätzchen dann zu Hause, braucht es viel Wärme. Eine schlichte Wärmflasche ist nicht so gut, weil die Wärme nicht gleichbleibend ist und relativ schnell nachlässt. Am besten hat sich eine so genannte „Ferkellampe“ bewährt; das ist eine große Rotlichtlampe, die man für wenig Geld z. B. im landwirtschaftlichen Handel bekommt. Diese Lampen können, im Gegensatz zu „normalen“ kleinen Rotlichtlampen, auch im Dauereinsatz sein, ohne dass sie schmelzen. Die Ferkellampe wird mit ihrer Kette etwa 60 Zentimeter über dem Kätzchen aufgehängt (Temperatur im Auge behalten!) und spendet tage- oder auch wochenlang gleichbleibende Wärme. Wenn das Kleine ein bisschen größer ist und nicht mehr ganz so viel Wärme benötigt, sollte es allerdings eine Ausweichmöglichkeit haben und sich auch außerhalb des unmittelbaren Strahlbereichs der Lampe hinlegen können. (Übrigens sind diese Ferkellampen auch bei erwachsenen kranken oder angeschlagenen Tieren sehr hilfreich!)

Als Aufenthaltsort für das Kätzchen haben sich z. B. große Kaninchenkäfige bewährt. Dort ist es sicher untergebracht, kann am Leben der Familie teilnehmen und hat genügend Platz, sich ein wenig zu bewegen. Auch ein Mini-Katzenklo und später Futter- und Wasserschüsselchen finden darin Platz.

Je nachdem, wie alt das Kätzchen ist, benötigt es etwa alle zwei Stunden Milch. Am besten besorgt man sich spezielles Katzenaufzuchtmilchpulver beim TA. Es wird für jede Fütterung frisch mit warmem Wasser angerührt. Wie bei menschlichen Babys ist die richtige Temperatur sehr wichtig! Sehr kleine Katzenwelpen muss man vielleicht erst mit einer kleinen Einwegspritze (ohne Kanüle) füttern, ihnen jeweils ganz wenige Tröpfchen vorsichtig ins Mäulchen träufeln, bis pro Mahlzeit etwa 5-10 ml getrunken wurden. Etwas größere Babys kommen meist mit speziellen Aufzuchtsfläschchen (aus dem Tierbedarfshandel) prima zurecht. Vielfach werden auch einfach die kleinen Milchfläschchen benutzt, in denen Liebesperlen angeboten werden. Bei beiden Flaschenarten muss man auf eine angemessene Größe des Schnullerloches achten. Wenn es zu groß ist, verschlucken sich die Kleinen leicht. Man muss natürlich peinlich auf Hygiene achten, immer sauber ausgewaschene Flaschen und Schnuller sind sehr wichtig!

Nach der Mahlzeit gilt es, eine weitere, wichtige Aufgabe der Katzenmama zu übernehmen: Die Verdauung des Kätzchens anregen! Dazu muss das Bäuchlein sanft massiert werden, mit kleinen, streichelnden Bewegungen, immer nach unten, dem Schwänzchen zu. Nimmt man dazu in warmem Wasser ausgedrückte Wattebäusche, kann man damit gleich prima den abgegebenen Urin und Kot aufnehmen und das Hinterteilchen schön abwaschen. Das Kleine bitte danach gleich wieder trocknen, sonst entzieht die Verdunstungskälte zu viel Körperwärme.

Im Alter von etwa drei Wochen ist das Katzenkind dann so weit, langsam mit festerer Nahrung bekannt gemacht zu werden. Eine gute Methode besteht darin, dem Kleinen erst mal seine gewohnte Milch auf einer Untertasse anzubieten. Es wird zunächst hineintapsen, schnuppern und gar nicht wissen, was es damit anstellen soll. Wenn man immer wieder seine Fingerspitze in die Milch taucht und dann zum Ablecken/Absaugen anbietet, wird das Tierchen irgendwann begreifen. Aber bitte nicht von einem Moment zum anderen erwarten, dass das Katzenkind „umsteigt“. Es wird sicherlich ein paar Tage dauern, bis es die Fläschchen gar nicht mehr braucht!

Hat das Kleine begriffen, worum es geht, kann man anfangen, ganz langsam vermustes Katzenkinder-Dosenfutter unter die Milch zu mischen und den Anteil allmählich zu steigern. Manche Tierchen lernen das sehr schnell und mögen dann auch bald kein Fläschchen mehr. Manche tun sich schwer damit. Evtl. muss man tricksen, indem man dem Katzenkind beispielsweise winzige Bröckchen des Dosenfutters in die Mundwinkel schmiert und darauf wartet, dass es beim Putzen auf den Geschmack kommt. Ein wichtiges, auch in dieser Phase immer wieder benötigtes Utensil ist ein weiches Handtuch. Bei kleinen Kätzchen muss man eigentlich ständig irgendwas abwischen und säubern.

Die Erziehung zur Sauberkeit läuft fast von allein. Bis zum Alter von etwa drei Wochen muss man mittels Wattebäuschen und ständigem Wechseln der Unterlagen nachhelfen, aber dann geht es gewöhnlich ganz schnell, dass das Kleine selbstständig das Katzenklo aufsucht: Sowie es mobil genug auf den eigenen Beinchen ist, muss man es ihm eigentlich nur ab und zu zeigen.

Wenn man auf seinen gesunden Menschenverstand hört, das Kleine jede Woche dem TA vorstellt und nicht erwartet, dass immer alles nach (Zeit-) Plan geht, ist die Katzenaufzucht eine lohnende und schöne Sache.

4.7 Bekommen kastrierte Kater dickere Köpfe?

Nein. Das ist Unsinn.

4.8 Meine Katze ist trotz Kastration rollig

Es ist zwar selten, kann aber leider passieren. Wenn neben den Eierstöcken noch versprengtes Eierstockgewebe vorhanden ist, werden weiterhin Hormone produziert, die die Katze rollig werden lassen. Eine erneute Operation ist aus den unter 4.3 genannten Gründen angebracht. Unter Umständen nimmt der TA auch die Gebärmutter heraus.

4.9 Kann ich nicht die Pille geben?

Die Pille ist recht umstritten. Für einen kurzen begrenzten Zeitraum ist es sicher kein Problem. Aber zum einen wurde bei manchen Katzen festgestellt, dass die Pille mit der Zeit keine Wirksamkeit mehr zeigt. Und zum anderen können sich bei permanenter Pillengabe hormonabhängige Krebserkrankungen oder Gebärmuttervereiterungen entwickeln. Daher sollte man eine Katze besser kastrieren lassen.

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5 VERHALTEN

5.1 Meine Katze pinkelt nicht ins Klo, was soll ich tun?

Wenn eine Katze plötzlich unsauber wird, sollte man zu Ergründung folgenden Fragenkatalog beantworten:

  • Seit wann tritt das Problem auf? Um den Grund eines möglichen Protestpinkeln herauszufinden, muss man einfach so genau wie möglich die Katze beobachten.
  • Besuch beim TA. Es könnte z. B. eine Blasenentzündung vorliegen, die Katze gibt dem Klo die Schuld an den Schmerzen beim Wasserlassen und hofft, es sei anderswo angenehmer.
  • Ist die Katze kastriert? Wird die Katze geschlechtsreif kann es zum Markieren des Reviers kommen. Nach der Kastration sollte dieses Problem behoben sein, nur in seltenen Fällen wird trotzdem weiter markiert. Dann muss man wohl damit leben.
  • War die Katze vorher Freigänger? Oftmals zeigt eine Katze ihren Unmut über gestrichenen Freigang mit Protestpinkeln an. Abhilfe kann hier fast nur durch erneuten Freigang geleistet werden. Es ist mir aber auch ein Fall bekannt, wo das Füllen des Katzenklos mit ganz profanem Kies das Problem gelöst hat.
  • Veränderungen im Wohnbereich; Katzen sind Gewohnheitstiere, und oftmals hassen sie nichts mehr als Veränderungen in ihrem Revier. Darunter können fallen:
    • Umzug in eine neue Wohnung
    • Kauf neuer Möbel
    • Umstellen der Möbel
    • Umstellen der Katzenmöbel
    • neue(r) Lebensgefährte/-in
    • neues Katzenklo
    • anderer Aufstellort desselben
    • Umstellung der Katzenstreu
  • Ist ein neuer Spielkamerad eingezogen? Oftmals zeigt eine Katze Abneigung oder Eifersucht gegen einen neuen Kumpel durch Protestpinkeln an. Da hilft eigentlich nur: Augen zu und durch. Wenn es gar nicht geht, muss ein neuer Platz für den Kumpel gefunden werden.
  • Ist das Katzenklo der Katze sauber genug? Als Abhilfe könnten wirken:
    • Reinigung des Katzenklos mehrmals täglich
    • Aufstellen eines weiteren Klos
    • Verschiedene Streu ausprobieren
  • Ist das Katzenklo zu sauber? Dagegen hilft Auswaschen nur mit heißem Wasser und evtl. wenig Neutralseife. Keine scharfen Putz- oder Desinfektionsmittel verwenden, die die Katzennase beleidigen.

5.2 Die Katze ist aggressiv

Eine Katze kann auf die unter 5.1 genannten Punkte auch mit Aggressivität reagieren. Auch hier gilt: So genau wie möglich beobachten.

Es könnte natürlich auch sein, dass sie aus Angst aggressiv reagiert. Dann hilft Geduld, Geduld und noch mal Geduld. Ist die Katze neu eingezogen, muss sie sich natürlich erst an die neue Umgebung, die dort lebenden Tiere und Menschen gewöhnen. Am besten lässt man der Katze erst mal ihre Ruhe. Empfehlung: In gewissen Abstand hinsetzen, die Blickrichtung nicht direkt zur Katze, und mit ruhiger, leiser Stimme irgendwelche Geschichten erzählen, aus einem Buch oder der Zeitung vorlesen. Sobald sich die Katze akklimatisiert hat, siegt i. d. R. ihre Neugier.

Weniger Aggressivität denn kindliche Verspieltheit sind die Kampfspiele von jungen Katzen. Auch wenn sie dabei die Hände ihrer Menschen anfallen, deren Beine zerkratzen oder ihnen nachts in die Zehen beißen – das ist nicht bös gemeint, sondern für ihre Entwicklungsphase normales Spielverhalten. Abhilfe schafft hier am ehesten ein kätzischer Spielkamerad – dann wird mit dem gekämpft. Oder feste Zeiten und Gewohnheiten für Kampfspiele, zu denen der menschliche Spielkamerad sich mit dicken Lederhandschuhen bewaffnet, die nackten Hände mit einem Handtuch umwickelt oder sie in einer Plüsch-Handpuppe versteckt. Jeder (!) Versuch, die nackte Haut zu attackieren, sollte sofort gestoppt werden: still halten, laut „Nein“ sagen, laut jammern, bis das Tierchen los lässt, und das Spiel umgehend beenden. Notfalls „zurückbeißen“ – ein leichtes (!) Zwacken ins Ohr kann wahre Wunder wirken.

5.3 Meine Katze kratzt an Tapeten

Das Kratzen an Tapeten und/oder Möbelstücken kann u. U. daran liegen, dass der Kratzbaum

  • an einer ungünstigen Stelle steht: Der optimale Standpunkt liegt zwischen Lieblingsschlafplatz und Katzenklo.
  • zu klein ist
  • nicht sicher genug ist, sprich keinen festen Stand hat oder bereits umgekippt oder zusammengekracht ist
  • der Katze völlig neu ist und sie den Zweck dieses Katzenmöbels nicht kennt

Um nicht wochenlang immer wieder den Kratzbaum ab- und aufbauen zu müssen, kann z. B. mit einer Art Kratzbrett der beste Standort ausgetestet werden. Dazu empfiehlt sich entweder ein fertiges zu kaufen oder aber einen Regalboden aus dem Baumarkt mit einem Stück Teppichboden zu bespannen. Wird das Kratzbett an einer bestimmten Stelle angenommen, empfiehlt es sich, den Kratzbaum dort aufzubauen.

Ist der Kratzbaum zu klein, entweder einen größeren kaufen oder, falls möglich, den vorhandenen erweitern. Kratzbaumsysteme gibt es zu kaufen. Wer handwerklich begabt ist, kann eine schöne Kratzbaumwohnlandschaft selbst entwerfen.

Ob ein Kratzbaum sicher ist oder nicht, lässt sich schnell herausfinden. Wird vorsichtig dran geruckelt, und er beginnt zu schwanken, so wird es nicht lange dauern, und das Ding fällt mitsamt Mieze um. Sicherer kann der Baum z. B. gemacht werden, indem er mit Winkeln an die Wand geschraubt wird. Manchmal hilft es auch schon, den Deckenspanner zusätzlich mit Schrauben in der Decke zu verankern.

Gerade jungen Katzen muss man möglicherweise erst mal zeigen, wofür der Kratzbaum gut sein soll: Immer wieder geduldig Katze nehmen, an den Baum setzten und mit den Pfötchen an einer Säule kratzen. Bei älteren Katzen führt womöglich die Sisalbespannung zu Verwirrung, wenn sie dies nicht kennen. Dann hilft u. U. ein Gang zum Förster oder Bauern, der einem sicherlich gern einen starken Ast überlässt.

5.4 Katzensprache

Katzen sprechen zwei Sprachen mit jeweils mehreren Ebenen: Lautsprache, Mimik, Körpersprache und Duftsignale. Die eine Sprache dient der Verständigung untereinander und ist artspezifisch, d.h. gleiche Signale haben bei jeder Katze die gleiche Bedeutung. Die andere dient der Verständigung über Artgrenzen hinweg und ist individuell, denn sie entwickelt sich erst im Zusammenleben der Katze mit ihrer Familie, zu der neben dem Menschen auch andere Haustiere gehören können.

5.4.1 Verständigung zwischen Katzen

Wenn befreundete Katzen einander begegnen, begrüßen sie sich meistens mit einem kurzen leisen Erkennungslaut, gefolgt vom „Nasenkuss“. Dabei legen sie ihre Nasen und manchmal auch die Stirn aneinander. Gelegentlich geben sie auch Köpfchen – die eine stößt der anderen sanft den Kopf in die Seite und streicht anschließend mit der Wange oder sogar dem ganzen Körper an ihr entlang – und kontrollieren die Analregion.

Einander fremde Katzen taxieren sich zunächst. Sind sie freundlich gestimmt, folgt eine vorsichtige Kontaktaufnahme, die bis auf eine ausgeprägte Zögerlichkeit genauso aussieht wie bei befreundeten Katzen. Sind sie eher feindselig gestimmt, starren sie sich zunächst einfach nur an, fauchen vielleicht auch. Wenn keiner dem Blick des anderen ausweicht, werden größere Geschütze aufgefahren. Die Kontrahenten umkreisen einander im Zeitlupentempo, machen einen Buckel, sträuben das Fell, plustern den Schwanz auf, drehen die Ohren zur Seite und beginnen abwechselnd zu fauchen und zu grollen. Dieses Grollen, einem Knurren nicht unähnlich, geht in einen kehligen Gesang über, der unmittelbar vor dem eigentlichen Angriff in einem schrillen Schrei kulminiert, wenn der andere sich nicht freiwillig zurückzieht. Der Kampf selbst ist meist heftig und kurz, von Spucken und schrillem Kreischen untermalt. Wenn der Sieger feststeht, wenden beide den Blick voneinander ab. Der Sieger bleibt an Ort und Stelle und beginnt sich zu putzen, der Unterlegene schleicht in geduckter Haltung davon.

„Gesprochen“ wird bei Katzen vor allem in der Beziehung zwischen Katzenmutter und ihren Jungen. Die Katzenmutter benutzt spezifische Lock-, Beruhigungs-, Achtung- und Warnlaute, mit denen sie ihre Jungen lenkt, bei der Jagd anleitet, auf Gefahren aufmerksam macht und erzieht. Das Schnurren wird gezielt zur Beruhigung und Förderung der Entspannung eingesetzt – von beiden Seiten. Die Jungen benutzen darüber hinaus ein Angst- und Verlassenheits-Fiepen, um ihre Mutter zu rufen.

5.4.2 Verständigung zwischen Katze und Mensch

Um sich mit dem Menschen zu verständigen, bedient sich die Katze hauptsächlich der gleichen Kommunikationsmittel, die ein Katzenjunges gegenüber seiner Mutter verwendet, baut diese aber aus bzw. verfeinert sie. Dadurch variieren Form und Bedeutung der Signale stark, und es kann vorkommen, dass nur der Halter bestimmte Signale seiner Katze versteht, ein anderer Mensch sie aber nicht zu deuten weiß, obwohl er Katzenerfahrung hat.

Die Bedeutung des Schnurrens ist die gleiche wie zwischen Katzen untereinander. Es soll beruhigen, manchmal auch beschwichtigen, und Zufriedenheit sowie Wohlbefinden ausdrücken.

Ebenso eindeutig ist das Fauchen. Es heißt immer: „Lass das, geh mir vom Leib, zieh dich zurück.“ Angelegte Ohren, ein peitschender Schwanz, gesträubtes Fell sagen das Gleiche.

Wenn die Katze ihren Menschen zu etwas animieren will, ist das meist am Tonfall zu erkennen: Das Maunzen klingt auffordernd bis fordernd, manchmal auch jammernd oder lockend. Bei manchen Katzen geht der fordernde, mit offenem Maul hervorgebrachte Maunzton in ein mit geschlossenem Maul hervorgebrachtes „mmmrrrut“ über, wenn die Katze ungeduldig wird oder meint, der Mensch habe endlich begriffen, was sie will.

Unterstrichen wird das Ganze häufig durch Begrüßungsgesten, die gezielt zur Überredung eingesetzt werden: Die Katze streicht ihrem Menschen um die Beine, richtet sich an ihm auf, stupst ihn mit dem Kopf an, reibt Stirn, Oberkopf, Wangen, Kinn, Lippen und Flanken an ihm und umschlingt zum Abschluss seine Beine mit dem Schwanz. Da dabei fast alle Duftdrüsen der Katze zum Einsatz kommen, dient dieser Vorgang nebenbei auch dazu, einen Besitzanspruch zu verdeutlichen: „Mein Mensch!“

Ein trillerndes „prrrrruit“ ist meistens eine Begrüßung oder eine freundliche Aufforderung, der Katze zu folgen, gemischt mit Vorfreude. Dieser Triller wird folgerichtig fast nur dann eingesetzt, wenn die Katze sicher ist, dass ihr Wunsch gleich erfüllt wird. Begleitet wird er häufig von einem steil in die Höhe gestreckten, leicht zitternden oder an der Spitze umgebogenen Schwanz.

Ebenfalls freundliche, etwas nachdrücklichere Aufforderung oder Frage („Was ist los?“ – „Was willst du?“ – „Darf ich …?“ – „Gibst du mir …?“) ist das „stumme Miau“, bei dem die Katze den Menschen direkt anschaut und das Maul öffnet wie beim Maunzen, ohne allerdings einen Ton von sich zu geben.

Redselige Katzen, vor allem Orientalen, geraten regelrecht ins Erzählen. Was sie damit jeweils ausdrücken wollen, wird meistens nur – und auch nicht immer – vom Halter des Tieres verstanden.

Wirft sich eine Katze auf die Seite oder den Rücken und wälzt sich hin und her, blinzelt einen an und maunzt dabei evtl. mit lockendem Unterton, so ist das eine Aufforderung. Mit dieser Gestik zeigt die rollige Katze dem Kater ihre Bereitschaft zur Paarung. Dem Menschen hingegen signalisiert sie damit Wohlbefinden und fordert zum Spiel oder zu Zärtlichkeiten auf, allerdings nicht unbedingt zum Bauchkraulen! Auch Katzen, die absolut nicht am Bauch berührt werden mögen, präsentieren ihn so verlockend – um dann ziemlich unwirsch klarzustellen, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Dieses Signal ist deshalb bei fremden Katzen mit Vorsicht zu genießen.

Wenn eine Katze irgendetwas mit den Augen fixiert, ein paar Mal kurz „mäk“ oder „mäk-mäk“ sagt und/oder mit den Zähnen „klappert“, hat das nichts mit Kommunikation zu tun. Hier handelt es sich um eine Ersatzhandlung: einen angedeuteten Tötungsbiss für eine (unerreichbare) Beute.

5.5 Verbote und Erziehung

Eine Katze lässt sich nur sehr begrenzt erziehen. Anders als beim Hund, sieht die Katze im Menschen vor allem ein Mittel zum Zweck, keinen Rudelführer, dem sie sich unterordnet. Man kann praktisch nur versuchen, ihr beizubringen, dass einige Dinge nicht erwünscht sind.

5.5.1 Verbote

Um Verbote durchzusetzen, haben sich folgende Mittel bewährt:

  • Wasserspritze oder -pistole
  • Katze anpusten
  • strenger Blick, erhobener Zeigefinger, energisches Nein
  • Klatschen mit den Händen
  • absolute Konsequenz

Dabei ist es wichtig, die Katze auf „frischer“ Tat zu erwischen. Eine nachträgliche Bestrafung macht keinen Sinn, weil die Katze den Zusammenhang zu einer längere Zeit zurückliegenden Tat nicht erkennen kann.

5.5.2 Erzieherische Maßnahmen

Völlig falsch ist es, eine Katze, die an falscher Stelle ihren Urin abgegeben hat, z. B. mit der Nase in die Pfütze zu drücken oder gar zu schlagen. Mit Schlägen (und sei es nur ein Klapps) kann die Katze wenig bis nichts anfangen. Außerdem riskiert man ihr Vertrauen, wenn die Hand, die Futter reicht und streichelt, auch schlägt. Katzen sind sehr reinliche Tiere und pinkeln niemals ohne Grund irgendwo hin (siehe 5.1).

Soll der Katze z. B. beigebracht werden, nicht am Tisch zu betteln, hilft nur konsequentes (!) Runterschubsen, Anpusten oder Aussperren. Jede Ausnahme wird von der Katze als Aufhebung des Verbots betrachtet. Eine gesäuselte Diskussion wie: „Bitte, liebe Katze, würdest du so freundlich sein und mir mein Frühstück überlassen?“, löst bei der so Angesprochenen nur einen Lachkrampf aus. Kommandos wie „Runter da!“ oder „Geh weg da!“ haben sich nicht bewährt, die Katzen nehmen das als Spitznamen.

5.6 Neue Mitbewohner

Während eines Katzenlebens kann in der Familie viel passieren. Neue Menschen oder Tiere kommen, andere verlassen die Familie. Die Katze sollte immer einbezogen werden. Stell der Katze neue Familienmitglieder vor, und lass sie sich von Gehenden verabschieden. Katzen mögen keine Veränderungen, und daher sollte der Tiger in einer solchen Zeit immer möglichst liebevoll umsorgt werden.

5.6.1 Wenn eine andere Katze/ein anderes Tier einzieht

Die Frage, ob es Sinn macht, einen Spielkumpanen zu holen, kann kein anderer beantworten als der Halter selbst. Jede Katze hat einen eigenen Charakter. Es gibt gesellige Katzen, aber auch Einzelgänger. Hier gilt die Devise: Versuch macht klug. Am besten ist es, schon von vornherein ein Geschwisterpärchen aufzunehmen. Da fällt die Eingewöhnungsphase weg.

Allgemein sollte man nicht unbedingt völlig verschiedene Charaktere mischen, und der Neue sollte möglichst nicht der Dominantere sein. Man sollte einer älteren, ruhigen Katze nicht einen jungen Fellball vor die Nase setzen, wobei ein junges Pärchen den Alltag durchaus wieder interessant machen kann. Bei kleinen Fellbällen spricht man oft von einem „Welpenbonus“. Aber auch den kennt nicht jede erwachsene Katze.

Wie auch immer die Wahl ausfällt, die vorhandenen Katzen haben Priorität vor den Neuankömmlingen. Sie sollten immer zuerst gefüttert, gestreichelt und bespielt werden. Die neuen müssen sich unterordnen. Das fällt gerade bei süßen kleinen Babykatzen schwer, ist aber sehr wichtig, damit die Erstkatze sich nicht zurückgesetzt fühlt.

Will man eine neue Katze in eine bestehende Gruppe integrieren, gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten:

  1. Man lässt die Katzen das unter sich austragen. Da durch eine neue Katze die Rangfolge neu diskutiert werden muss, sollte man nur eingreifen, wenn Blut fließt. Alles andere sieht schlimmer aus, als es ist.
  2. Man trennt vorhandene Katzen und Neuankömmlinge. Kontakt ist erst mal nur durch Schnüffeln unter der Türspalte möglich. Nach einer Weile (ein oder mehrere Tage) wechselt man die Zimmer, so dass der Neuankömmling in Ruhe das Rest-Revier beschnuppern kann. Derweil kann die Gruppe der Alteingesessenen das Zimmer des Neuankömmlings inspizieren.

Bei beiden Variationen kann der Dosi natürlich helfend eingreifen. Er streichelt erst die eine Gruppe und geht dann zur anderen. Er reibt die eine Gruppe mit einem Handtuch ab und gibt es der anderen zum Schnüffeln. Das geht auch mit Schlafkissen sehr gut, die man zwischendurch austauscht. Es hat auch schon geholfen, beide Parteien mit einem gemeinsamen Duft zu versehen, z. B. Vanille (keine Öle nehmen!), Malzpaste oder einfach ein vom Dosi getragenes T-Shirt.

5.6.2 Wenn es menschlichen Nachwuchs gibt

Eine Schwangerschaft ist eine aufregende Sache. Aber ein Baby ist kein Grund, ein Mitglied der Familie, zu der ja auch die Katzen gehören, rauszuwerfen. Alle müssen sich neu arrangieren. Natürlich auch die Katze.

Dabei braucht sie Hilfe. Sie versteht nicht, was da vorgeht. Lasst sie alles abschnuffeln und bepfoteln, was für das Baby angeschafft wird. Lasst sie tagsüber auch mal mit euch ins Babyzimmer gehen.

Die Kuschelstunden mit der Katze sind für die werdende Mutter schön und entspannend. Genieße sie, und informiere dich über Toxoplasmose (siehe 3.2.9), bevor die Verwandtschaft oder der Frauenarzt dich darauf anspricht. Auch das Allergierisiko für Babys wird durch eine Katze nicht größer. Im Gegenteil.

Katzen bringen keine Babys um und stehlen ihnen auch nicht den Atem. Trotzdem solltet ihr die Katze nicht mit dem Baby allein lassen, wenn dieses schläft. Hat das Baby ein eigenes Zimmer, kann man die Tür schließen. Mit einem schmalen Gitter (Marke Eigenbau), das man in den Türspalt einhängen kann, kann man auch bei offener Tür die Katze aussperren. Schläft das Baby im Elternschlafzimmer, wird es schwierig, denn dass die Katze auf einmal nicht mehr dort schlafen soll, ist für sie nicht zu verstehen, geschweige denn einzusehen. Macht ihr ein anderes Zimmer angenehm, z. B. durch einen kuscheligen Schlafkorb oder eine Decke, die nach euch riecht.

Manche Katzen finden Dinkel- oder Kräuterkissen unwiderstehlich. In diesem Fall sollte man so etwas nicht für das Babybett kaufen.

Wenn das Baby da ist, sollte es der Katze vorgestellt werden. Schon in der Klinik kann der Vater das Babyschreien aufnehmen und ein Spucktuch mitbringen. So hat Katz schon mal was zu hören und zu riechen. Zu Hause kann die Reaktion ganz unterschiedlich ausfallen. Viele Katzen mögen das Schreien und Strampeln nicht. Es ist ihnen nicht geheuer, und sie machen einen Bogen um das Baby. Wird die Katze eifersüchtig, kümmert euch bitte möglichst viel um sie. Beschmust und bespielt den Tiger, wenn das Baby euch Ruhe lässt.

Wenn das Menschenbaby anfängt zu krabbeln, ist es doch wunderschön, dass statt einer tutenden Plastiklok ein Kätzchen zum Krabbeln animiert. Ihr werdet sehen, Katze und Baby sind sehr gut verträglich. Allerdings gibt es ein paar Kleinigkeiten zu beachten, insbesondere, wenn das Kind ins Krabbelalter kommt:

  • Futter: Klaut Baby mal vom Katzenteller, ist das kein Problem. Solange der Fressplatz sauber gehalten wird und kein altes Feuchtfutter rumsteht, besteht kein Grund zur Panik.
  • Katzenklo: Na ja, ein Sandkasten draußen wäre für das Baby besser. Aber von ein bisschen Buddeln in der Katzenkiste geht die Welt nicht unter. Haltet das Klo sauber, sammelt die Klumpen möglichst sofort raus, bevor es das Kind tut, und achtet darauf, dass Wurmbefall bei der Katze umgehend behandelt wird.
  • Kratzen: Gelegentliche Kratzer werden sich nicht vermeiden lassen. Meist sind die Katzen vorsichtig. Vermutlich haben auch Menschenbabys den Welpenbonus. Aber es kann mal passieren, dass ein Kind keine Ruhe gibt und die Katze sich wehren muss. Dann wird das Kind schnell begreifen, dass die Katze nicht am Schwanz gezogen werden will.

5.7 Spielen

Die meisten Katzen spielen für ihr Leben gern. Mit sich selbst, mit ihren Leuten, mit anderen Tieren, mit Blättern, Papierkugeln, Lichtreflexen… Zu geeignetem Spielzeug siehe 1.4.4.

5.8 Seltsame Klo-Gewohnheiten

  • Sie benutzt das Klo, pieselt aber über den Rand: Abhilfe schafft ein größeres Klo mit breiterem Rand oder ein Klo mit Haube.
  • Sie scharrt die ganze Streu raus: Ein größeres Klo oder eines mit Haube könnte helfen. Evtl. eine andere Streu ausprobieren.
  • Sie verscharrt ihr Häufchen nicht: Vielleicht hat sie’s nie gelernt. Vielleicht zeigt sie damit aber auch: „Mein Revier, hier bin ich der King/die Queen, ich brauch mich nicht zu verstecken.“ Dann lässt sich an diesem Verhalten nichts ändern.
  • Sie setzt den Kot im Klo ab, pieselt aber woanders hin: Organische Ursachen (z. B. Harnwegsentzündung) ausschließen. Zweites Klo aufstellen – manche Katzen möchten großes und kleines Geschäft trennen.
  • Sie verlässt das Klo mit so viel Tempo und Schwung, dass sie die Streu sonst wohin trägt: Dieses Verhalten ist drtk-intern als PFEG (postfäkaler Erleichterungs-Galopp) bekannt und normal. Evtl. schwerere Streu verwenden. Ein Klo mit Haube könnte auch ein wenig gegen die großflächige Verteilung der Streu helfen.

5.9 Treteln mit den Vorderpfoten

Katzenbabys treteln bei ihrer Mutter, um den Milchfluss anzuregen. Im Erwachsenenalter wird das gern beim Dosi gemacht und drückt Wohlbefinden aus. Ob, wann und wie intensiv getretelt wird, ist von Tier zu Tier völlig unterschiedlich.

Neben den Milchtritt (treteln) haben manche Katzen die „Eigenart“, stundenlang an etwas rumzunuckeln. Das kann z. B. der eigene Schwanz sein, ein pelziger Kollege, eine Hautfalte vom Dosi. Häufig deutet dieses Verhalten auf zu frühe Trennung von der Katzenmutter hin und ist einfach nur eine Macke.

5.10 Kratzen an der Schlafzimmertür

Die meisten Katzen sind sehr menschenbezogen und suchen vor allem nachts die menschliche Nähe. Meine persönliche Empfehlung: Tür einfach auflassen und sich mit der pelzigen Gesellschaft im Schlafzimmer oder gar im Bett arrangieren :-).

Wenn das nicht in Frage kommt, muss die Katze von Anfang an draußen bleiben und das Schlafzimmer für sie zur Tabuzone erklärt werden. Die Durchsetzung dieses Verbots kann etliche schlaflose Nächte kosten (evtl. auch für die Nachbarn in der Wohnung nebenan!), weil die Katze an der Schlafzimmertür kratzt und die ganze Nacht durchjammert. Trotzdem hilft nur ignorieren, nicht reagieren, nicht reinlassen, nicht irgendwie bestechen oder trösten, wenn sie wirklich nicht ins Schlafzimmer soll. Am besten lässt man sie dann auch tagsüber nicht hinein – Katzen nehmen gern die ganze Hand, wenn ihnen der kleine Finger geboten wird.

Am besten spielt man die Katze abends richtig müde, damit sie nachts auch durchschläft. Das nützt jedoch bei kleinen Katzen nicht viel. Sie gewöhnen sich erst mit der Zeit an den Rhythmus des Dosis.

Zusätzlich sollte man Alternativen zum kuscheligen Schlafen und zur Beschäftigung bieten. Das kann ein Fensterbrett mit interessantem Ausblick in den Morgenstunden sein oder ein wenig Spielzeug, das wahrscheinlich sowieso in der Wohnung verstreut herumliegt.

5.11 Sie bringt sich ständig in Gefahr

Wer kennt sie nicht, die Geschichte von der Katze in der Waschmaschine. Die Katze selbst erkennt die Situation nicht als gefährlich, sie befriedigt nur ihre Neugier oder sucht einen ihr genehmen Schlafplatz. Deshalb sollte man darauf achten, dass entsprechende Gerätschaften immer geschlossen und vor in Betriebnahme auf kätzische Inhalte zu überprüfen sind. Darunter fallen:

  • Mikrowelle
  • Backofen
  • Geschirrspülmaschine
  • Waschmaschine
  • Wäschetrockner

Weitere Tipps zur Entschärfung von Gefahrenquellen im Haushalt siehe 3.1: Unfällen vorbeugen.

5.12 Scharren vor dem Futternapf

Wenn eine Katze vor dem Fressnapf scharrt, ist das der natürliche Instinkt, übrig gebliebenes Essen zu vergraben,

  1. weil „alles meins und wehe, es klaut ein anderer“
  2. um es zu einem späteren Zeitpunkt bei Hungergefühl wieder auszuscharren und sich weiter dran zu laben…

Manche Katzen „verscharren“ so auch Futter, das sie nicht mögen.

5.13 Beißen beim Kraulen

Normalerweise ist dies keine Bösartigkeit der Pelzgurke, sondern es handelt sich um den so genannten Liebesbiss. Wie der Milchtritt (Treteln) und das Nuckeln drückt es absolutes Wohlbefinden aus.

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass die Katze damit zum Ausdruck bringen möchte: „Das waren jetzt genügend Streicheleinheiten, also nun geh bitte, und überlass mir das ganze Sofa.“

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Quelle: „Newsgroup de.rec.tiere.katzen“ Copyright: „2002,2003“ Version: „v1.0.6“
Verfasser: „Kathrin Bochow, Stefan Dringenberg, Ina „Bella“ Gamache, Ulrike Germeshausen, Michael Grimm, Nicole Rompel, Ulrike Pasching, Martina Schwencke, Anita Sprungk, Ralf Stelter, Martina Walter, Christel Wysocki“



Mäusefänger richtig ernähren

Richtige Ernährung für Mäusefänger – Wer fängt mehr: die satte oder die hungrige Katze?
Viele Landwirte und Stallbesitzer sind der Meinung, dass die Hofkatzen nur dann gute Mäusefänger sind, wenn sie hungrig auf die Pirsch gehen. Und es gibt deren Gegner, die nur einer satten, energiegeladenen Katze jagdliche Erfolge zutrauen. Recht haben beide. Das Jagen ist Katzen angeboren, auch ohne Mutter aufgewachsene Katzenkinder trainieren das Anschleichen, Anspringen und Packen. Töten allerdings lernen sie von der Mama. Den Verzehr der Beute ebenfalls. Es gibt viele Katzen, die lediglich Jagd auf Kleintiere machen, diese mit gezieltem Biss töten und dann liegen lassen. Das bedeutet natürlich eine enorme Energieverschwendung, die sich nur Tiere leisten können, welche genau wissen, dass sie einen gut gefüllten Napf vorfinden, wenn sie von der Jagd nach Hause kommen. Streuner oder verwilderte Katzen fressen sofort, was sie gefangen haben. Aber: Sie haushalten genau mit ihrem Kräften und gehen viel seltener auf Pirsch als ihre gut genährten Kollegen. Wenn sie genug gefangen haben, um sich satt zu fühlen, suchen sie sich einen Ruheplatz und halten einen langen Verdauungsschlaf. Auf den verzichten die Lustjäger meistens, sie müssen sich ja keine Sorgen um die nächste Mahlzeit machen und bleiben „am Ball“ solange und sooft ein Geräusch, eine Bewegung, ein verräterischer Duft sie lockt.